Autor Thema: Anrechnung von Zeiten aus dem TV öD beim TV Ba  (Read 1793 times)

Sandra85

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Hallo, ich hoffe, ich bin hier richtig und mir kann jemand eine Antwort geben.Ich bin aktuell seit 3 Jahren in einer Gemeinde im TVöD VKA angestellt. Ich überlege eine Tätigkeit in der Agentur für Arbeit anzutreten. Werden mir die Vorbeischäftigungszeiten (in dem Falle die 3 Jahre) bei den Entwicklungsstufen angerechnet? Ich muss erwähnen, dass ich bereits einmal für 2 Jahre befristet die Stelle bei der Agentur ausgeübt habe. Nun bin ich verunsichert, ob ich die Anrechnung verlangen darf. Der Übergang wäre nahtlos. Danke im voraus. :)

MoinMoin

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Antw:Anrechnung von Zeiten aus dem TV öD beim TV Ba
« Antwort #1 am: 15.01.2024 20:07 »
Warum so bescheiden?
5 Jahre förderliche Zeiten, da ist doch Stufe 3 zum fordern drin.

hanajijang

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Antw:Anrechnung von Zeiten aus dem TV öD beim TV Ba
« Antwort #2 am: 16.01.2024 10:04 »
Generell wird bei der Einstufung und Entwicklung einer Karriere häufig die Dauer der bisherigen Beschäftigung berücksichtigt. Da Sie in Ihrem Fall 3 Jahre bei einer Kommune im TVöD VKA gearbeitet haben und zuvor 2 Jahre bei einer Personalvermittlungsagentur ausgehilft gearbeitet haben, kann dies bei der Einstufung berücksichtigt werden.

Es ist zu klären, ob es im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) konkrete Regelungen gibt, die die Punkteberechnung für Vorbeschäftigungen bei einem Arbeitgeberwechsel regeln. Dabei sind in der Regel frühere Beschäftigungszeiten anzurechnen, insbesondere wenn eine nahtlose Weiterarbeit am neuen Arbeitsplatz erfolgt.

Um eine genaue Antwort zu erhalten, empfehle ich Ihnen, sich direkt an die Personalabteilung des Personalvermittlers zu wenden oder einen Arbeitsrechtsexperten zu Rate zu ziehen, der die konkrete Situation Ihres Körpers beurteilen kann.

TV-Ler

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Antw:Anrechnung von Zeiten aus dem TV öD beim TV Ba
« Antwort #3 am: 16.01.2024 11:19 »
Schon wieder eine KI-Sülze...  ;D

Sandra85

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Antw:Anrechnung von Zeiten aus dem TV öD beim TV Ba
« Antwort #4 am: 16.01.2024 13:27 »
Vielen Dank für die Antworten.
Ich habe bisher im Internet lediglich gelesen, dass die vorangegangene Tätigkeit der neuen ähneln sollte um die Zeiten anzurechnen. Aktuell warte ich noch das Vorstellungsgespräch ab und werde dort dann die Frage nochmal persönlich stellen. Danke für eure liebe Hilfe!

MoinMoin

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Antw:Anrechnung von Zeiten aus dem TV öD beim TV Ba
« Antwort #5 am: 16.01.2024 16:54 »
Überlege dir welche sGeld du verdienen willst und fordere es ein.
Wenn es im TV BA so wie im TV-L/TVöD Bund/Kommune dir Möglichkeit der anerkennung von förderlichen zEiten gibt, dann fordere die Anerkennung ein. D.h. wenn du 10 Jahre Beruferfahrung irgendwo gemacht hast, dann kannst du auch die Stufe 5 fordern.


SiegVibe

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Antw:Anrechnung von Zeiten aus dem TV öD beim TV Ba
« Antwort #6 am: 16.01.2024 17:18 »
Liegt einschlägige Berufserfahrung vor (ähnliche Tätigkeiten), muss bis zur Stufe 3 diese Berufserfahrung bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden. Darüber hinaus wäre es eine "Kann"-Regelung.

Du hast bereits zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung gesammelt. Damit steht dir mindestens die Stufe 2 zu. Ist deine jetzige Tätigkeit nicht vergleichbar, hilft dir aber im neuen Job, können dir diese ganz oder teilweise angerechnet werden, wenn es sich um für deinen neuen Job förderliche Tätigkeiten handelt. Damit wäre maximal eine Stufe 3 möglich.

Hast du ggf. aufgrund überdurchschnittlicher Leistungen eine Verkürzung der Stufenlaufzeit erhalten und bist noch höher in der Stufe angesiedelt, kannst du auch verhandeln, dass die aktuelle Stufe (nicht die Stufenlaufzeit) vom alten Arbeitgeber übernommen wird.

Sandra85

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Antw:Anrechnung von Zeiten aus dem TV öD beim TV Ba
« Antwort #7 am: 17.01.2024 17:16 »
Die Tätigkeiten haben schon teils ähnliche Voraussetzungen, so dass ich auf jeden Fall darlegen werde, aus welchem Grund eine Anrechnung der Stufe 3 meines Erachtens gerechtfertigt wäre. Ob es dann vom potenziellen Arbeitgeber auch so anerkannt wird, werde ich morgen früh erfahren. Ich schreibe dann nochmal, was rausgekommen ist. Vielen Dank für eure Antworten.

Sandra85

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Antw:Anrechnung von Zeiten aus dem TV öD beim TV Ba
« Antwort #8 am: 22.01.2024 13:01 »
Hallo nochmal an alle.
Also das Gespräch fand statt und mir wurde gesagt, dass aufgrund der unterschiedlichen Tätigkeiten die vorangegangen Zeiten außerhalb der Agentur für Arbeit nicht berücksichtigt werden können. Danke nochmal für eure lieben und schnellen Antworten.

MoinMoin

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Antw:Anrechnung von Zeiten aus dem TV öD beim TV Ba
« Antwort #9 am: 23.01.2024 10:05 »
Gibt es dort nicht die Möglichkeit der Anrechnung von förderlichen Zeiten, so wie im Tvöd? oder ging es nur um einschlägige Berufserfahrung

TV-Ler

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Antw:Anrechnung von Zeiten aus dem TV öD beim TV Ba
« Antwort #10 am: 23.01.2024 10:42 »
Gibt es dort nicht die Möglichkeit der Anrechnung von förderlichen Zeiten, so wie im Tvöd? oder ging es nur um einschlägige Berufserfahrung
Die Möglichkeit, förderliche Zeiten anzuerkennen, gibt es im TV-BA nicht.
Zur einschlägigen Berufserfahrung regelt der TB-BA in einer Protokollerklärung folgendes:

"1. Einschlägige Berufserfahrung liegt dann vor, wenn der/dem Beschäftigten in dem vorherigen Arbeitsverhältnis eine Tätigkeit übertragen war, die demselben TuK der Anlage 1 zugeordnet ist bzw. zuzuordnen wäre wie die übertragene Tätigkeit (fiktive Zuordnung). Im Falle der fiktiven Zuordnung ist maßgeblich, ob die früheren Tätigkeiten nach ihrer Art (Aufgabeninhalt) und ihrem Anforderungsniveau den Kompetenzanforderungen der im aktuellen Arbeitsverhältnis erstmalig übertragenen Tätigkeit bei der BA vergleichbar sind."