Liegt einschlägige Berufserfahrung vor (ähnliche Tätigkeiten), muss bis zur Stufe 3 diese Berufserfahrung bei der Stufenzuordnung berücksichtigt werden. Darüber hinaus wäre es eine "Kann"-Regelung.
Du hast bereits zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung gesammelt. Damit steht dir mindestens die Stufe 2 zu. Ist deine jetzige Tätigkeit nicht vergleichbar, hilft dir aber im neuen Job, können dir diese ganz oder teilweise angerechnet werden, wenn es sich um für deinen neuen Job förderliche Tätigkeiten handelt. Damit wäre maximal eine Stufe 3 möglich.
Hast du ggf. aufgrund überdurchschnittlicher Leistungen eine Verkürzung der Stufenlaufzeit erhalten und bist noch höher in der Stufe angesiedelt, kannst du auch verhandeln, dass die aktuelle Stufe (nicht die Stufenlaufzeit) vom alten Arbeitgeber übernommen wird.