Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten
Erstattung von Rentenbeiträgen als Beamter auch nach Erfüllung der Wartezeit?
Knecht:
--- Zitat von: InternetistNeuland am 28.01.2024 09:30 ---
--- Zitat von: Mario12 am 27.01.2024 21:26 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 27.01.2024 13:07 ---
--- Zitat von: Knecht am 15.01.2024 19:02 ---
--- Zitat von: Mario12 am 15.01.2024 18:54 ---Nein, die Erstattung ist nur möglich, wenn man weniger als 60 Monate eingezahlt hat. Ab 60 Monaten besteht ein Anspruch auf Altersrente.
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Aber wozu diese unsinnige Regel, wenn man auf den Anspruch verzichten möchte?
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Da kann es um Ansprüche von Witwen- und Waisenrente etc. gehen.
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Inwiefern beantwortet das die Frage des Users? Wenn ich auf sämtliche Ansprüche verzichten will gehören auch diese Leistungen dazu.
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Du kannst aber nicht auf die Ansprüche verzichten da sie im Zweifel deiner Ehefrau oder deinen Kindern zustehen.
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Aber doch nicht, wenn ich darauf verzichtet habe. Dann gäbe es ja keine Ansprüche mehr.
InternetistNeuland:
--- Zitat von: Knecht am 28.01.2024 10:09 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 28.01.2024 09:30 ---
--- Zitat von: Mario12 am 27.01.2024 21:26 ---
--- Zitat von: InternetistNeuland am 27.01.2024 13:07 ---
--- Zitat von: Knecht am 15.01.2024 19:02 ---
--- Zitat von: Mario12 am 15.01.2024 18:54 ---Nein, die Erstattung ist nur möglich, wenn man weniger als 60 Monate eingezahlt hat. Ab 60 Monaten besteht ein Anspruch auf Altersrente.
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Aber wozu diese unsinnige Regel, wenn man auf den Anspruch verzichten möchte?
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Da kann es um Ansprüche von Witwen- und Waisenrente etc. gehen.
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Inwiefern beantwortet das die Frage des Users? Wenn ich auf sämtliche Ansprüche verzichten will gehören auch diese Leistungen dazu.
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Du kannst aber nicht auf die Ansprüche verzichten da sie im Zweifel deiner Ehefrau oder deinen Kindern zustehen.
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Aber doch nicht, wenn ich darauf verzichtet habe. Dann gäbe es ja keine Ansprüche mehr.
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Du kannst auf nichts verzichten was nicht dir gehört.
Rentenonkel:
$ 46 SGB I: Ein Verzicht auf eine Sozialleistung zu Lasten eines Dritten (hier: Dein Dienstherr) ist unwirksam.
Du bist nicht dazu verpflichtet, eine Altersrente zu beantragen, allerdings darf Dein Dienstherr Dir im Alter trotzdem die dem Grunde nach zustehende Rente im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften auf die Pension anrechnen auch wenn Du darauf verzichtest.
Wenn du also zugunsten der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Rentenversicherung auf Deine Rente verzichten möchtest, darfst Du das.
Dadurch entsteht allerdings kein Anspruch auf eine Beitragserstattung.
Hintergrund ist die unterschiedliche Finanzierung der beiden Ansprüche.
Das diese Regelung irgendwann mal kippt ist daher mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen.
Knecht:
Ok ok... ich hoffe, dass ich lange genug lebe, um dann, wenn ich mutmaßlich nicht mehr soviel Geld benötige wie aktuell, etwas von den grob 150 Euro im Monat an Rente habe, das über meine Einzahlung hinaus geht ;) angerechnet dürfte da in meinem Fall nichts werden...
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