Nach meiner Meinung kann nichts zurückgefordert werden, solange du den Vorbereitungsdienst ganz normal zu Ende bringst und nicht schuldhaft für eine vorzeitige Entlassung sorgst.
Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet automatisch nach den 3 Jahren Vorbereitungsdienst.
Wenn keine Anschluss-Urkunde für den Beamten auf Probe angenommen wird, ist man ab dem 01.08. des Jahres "vogelfrei" und kann auch 1 Jahr auf Reisen gehen.
Ich wüsste nicht, dass ein Anwärter verpflichtet ist, als Beamter im öffentlichen Dienst bei seiner ausbildenden Behörde zu bleiben.
Außerdem kenne ich auch keine Rechtsgrundlage, nach der eine Rückforderung in so einem Fall möglich wäre.
Mir ist aus unserer Verwaltung kein einziger Fall bekannt, in dem Anwärterbezüge zurückverlangt wurden, nur weil der Anwärter im Anschluss an sein Studium nicht geblieben ist.