Autor Thema: [NI] Rückzahlung Anwärtergrundbezüge  (Read 1725 times)

Verwaltungsmaus

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[NI] Rückzahlung Anwärtergrundbezüge
« am: 16.01.2024 16:05 »
Hallo zusammen,

ich beende im Sommer meinen Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 2, 1. EA bei einer Kommune in Niedersachsen. Bevor ich allerdings in den festen Strukturen des Laufbahnprinzips stecke, würde ich gerne für ein Jahr verreisen. Erst nach der Reise plane ich wieder bei einem öffentlichen Arbeitsgeber zu arbeiten.

Kann die Behörde, die mich ausgebildet hat meine gesamten Anwärtergrundbezüge zurückfordern, weil ich nicht direkt nach dem Studium sondern mit einem Jahr Verzögerung in einem öffentlichen Dienstverhältnis zu arbeiten?

Vielen Dank und liebe Grüße! :)
« Last Edit: 17.01.2024 01:00 von Admin2 »

Verwaltungsgedöns

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Antw:Rückzahlung Anwärtergrundbezüge
« Antwort #1 am: 16.01.2024 19:42 »
Ich bin kein Experte. Aber nach meinem Verständnis bist du verbeamtet und musst einen Antrag stellen, wenn du ein Jahr verreisen möchtest. Nennt sich das Sabatical? Erst wenn der Antrag genehmigt wird, kannst du dem Dienst für ein Jahr fernbleiben.

Magda

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Antw:[NI] Rückzahlung Anwärtergrundbezüge
« Antwort #2 am: 17.01.2024 08:32 »
Wenn du verbeamtet bist, müsstest du einen Antrag auf Sonderurlaub für das Jahr stellen. Wenn dem stattgegeben wird und du hinterher tatsächlich den Dienst antrittst, musst du nichts zurückzahlen.

Ein Sabbatical besteht aus einer Ansparphase (Arbeitstunden > Stunden, die ausbezahlt werden) und einer Freistellphase (hier braucht man seine angesparten Arbeitsstunden auf). Trifft auf diesen Sachverhalt also nicht zu, da man während der Ausbildung nicht in der Ansparphase sein kann.

Dienstleister

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Antw:[NI] Rückzahlung Anwärtergrundbezüge
« Antwort #3 am: 17.01.2024 12:42 »
Nach meiner Meinung kann nichts zurückgefordert werden, solange du den Vorbereitungsdienst ganz normal zu Ende bringst und nicht schuldhaft für eine vorzeitige Entlassung sorgst.
Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet automatisch nach den 3 Jahren Vorbereitungsdienst.
Wenn keine Anschluss-Urkunde für den Beamten auf Probe angenommen wird, ist man ab dem 01.08. des Jahres "vogelfrei" und kann auch 1 Jahr auf Reisen gehen.
Ich wüsste nicht, dass ein Anwärter verpflichtet ist, als Beamter im öffentlichen Dienst bei seiner ausbildenden Behörde zu bleiben.
Außerdem kenne ich auch keine Rechtsgrundlage, nach der eine Rückforderung in so einem Fall möglich wäre.
Mir ist aus unserer Verwaltung kein einziger Fall bekannt, in dem Anwärterbezüge zurückverlangt wurden, nur weil der Anwärter im Anschluss an sein Studium nicht geblieben ist.

clarion

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Antw:[NI] Rückzahlung Anwärtergrundbezüge
« Antwort #4 am: 17.01.2024 21:36 »
Mir sind Fälle bekannt,  in denen die Anwärterbezüge zurück gefordert und bezahlt wurden. Eine, die nicht zurück zahlen wollte, wird aktuell verklagt, wobei man Hausintern mit einer Niederlage rechnet. Das Ministerium will aber dass das gerichtlich ausgefochten wird.

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Antw:[NI] Rückzahlung Anwärtergrundbezüge
« Antwort #5 am: 18.01.2024 09:44 »
Mir sind Fälle bekannt,  in denen die Anwärterbezüge zurück gefordert und bezahlt wurden. Eine, die nicht zurück zahlen wollte, wird aktuell verklagt, wobei man Hausintern mit einer Niederlage rechnet. Das Ministerium will aber dass das gerichtlich ausgefochten wird.

Nach welcher Rechtsgrundlage wurde zurückgefordert?

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Antw:[NI] Rückzahlung Anwärtergrundbezüge
« Antwort #6 am: 18.01.2024 10:47 »
Verwaltungsmaus
Wurden dir die Anwärterbezüge nur unter dem Vorbehalt gezahlt, nach Abschluss der Ausbildung für mindestens 3 Jahre im öffentlichen Dienst zu bleiben?
Oder gibt es eine ähnlich lautende Vereinbarung, die du unterschrieben hast?

mightness

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Antw:[NI] Rückzahlung Anwärtergrundbezüge
« Antwort #7 am: 20.01.2024 12:04 »
Verstehe ich das richtig, dass du sowas wie Public Management studiert hast? Wenn ja kann ich nicht verstehen wie man das nicht erst mal selber etwas recherchieren kann und fragt ob das so stimmt.

In Baden-Württemberg wurde man am Anfang des Studiums darüber informiert und musste auch ein Merkblatt darüber unterschreiben.

Was bisher hier geschrieben wurde stimmt leider zum größten Teil (zumindest für BW) nicht, aber mich würde es in Niedersachsen wundern, wenn es nicht ähnlich geregelt ist.
Wer sein Studium in BW abschließt musste gegenüber dem LBV BW nachweisen, dass er entweder eine Stelle im öffentlichen Dienst antritt (mind. 5 Jahre) oder ich meine es waren so 5-10 erfolglose Bewerbungen, ansonsten wird ein Teil der Bezüge zurückgefordert, sofern man nicht vorher durchgefallen ist.

https://www.landesrecht-bw.de/bsbw/document/jlr-AnwAuflVBWrahmen/part/X




clarion

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Antw:[NI] Rückzahlung Anwärtergrundbezüge
« Antwort #8 am: 21.01.2024 00:38 »
@Dienstleister, die Details weiß ich nicht. Ich wüsste noch nicht mal, ob es eine vertragliche Verpflichtung gibt oder ob es tatsächlich Verordnung wie in BW gibt. Ich hörte von den Rückforderung von anderen Geschäftsstellen," unsere" Anwärter sind bisher treu geblieben.

Dienstleister

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Antw:[NI] Rückzahlung Anwärtergrundbezüge
« Antwort #9 am: 22.01.2024 12:19 »
So, es hat mir ja keine Ruhe gelassen.
Tatsächlich ist in § 60 Abs. 2 NBesG die Rückforderung der Anwärterbezüge geregelt.
Insofern wäre eine Rückforderung möglich, wenn die ausbildende Behörde das möchte und man keine anderslautende Absprache trifft.