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[NI] Rückzahlung Anwärtergrundbezüge
Verwaltungsmaus:
Hallo zusammen,
ich beende im Sommer meinen Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 2, 1. EA bei einer Kommune in Niedersachsen. Bevor ich allerdings in den festen Strukturen des Laufbahnprinzips stecke, würde ich gerne für ein Jahr verreisen. Erst nach der Reise plane ich wieder bei einem öffentlichen Arbeitsgeber zu arbeiten.
Kann die Behörde, die mich ausgebildet hat meine gesamten Anwärtergrundbezüge zurückfordern, weil ich nicht direkt nach dem Studium sondern mit einem Jahr Verzögerung in einem öffentlichen Dienstverhältnis zu arbeiten?
Vielen Dank und liebe Grüße! :)
Verwaltungsgedöns:
Ich bin kein Experte. Aber nach meinem Verständnis bist du verbeamtet und musst einen Antrag stellen, wenn du ein Jahr verreisen möchtest. Nennt sich das Sabatical? Erst wenn der Antrag genehmigt wird, kannst du dem Dienst für ein Jahr fernbleiben.
Magda:
Wenn du verbeamtet bist, müsstest du einen Antrag auf Sonderurlaub für das Jahr stellen. Wenn dem stattgegeben wird und du hinterher tatsächlich den Dienst antrittst, musst du nichts zurückzahlen.
Ein Sabbatical besteht aus einer Ansparphase (Arbeitstunden > Stunden, die ausbezahlt werden) und einer Freistellphase (hier braucht man seine angesparten Arbeitsstunden auf). Trifft auf diesen Sachverhalt also nicht zu, da man während der Ausbildung nicht in der Ansparphase sein kann.
Dienstleister:
Nach meiner Meinung kann nichts zurückgefordert werden, solange du den Vorbereitungsdienst ganz normal zu Ende bringst und nicht schuldhaft für eine vorzeitige Entlassung sorgst.
Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet automatisch nach den 3 Jahren Vorbereitungsdienst.
Wenn keine Anschluss-Urkunde für den Beamten auf Probe angenommen wird, ist man ab dem 01.08. des Jahres "vogelfrei" und kann auch 1 Jahr auf Reisen gehen.
Ich wüsste nicht, dass ein Anwärter verpflichtet ist, als Beamter im öffentlichen Dienst bei seiner ausbildenden Behörde zu bleiben.
Außerdem kenne ich auch keine Rechtsgrundlage, nach der eine Rückforderung in so einem Fall möglich wäre.
Mir ist aus unserer Verwaltung kein einziger Fall bekannt, in dem Anwärterbezüge zurückverlangt wurden, nur weil der Anwärter im Anschluss an sein Studium nicht geblieben ist.
clarion:
Mir sind Fälle bekannt, in denen die Anwärterbezüge zurück gefordert und bezahlt wurden. Eine, die nicht zurück zahlen wollte, wird aktuell verklagt, wobei man Hausintern mit einer Niederlage rechnet. Das Ministerium will aber dass das gerichtlich ausgefochten wird.
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