Autor Thema: [Allg] Höherer Dienst (hD): machbar?  (Read 2310 times)

rerumpublicarum

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[Allg] Höherer Dienst (hD): machbar?
« am: 16.01.2024 18:53 »
Hallo liebe Community,

ich arbeite derzeit im gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst bei einer obersten Landesbehörde und bin 27 Jahre alt. Derzeit studiere ich nebenberuflich "Public Management" im Master und doziere an einer Verwaltungshochschule.

Langfristiges Ziel meinerseits ist der höhere Dienst (hD), um Führungs- und Personalverantwortung tragen zu dürfen. Natürlich ist dies auch bereits im gD möglich, dennoch reizt der hD mit seiner Vielfältigkeit an interessanten Tätigkeiten in Verbindung mit Verantwortung.

Nun ist es ja so, dass die Laufbahnverordnungen der Länder recht komplex sind bzw. im Beamtenverhältnis einen Aufstieg vom gD in den hD über den Masterabschluss nicht ohne Bedingungen zulassen.

Hierbei gibt es meiner Ansicht nach drei Optionen:

1) Bewerbung auf eine hD-Stelle nach Masterabschluss, erfolgreiches Auswahlverfahren und Absolvieren der berufspraktischen Zeit zur Erlangung der Laufbahnbefähigung für den hD

2) Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, Bewerbung auf eine E13-Stelle und erneute Verbeamtung anstreben (A13 hD)

3) Praxisaufstieg nach etlichen Jahren im gD (hierbei bringt der Masterabschluss keinen "Mehrwert")

Welche Option haltet ihr für realistisch bzw. wie schätzt ihr dies ein?



Vorab vielen Dank für eure Antworten und Meinungen!
« Last Edit: 17.01.2024 00:59 von Admin2 »

Taigawolf

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Antw:Höherer Dienst (hD): machbar?
« Antwort #1 am: 16.01.2024 23:17 »
Sicher ist der hD machbar. Aus meiner persönlichen Erfahrung aus anderen Behörden ist Option 3 die wahrscheinlichste.

Ganz pragmatisch alleine schon aus Geldgründen für den Dienstherren. Wenn man realistisch ist sieht es doch so aus:

"Da setzen wir einen gDler hin, der kostet uns über Jahre viel weniger Geld, bis er in den hD kommt. Außerdem ist gar keine Planstelle im hD verfügbar." Oder wenn eine da ist, dann kann man die trotzdem kostengünstiger mit einem gDler besetzen. Bis der weiter ist sind jahrelang Mittel gespart, macht sich toll.

Mir ist kein Fall persönlich bekannt, in dem ein hDler einem gDler vorgezogen worden wäre. Aber offiziell natürlich nie aus oben genannten Gründen. Ganz im Gegenteil. Zumindest auf der "Arbeitsebene" wird man da schlechte Karten haben.

Ist vergleichbar zu anderen Bereichen. Wer mal erlebt hat, wie sich im Sozialbereich Leute mit Master beworben haben, der weiß, dass man aus Kostengründen lieber nicht diese Bewerber nimmt, weil kein Mehrwert bei gleichzeitig deutlich höheren Kosten gesehen wird.

Ohne Praxiserfahrung wird das Ganze sogar noch schlimmer. Rein studierte Theoretiker mit Befähigung zum hD werden sicher nicht einem gDler vorgezogen, der über jahrelange Praxiserfahrung verfügt und sich mühsam in den hD hocharbeitet. Zumindest ist das meine persönliche Erfahrung.

Option 2 ist aus meiner Sicht sogar unmöglich, da hier Äpfel mit Birnen verglichen werden (Angestelltenverhältnis vs Beamter). Wer als Angestellter in E13 ausscheidet, der kann danach trotz Befähigung nicht verlangen in A13 verbeamtet zu werden, da die Ämter regelmäßig zu durchlaufen sind. Wer zuletzt z.B. Beamter in A11 war, der kann nicht nach Wechsel ins Angestelltenverhältnis danach plötzlich A13 werden. Die A12 fehlt im Werdegang.

Evtl. sieht das ganze etwas anders auf Ministeriumsebene etc aus, da habe ich keine Expertise.
« Last Edit: 16.01.2024 23:32 von Taigawolf »

Beamter

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Antw:Höherer Dienst (hD): machbar?
« Antwort #2 am: 17.01.2024 00:28 »
In wie vielen Unterforen möchtest Du das posten?

Bastel

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Antw:Höherer Dienst (hD): machbar?
« Antwort #3 am: 17.01.2024 06:12 »


Option 2 ist aus meiner Sicht sogar unmöglich, da hier Äpfel mit Birnen verglichen werden (Angestelltenverhältnis vs Beamter). Wer als Angestellter in E13 ausscheidet, der kann danach trotz Befähigung nicht verlangen in A13 verbeamtet zu werden, da die Ämter regelmäßig zu durchlaufen sind. Wer zuletzt z.B. Beamter in A11 war, der kann nicht nach Wechsel ins Angestelltenverhältnis danach plötzlich A13 werden. Die A12 fehlt im Werdegang.


Natürlich geht das. Warum soll man einen Angestellten E13 nicht in den hD verbeamten?

Taigawolf

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Antw:Höherer Dienst (hD): machbar?
« Antwort #4 am: 17.01.2024 08:18 »


Option 2 ist aus meiner Sicht sogar unmöglich, da hier Äpfel mit Birnen verglichen werden (Angestelltenverhältnis vs Beamter). Wer als Angestellter in E13 ausscheidet, der kann danach trotz Befähigung nicht verlangen in A13 verbeamtet zu werden, da die Ämter regelmäßig zu durchlaufen sind. Wer zuletzt z.B. Beamter in A11 war, der kann nicht nach Wechsel ins Angestelltenverhältnis danach plötzlich A13 werden. Die A12 fehlt im Werdegang.


Natürlich geht das. Warum soll man einen Angestellten E13 nicht in den hD verbeamten?

Ich meinte damit, wenn er vorher z.B. A11 war, dann als Beamter aussteigt und in E13 eingestellt wird. Dann kann er ja nicht am nächsten Tag in A13 wieder verbeamtet werden. Sonst würde jeder diesen Weg gehen, um die Wartezeiten zu umgehen.

MoinMoin

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Antw:Höherer Dienst (hD): machbar?
« Antwort #5 am: 17.01.2024 08:25 »


Option 2 ist aus meiner Sicht sogar unmöglich, da hier Äpfel mit Birnen verglichen werden (Angestelltenverhältnis vs Beamter). Wer als Angestellter in E13 ausscheidet, der kann danach trotz Befähigung nicht verlangen in A13 verbeamtet zu werden, da die Ämter regelmäßig zu durchlaufen sind. Wer zuletzt z.B. Beamter in A11 war, der kann nicht nach Wechsel ins Angestelltenverhältnis danach plötzlich A13 werden. Die A12 fehlt im Werdegang.


Natürlich geht das. Warum soll man einen Angestellten E13 nicht in den hD verbeamten?

Ich meinte damit, wenn er vorher z.B. A11 war, dann als Beamter aussteigt und in E13 eingestellt wird. Dann kann er ja nicht am nächsten Tag in A13 wieder verbeamtet werden. Sonst würde jeder diesen Weg gehen, um die Wartezeiten zu umgehen.
Warum sollte jemand das nicht können, vom A11 gD kommst du über A12 gD "nur" zum A13 gD und nicht zum A13 hD und warum sollte jemand der im höheren Dienst anfängt nicht im Einstiegsamt anfangen?

pvenj

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Antw:Höherer Dienst (hD): machbar?
« Antwort #6 am: 19.01.2024 15:29 »


Option 2 ist aus meiner Sicht sogar unmöglich, da hier Äpfel mit Birnen verglichen werden (Angestelltenverhältnis vs Beamter). Wer als Angestellter in E13 ausscheidet, der kann danach trotz Befähigung nicht verlangen in A13 verbeamtet zu werden, da die Ämter regelmäßig zu durchlaufen sind. Wer zuletzt z.B. Beamter in A11 war, der kann nicht nach Wechsel ins Angestelltenverhältnis danach plötzlich A13 werden. Die A12 fehlt im Werdegang.


Natürlich geht das. Warum soll man einen Angestellten E13 nicht in den hD verbeamten?

Ich meinte damit, wenn er vorher z.B. A11 war, dann als Beamter aussteigt und in E13 eingestellt wird. Dann kann er ja nicht am nächsten Tag in A13 wieder verbeamtet werden. Sonst würde jeder diesen Weg gehen, um die Wartezeiten zu umgehen.

Er wird ja auch nicht am nächsten Tag in A13 verbeamtet, weil er erst einmal die notwendige Berufserfahrung im vergleichbar höheren Dienst erlangen muss. Und dann muss der Arbeitgeber/Dienstherr auch gewillt sein, ihn (wieder) zu verbeamten. Einen Anspruch darauf hat man nicht.

clarion

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Antw:[Allg] Höherer Dienst (hD): machbar?
« Antwort #7 am: 20.01.2024 08:21 »
Hallo  ich kenne nur ganz wenige, die Verwaltung studiert haben und Leitungspositionen im hD besetzen. Viele Leitungspositionen im hD werden von Juristen besetzt oder von Leuten mit einer fachlicher Ausbildung plus Referendariat besetzt. Aufsteiger aus dem gD gibt es nur wenige,  wobei der Fachkräftemangel wahrscheinlich demnächst für eine bessere Durchlässigkeit der Laufbahnen sorgen wird.

Magda

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Antw:[Allg] Höherer Dienst (hD): machbar?
« Antwort #8 am: 23.01.2024 09:10 »
Ich bin über Option 1 in den höheren Dienst gekommen. Ich bin aber Referentin ohne Personalverantwortung.

Welcher Weg der "Wahrscheinlichste" ist, hängt erfahrungsgemäß maßgeblich vom Dienstherren ab.

Was verstehst du denn unter höherem Dienst? Diesen kann man nämlich auch ohne Personalverantwortung erreichen. Geht es dir "nur" um die A13/14 oder soll es die Referatsleitung mit A16 werden?

Letztere erreicht man nicht ganz so einfach. Hier ist es am einfachsten mit entsprechenden Fachkenntnissen und Berufserfahrung an eine entsprechende Stelle zu kommen.

rerumpublicarum

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Antw:[Allg] Höherer Dienst (hD): machbar?
« Antwort #9 am: 23.01.2024 10:53 »
Ich bin über Option 1 in den höheren Dienst gekommen. Ich bin aber Referentin ohne Personalverantwortung.

Welcher Weg der "Wahrscheinlichste" ist, hängt erfahrungsgemäß maßgeblich vom Dienstherren ab.

Was verstehst du denn unter höherem Dienst? Diesen kann man nämlich auch ohne Personalverantwortung erreichen. Geht es dir "nur" um die A13/14 oder soll es die Referatsleitung mit A16 werden?

Letztere erreicht man nicht ganz so einfach. Hier ist es am einfachsten mit entsprechenden Fachkenntnissen und Berufserfahrung an eine entsprechende Stelle zu kommen.

Danke Dir erstmal für die Antwort! Erst einmal geht es mir darum, perspektivisch in den hD zu gelangen (mit oder ohne Personalverantwortung). Langfrisitig gesehen würde ich schon gerne Personalverantwortung übernehmen, wobei dies ja mit stiegenden Statusämtern meist sowieso einhergeht.