Sicher ist der hD machbar. Aus meiner persönlichen Erfahrung aus anderen Behörden ist Option 3 die wahrscheinlichste.
Ganz pragmatisch alleine schon aus Geldgründen für den Dienstherren. Wenn man realistisch ist sieht es doch so aus:
"Da setzen wir einen gDler hin, der kostet uns über Jahre viel weniger Geld, bis er in den hD kommt. Außerdem ist gar keine Planstelle im hD verfügbar." Oder wenn eine da ist, dann kann man die trotzdem kostengünstiger mit einem gDler besetzen. Bis der weiter ist sind jahrelang Mittel gespart, macht sich toll.
Mir ist kein Fall persönlich bekannt, in dem ein hDler einem gDler vorgezogen worden wäre. Aber offiziell natürlich nie aus oben genannten Gründen. Ganz im Gegenteil. Zumindest auf der "Arbeitsebene" wird man da schlechte Karten haben.
Ist vergleichbar zu anderen Bereichen. Wer mal erlebt hat, wie sich im Sozialbereich Leute mit Master beworben haben, der weiß, dass man aus Kostengründen lieber nicht diese Bewerber nimmt, weil kein Mehrwert bei gleichzeitig deutlich höheren Kosten gesehen wird.
Ohne Praxiserfahrung wird das Ganze sogar noch schlimmer. Rein studierte Theoretiker mit Befähigung zum hD werden sicher nicht einem gDler vorgezogen, der über jahrelange Praxiserfahrung verfügt und sich mühsam in den hD hocharbeitet. Zumindest ist das meine persönliche Erfahrung.
Option 2 ist aus meiner Sicht sogar unmöglich, da hier Äpfel mit Birnen verglichen werden (Angestelltenverhältnis vs Beamter). Wer als Angestellter in E13 ausscheidet, der kann danach trotz Befähigung nicht verlangen in A13 verbeamtet zu werden, da die Ämter regelmäßig zu durchlaufen sind. Wer zuletzt z.B. Beamter in A11 war, der kann nicht nach Wechsel ins Angestelltenverhältnis danach plötzlich A13 werden. Die A12 fehlt im Werdegang.
Evtl. sieht das ganze etwas anders auf Ministeriumsebene etc aus, da habe ich keine Expertise.