Hallo zusammen,
ich habe am 01.03.2023 eine Stelle in einer Kommune angetreten. Ich habe einen befristeten Vertrag für 2 Jahre ohne Sachgrund bekommen.
Nun habe ich etwas gefunden was mir besser gefällt und möchte gerne kündigen. Mir ist klar das dafür der §30 TvöD gilt. Unsicher bin ich mir allerdings bei der Kündigungsfrist.
In Absatz 5, Satz 1 steht : Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt.
Ich würde gerne zum 28.02.2024 kündigen. Somit wären theoretisch ja 12 Monate erfüllt.
Die Kündigungsfrist ist ja laut Tvöd:
nach Ablauf der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber
- von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen,
- von insgesamt mehr als einem Jahr sechs Wochen
zum Schluss eines Kalendermonats,
von insgesamt mehr als zwei Jahren drei Monate,
von insgesamt mehr als drei Jahren vier Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Kann ích die vier Wochen jetzt als Kündigungsfrist nehmen? Oder muss es 6 Wochen sein?