Autor Thema: Beschäftigungszeit Dienstjubiläum  (Read 600 times)

Lutze91

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Beschäftigungszeit Dienstjubiläum
« am: 17.01.2024 10:48 »
Hallo,

kurze Frage zur Beschäftigungszeit für Dienstjubiläum TÖVD.
War von 1991 bis 1993 in einer Sparkasse in Bayern beschäftigt. Danach in einer sächsischen Sparkasse (1993-1998). Ab 1999 bin ich in einer anderen sächsischen Sparkasse angestellt. Alle Übergänge erfolgten unmittelbar und nahtlos. Die derzeitige Sparkasse erkennt die vorherigen Beschäftigungszeiten nicht an. Insofern darf ich nunmehr erst mein 25-jähriges feiern, wenngleich es eigentlich (nach meiner Auffassung) mein 33-jähriges wäre.
Im Übrigen habe ich auch keine Zuwendung nach §23 (2) sowie keine Arbeitsbefreiung nach § 29 (1d) bekommen.

Vielen Dank schon mal vorab.

TV-Ler

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Antw:Beschäftigungszeit Dienstjubiläum
« Antwort #1 am: 17.01.2024 11:01 »
Hallo,

kurze Frage zur Beschäftigungszeit für Dienstjubiläum TÖVD.
War von 1991 bis 1993 in einer Sparkasse in Bayern beschäftigt. Danach in einer sächsischen Sparkasse (1993-1998). Ab 1999 bin ich in einer anderen sächsischen Sparkasse angestellt. Alle Übergänge erfolgten unmittelbar und nahtlos. Die derzeitige Sparkasse erkennt die vorherigen Beschäftigungszeiten nicht an. Insofern darf ich nunmehr erst mein 25-jähriges feiern, wenngleich es eigentlich (nach meiner Auffassung) mein 33-jähriges wäre.
Im Übrigen habe ich auch keine Zuwendung nach §23 (2) sowie keine Arbeitsbefreiung nach § 29 (1d) bekommen.

Vielen Dank schon mal vorab.
Wegen des Jubiläumsgeldes und der Arbeitsbefreiung solltest du bei der entsprechen zuständigen Stelle deines Arbeitgebers nachfragen.

Zur Beschäftigungszeit:
§ 34 (Abs. 3, Satz 3) lautet:

"Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt."

Dein Wechsel zu deinem derzeitigen Arbeitgeber fand 1999 statt. Damals galt der BAT, nicht der TVöD.
Du hättest also zu BAT-Zeiten deine Dienstzeit unter Einrechnung der Vorzeiten von deinem Arbeitgeber feststellen lassen sollen. Das hast du vermutlich versäumt.

Jetzt kann sich dein AG darauf berufen, das die Vorzeiten nicht zu berücksichtigen sind, da diese nicht zu Zeiten erworben wurden in denen der TVöD ("dieser Tarifvertrages") galt.

Lutze91

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Antw:Beschäftigungszeit Dienstjubiläum
« Antwort #2 am: 17.01.2024 11:30 »
Vielen Dank für die Antwort.
Ich hatte dies bereits befürchtet (anrechenbare Zeiten).
Wenn ich jetzt nochmals wechseln würde (Geltungsbereich TÖVD, z.B. zur Kommune), würden mir vermutlich alle Zeiten angerechnet. Oder?

TV-Ler

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Antw:Beschäftigungszeit Dienstjubiläum
« Antwort #3 am: 17.01.2024 12:51 »
Vielen Dank für die Antwort.
Ich hatte dies bereits befürchtet (anrechenbare Zeiten).
Wenn ich jetzt nochmals wechseln würde (Geltungsbereich TÖVD, z.B. zur Kommune), würden mir vermutlich alle Zeiten angerechnet. Oder?
Klingt paradox, könnte aber funktionieren.

BAT

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Antw:Beschäftigungszeit Dienstjubiläum
« Antwort #4 am: 17.01.2024 12:56 »
Und wenn, wir der neue AG anbringen, dass ja das 25-jährige schon war. Aber zum 40-jährigen könnte das dann was werden.