Hallo,
kurze Frage zur Beschäftigungszeit für Dienstjubiläum TÖVD.
War von 1991 bis 1993 in einer Sparkasse in Bayern beschäftigt. Danach in einer sächsischen Sparkasse (1993-1998). Ab 1999 bin ich in einer anderen sächsischen Sparkasse angestellt. Alle Übergänge erfolgten unmittelbar und nahtlos. Die derzeitige Sparkasse erkennt die vorherigen Beschäftigungszeiten nicht an. Insofern darf ich nunmehr erst mein 25-jähriges feiern, wenngleich es eigentlich (nach meiner Auffassung) mein 33-jähriges wäre.
Im Übrigen habe ich auch keine Zuwendung nach §23 (2) sowie keine Arbeitsbefreiung nach § 29 (1d) bekommen.
Vielen Dank schon mal vorab.
Wegen des Jubiläumsgeldes und der Arbeitsbefreiung solltest du bei der entsprechen zuständigen Stelle deines Arbeitgebers nachfragen.
Zur Beschäftigungszeit:
§ 34 (Abs. 3, Satz 3) lautet:
"Wechseln Beschäftigte zwischen Arbeitgebern, die vom Geltungsbereich dieses Tarifvertrages erfasst werden, werden die Zeiten bei dem anderen Arbeitgeber als Beschäftigungszeit anerkannt."Dein Wechsel zu deinem derzeitigen Arbeitgeber fand 1999 statt. Damals galt der BAT, nicht der TVöD.
Du hättest also zu BAT-Zeiten deine Dienstzeit unter Einrechnung der Vorzeiten von deinem Arbeitgeber feststellen lassen sollen. Das hast du vermutlich versäumt.
Jetzt kann sich dein AG darauf berufen, das die Vorzeiten nicht zu berücksichtigen sind, da diese nicht zu Zeiten erworben wurden in denen der TVöD ("dieser Tarifvertrages") galt.