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Zulage "Vorweggewährung" bei Stufe 5
Märker:
Hallo habe über die Suche kein passendes Thema gefunden.
Da die Zulage nach § 16 Absatz 5 eine Ermessensregelung ist, wäre es in der Therorie mit Stufe 5 denkbar, als "bis zu zwei Stufen" die Zulage zur Stufe 6 und 20% der Stufe 2 zu bekommen? Hat jemand Erfahrungswerte?
Danke
MoinMoin:
Ja, das ist theoretisch möglich.
Denn da man mit der Zulage zur Stufe 6 das Entgelt der Stufe 6 bekommt, kann damit auch die 20% Zulage gewährt werden.
Ich kenne allerdings keinen Personaler der das auch so sieht.
VFA West:
Beim Bund ist das möglich. Im Bereich TV-L entscheiden das vermutlich die einzelnen Finanzministerien.
Märker:
Im TVöD wären in Stufe 5 allein 20% von Stufe 2 möglich, ohne auch noch den Differenzbetrag zu Stufe 6 zu bekommen.
TV-Ler:
--- Zitat von: Märker am 18.01.2024 12:04 ---Im TVöD wären in Stufe 5 allein 20% von Stufe 2 möglich, ohne auch noch den Differenzbetrag zu Stufe 6 zu bekommen.
--- End quote ---
Wie das?
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