Autor Thema: Genehmigte Fortbildung / Kündigung  (Read 1405 times)

DepletedWorker

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Genehmigte Fortbildung / Kündigung
« am: 18.01.2024 09:31 »
Hallo liebe Gemeinde,

ich stehe derzeit vor einer Situation, die mich vor einige Fragen bezüglich meiner genehmigten Fortbildung wirft, und ich würde gerne eure Meinungen und Erfahrungen dazu hören.

Für Mitte März habe ich eine genehmigte Fortbildung. Allerdings habe ich nun ein attraktives Jobangebot von einem anderen Arbeitgeber erhalten, welches zum April beginnen würde. In Anbetracht dieser neuen beruflichen Möglichkeit frage ich mich, ob die bereits genehmigte Fortbildung abgesagt werden kann, oder ob solche Genehmigungen in der Regel bindend sind und nicht einfach zurückgezogen werden können.

Des Weiteren interessiert mich, wer für die anfallenden Kosten aufkommt, wenn ich kündige. Besteht eventuell eine Rückzahlungspflicht oder ähnliches?

Ich bin für jegliche Ratschläge und Informationen dankbar, die ihr zu diesem Thema teilen könnt. Eure Erfahrungen und Einschätzungen würden mir sehr helfen.

Vielen Dank im Voraus.

Öffdler

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Antw:Genehmigte Fortbildung / Kündigung
« Antwort #1 am: 18.01.2024 12:49 »
Hallo,

handelt es sich um eine "normale" Fortbildung für die der Arbeitgeber dich angemeldet hat und die als Arbeitszeit stattfindet?

Und hast Du eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über eine Kostenregelung inkl. Rückzahlungsklausel für diese Fortbildung getroffen?




DepletedWorker

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Antw:Genehmigte Fortbildung / Kündigung
« Antwort #2 am: 18.01.2024 13:42 »
Hallo,

handelt es sich um eine "normale" Fortbildung für die der Arbeitgeber dich angemeldet hat und die als Arbeitszeit stattfindet?

Und hast Du eine schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über eine Kostenregelung inkl. Rückzahlungsklausel für diese Fortbildung getroffen?


Genau, geht um eine normale Fortbildung (keine Pflichtfortbildung) die während der Arbeitszeit stattfindet.

Nicht das ich wüsste, habe damals einen Standard Tarifvertrag bekommen ohne Nebenabreden etc.

Vielleicht ist die Information ja noch von Nutzen, ich bin seit ca. 2 Jahren beim Arbeitgeber beschäftigt.

Öffdler

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Genehmigte Fortbildung / Kündigung
« Antwort #3 am: 18.01.2024 15:35 »
dann würde ich sagen, selbstverständlich steht es dem Arbeitgeber frei, die Fortbildung wieder zu stornieren. Für dich ändert sich an der Arbeitspflicht für den Tag/Woche ja nichts. Dürfte also aus meiner Sicht vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt sein.

Mangels Vereinbarung ist das wohl unternehmerisches Risiko, das der Arbeitgeber tragen muss. Er müsste also zahlen, soweit du fristgerecht kündigst.