Autor Thema: "Begründungsverbrauch" im Eingruppierungsrecht  (Read 1047 times)

Wynchester

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Moin zusammen,

ich habe eine kurze Frage bezüglich des Eingruppierungsrechts im TVöD. Kann mir jemand erklären, woraus sich der Begründungsverbrauch ableitet? Ich habe bisher keine passende Norm dazu finden können und wäre dankbar für jegliche Informationen oder Hinweise.

Vielen Dank im Voraus!

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Antw:"Begründungsverbrauch" im Eingruppierungsrecht
« Antwort #1 am: 18.01.2024 10:41 »
in einem anderen Thread hier im Forum wird auf Kommentarliteratur verwiesen.

Ergibt sich auch insoweit logisch, als dass die Heraushebungsmerkmale aufeinander aufbauen. Demzufolge bedarf es für ein aufbauendes Heraushebungsmerkmal einer Begründung, die bislang noch nicht genutzt wurde.