Autor Thema: Kündigen vor Arbeitsantritt TV-L  (Read 2452 times)

DerWikinger

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Kündigen vor Arbeitsantritt TV-L
« am: 18.01.2024 13:12 »
Hallo zusammen,

derzeit bin ich in der freien Wirtschaft tätig und habe ein Jobangebot im öffentlichen Dienst (Baden-Württemberg) erhalten und den Arbeitsvertrag (Tarifvertrag der Länder (TV-L)) bereits unterschrieben. Der Arbeitsbeginn wäre am 01.03.24. Nun habe ich doch noch anderweitig ein besseres Angebot erhalten, welches ich auf jeden Fall annehmen möchte.

Kann ich den unterschriebenen Arbeitsvertrag (TV-L) auch jetzt schon kündigen, damit ich erst gar nicht am 01.03.24 den Dienst antreten muss? Im Internet steht, dass es in manchen Verträgen eine Klausel (Kündigung vor Arbeitsbeginn) gibt. Im TV-L habe ich dazu nichts gefunden. Wie sehen in meinem Fall die Kündigungsfristen aus?

Vielen Dank für eure Hilfe!

cyrix42

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Antw:Kündigen vor Arbeitsantritt TV-L
« Antwort #1 am: 18.01.2024 13:39 »
Der TV-L regelt nur eine Probezeit-Kündigung, wobei für diese eine Frist von 2 Wochen zum Monatsende gilt. Sofern nicht in deinen Arbeitsvertrag, den du ja selbst vorliegen und durchgelesen hast, eine entsprechende Klausel aufgenommen wurde, dürfte eine Kündigung vor Aufnahme der Tätigkeiten nicht ausgeschlossen sein. Jendefalls schließt der TV-L eine solche nicht aus.

ITKnecht

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Antw:Kündigen vor Arbeitsantritt TV-L
« Antwort #2 am: 19.01.2024 11:50 »
Wir hatten hier schon eine Kündigung direkt am ersten Arbeitstag, aber vor dem Arbeitsantritt. Nach Prüfung zulässig...

cu Uwe

Littlegoaty

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Antw:Kündigen vor Arbeitsantritt TV-L
« Antwort #3 am: 19.01.2024 12:00 »
Ich würde dem Arbeitgeber sofort Bescheid sagen, dass sich für dich noch etwas anderes ergeben hat.

Natürlich wird er nicht begeistert sein. Trotzdem kann ich mir nicht vorstellen, dass ein Arbeitgeber unter diesen Umständen noch verlangt, dass man die Stelle antritt. Der Arbeitgeber muss unter diesen Umständen ja davon ausgehen, dass du sofort wieder kündigst.

Johann

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Antw:Kündigen vor Arbeitsantritt TV-L
« Antwort #4 am: 20.01.2024 01:10 »
Sag dem TV-L Arbeitgeber so schnell wie möglich bescheid, dass du die Stelle nicht antreten kannst und kündige schonmal. Der wird das einfach hinnehmen, weil es überhaupt keinen Sinn macht, dich darauf festzunageln, dass du für 2 Wochen da hin kommst, Geld kostest und sowieso nichts machst.

DerWikinger

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Antw:Kündigen vor Arbeitsantritt TV-L
« Antwort #5 am: 01.02.2024 08:46 »
Vielen Dank für eure Antworten. Könnt ihr mir sagen, welche Kündigungsfrist dann in meinem Fall gilt? Endet die Kündigungsfrist dann bei 2 Wochen vor dem theoretischen Arbeitsantritt?

aronzo

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Antw:Kündigen vor Arbeitsantritt TV-L
« Antwort #6 am: 01.02.2024 09:46 »
Du solltest in jedem Fall unmittelbar nach der Unterschrift beim neuen Arbeitgeber kündigen bzw. den Nichtantritt mitteilen. So ich es richtig verstehe fragst Du nach der Kündigungsfrist zum 29.02.2024. Diese kannst Du Dir selbst aus dem anzuwendenden Tarifvertrag bzw. Arbeitsvertrag entnehmen und berechnen.

ITKnecht

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Antw:Kündigen vor Arbeitsantritt TV-L
« Antwort #7 am: 01.02.2024 10:12 »
Es gibt einen Unterschied zwischen Nichtantritt und Kündigung. Das darfst Du nicht vermischen. Der Vertrag beginnt am ersten Arbeitstag mit der "Ausnahme" der Tätigkeit, danach musst Du kündigen incl. der Fristen usw. Vorher teilst Du "nur" die Nichtaufnahme der Tätigkeit mit...

cu

Garfield

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Antw:Kündigen vor Arbeitsantritt TV-L
« Antwort #8 am: 01.02.2024 10:24 »
Jetzt sofort Kontakt aufnehmen, dass du zurückziehst. Kein AG wird dich zwingen wollen doch zu kommen.

DerWikinger

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Antw:Kündigen vor Arbeitsantritt TV-L
« Antwort #9 am: 01.02.2024 17:31 »
Das heisst, bei Anwendung des TV-L beträgt die Kündigungsfrist (ich möchte den Dienst gar nicht erst antreten) 14Tage vor Antritt des Dienstes?
Die Kündigung müsste also in meinem Fall spätestens am 15.02. bei der Personalabteilung eingehen?

Im TV-L heißt es:
'Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des
Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss. Im Übrigen beträgt die
Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,

Mich verwirrt ein wenig der Satz „…seit Beginn des Arbeitsverhältnisses…“ Der Beginn es Arbeitsverhältnisses wäre ja erst ab den 01.03.

Nochmals Danke für eure Tipps :)

cyrix42

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Antw:Kündigen vor Arbeitsantritt TV-L
« Antwort #10 am: 01.02.2024 17:59 »
Mich verwirrt ein wenig der Satz „…seit Beginn des Arbeitsverhältnisses…“ Der Beginn es Arbeitsverhältnisses wäre ja erst ab den 01.03.

Jep, deswegen gilt bis zum 31.08. die Kündigungsfrist von 2 Wochen zum Monatsschluss. Da der 15.02. offenbar vor dem 31.08. liegt, gilt diese auch dann.