Das heisst, bei Anwendung des TV-L beträgt die Kündigungsfrist (ich möchte den Dienst gar nicht erst antreten) 14Tage vor Antritt des Dienstes?
Die Kündigung müsste also in meinem Fall spätestens am 15.02. bei der Personalabteilung eingehen?
Im TV-L heißt es:
'Die Kündigungsfrist beträgt bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des
Arbeitsverhältnisses zwei Wochen zum Monatsschluss. Im Übrigen beträgt die
Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2)
bis zu einem Jahr ein Monat zum Monatsschluss,
Mich verwirrt ein wenig der Satz „…seit Beginn des Arbeitsverhältnisses…“ Der Beginn es Arbeitsverhältnisses wäre ja erst ab den 01.03.
Nochmals Danke für eure Tipps