Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Frage zu Weihnachtsgeld bei Kündigung
simmelbert:
Moin zusammen,
ich arbeite aktuell im öffentlichen Dienst und möchte zum 01.04 oder 01.07 den AG wechseln und in den TVÖd übergehen.
Ein Wechsel zum 01.07 wäre kein Problem und ich müsste das Weihnachtsgeld nicht zurückzahlen. Wenn ich jedoch bis zum Ende 31.03.2024 kündige heisst es, ich müsse es nicht zurückzahlen.....
wenn sie im unmittelbaren Anschluss an das Arbeitsverhältnis zu einem anderen Ar-
beitgeber des öffentlichen Dienstes in ein Rechtsverhältnis der in Absatz 1 Nr. 2 ge-
nannten Art übertreten und der bisherige Arbeitgeber das Ausscheiden aus diesem
Grunde billigt.
Was ist denn hier genau mit billigt gemeint?
Vielen Dank und viele Grüße
VFA West:
Was hast du für einen Vertrag? TV-L?
Woher hast du die Textstelle? Steht das in deinem jetzigen Vertrag?
FearOfTheDuck:
Wieso willst du etwas zurückzahlen, das dir zustand, weil du am 01.12. beim deinem (aktuellen) AG bechäftigt warst?
Wer erzählt denn, dass du das ggf. müsstest?
simmelbert:
Ist ein Vertrag einer Krankenkasse. Gehört ebenfalls zum öffentlichen Dienst ist jedoch ein eigener Tarifvertrag. Ja das steht im Vertrag. Ich nehme an wenn ich ganz sicher gehen will, kündige ich einfach nach dem 31.03.
simmelbert:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 19.01.2024 08:54 ---Wieso willst du etwas zurückzahlen, das dir zustand, weil du am 01.12. beim deinem (aktuellen) AG bechäftigt warst?
Wer erzählt denn, dass du das ggf. müsstest?
--- End quote ---
nicht in der Zeit bis einschließlich 31. März des folgenden Kalenderjahres aus ihrem
Verschulden oder auf eigenen Wunsch ausscheiden
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