Autor Thema: [Allg] Beihilfe Impfung Menigokokken B  (Read 6718 times)

Saxum

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 312
Antw:[Allg] Beihilfe Impfung Menigokokken B
« Antwort #15 am: 04.04.2024 07:51 »
Das wundert grundsätzlich nicht, weil es um normale übliche ärztliche Leistungen nach GOÄ handelt. Die medizinische Notwendigkeit wird ja nicht dadurch abgesprochen, dass die Kosten für den Impfstoff nicht übernommen werden würde.

Drücke aber die Daumen, dass das auch für BW passt.

Poincare

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 341
Antw:[Allg] Beihilfe Impfung Menigokokken B
« Antwort #16 am: 10.04.2024 13:25 »
In meinem aktuellen Beihilfeantrag ist das Rezept für den Impfstoff von Ende Februar dabei. Bin gespannt, ob das ohne Weiteres durchgeht. Interessant ist auch, dass der Impfstoff bisher immer abgeleht wurde, die zugehörige Arztleistung aber anstandslos abgerechnet wurde.

Das hat mich auch gewundert, super, dass wir noch letztes Jahr den Impfstoff gekauft haben, der aber noch gar nicht verimpft ist...
Mal sehen, ob das neue Rezept für die 3. Dosis erstattet wird.

Landesdiener

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 91
Antw:[Allg] Beihilfe Impfung Menigokokken B
« Antwort #17 am: 12.04.2024 11:31 »
Für den Fall, dass der Impfstoff schon vor dem Stichtag gekauft wurde, aber erst danach verimpft wird, gibt es vielleicht die Möglichkeit mit der Apotheke eine Rückgabe und Neukauf zu verhandeln? Den Versuch wäre es vielleicht wert... Setzt natürlich auch voraus, dass das Rezept noch nicht eingereicht wurde.

Mein Beihilfeantrag ist nun übrigens seit fast einem Monat unbearbeitet...

Prometheus

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Antw:[Allg] Beihilfe Impfung Menigokokken B
« Antwort #18 am: 28.04.2024 19:36 »
Meine Beihilfestelle (BY) hat auf Antrag die Bescheide aus den Jahren 2021-2023 geändert und die Beihilfe für alle Men B Impfungen unserer Kinder nacherstattet. Da war ich echt mal positiv überrascht...  :)

Kalliope73

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 17
Antw:[Allg] Beihilfe Impfung Menigokokken B
« Antwort #19 am: 29.04.2024 09:48 »
Meine Beihilfestelle (BY) hat auf Antrag die Bescheide aus den Jahren 2021-2023 geändert und die Beihilfe für alle Men B Impfungen unserer Kinder nacherstattet. Da war ich echt mal positiv überrascht...  :)
Das ist interessant. Ist das Kullanz oder können wir auch in anderen BL einen solchen Antrag stellen?

Landesdiener

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 91
Antw:[Allg] Beihilfe Impfung Menigokokken B
« Antwort #20 am: 29.04.2024 11:22 »
Das ist wirklich interessant und würde mich auch näher interessieren. Gab es dazu eine Info von der Beihilfestelle oder eine sonstige Erklärung? Oder hast du das einfach auf eigene Faust und gut Glück beantragt?

Mein Beihilfeantrag ist immer noch offen...

Kalliope73

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 17
Antw:[Allg] Beihilfe Impfung Menigokokken B
« Antwort #21 am: 29.04.2024 12:26 »
Es scheint auf die Antragsfrist für die Beihilfeanträge anzukommen. Das kann je nach BL unterschiedlich sein, in BY zB 3 Jahre, in manch anderem Land nur 2 Jahre ab Datum der Rechnung. Was da noch reinfällt, müsste bei erneutem Einreichen abgerechnet werden können.

Prometheus

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Antw:[Allg] Beihilfe Impfung Menigokokken B
« Antwort #22 am: 30.04.2024 14:48 »
Das ist wirklich interessant und würde mich auch näher interessieren. Gab es dazu eine Info von der Beihilfestelle oder eine sonstige Erklärung? Oder hast du das einfach auf eigene Faust und gut Glück beantragt?

Mein Beihilfeantrag ist immer noch offen...

Ich hatte das hier im Forum gelesen und daraufhin auf gut Glück die Belege noch einmal eingereicht, versehen mit dem Hinweis auf den Beschluss der STIKO vom Januar 2024 und auf §41 Abs. 6 BayBhV. Eine allgemeine Info dazu gab es nicht. Auf dem Bescheid stand als Bemerkung lediglich, dass "von Amts wegen" die alten Bescheide geändert wurden.

Landesdiener

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 91
Antw:[Allg] Beihilfe Impfung Menigokokken B
« Antwort #23 am: 30.04.2024 16:24 »
Vielen Dank für deine Rückmeldung dazu, Prometheus. Das ist wirklich interessant! Ob sie in BW auch so kundenorientiert sind? Wenn ich dann endlich mal den aktuellen Bescheid bekomme, werde ich es im Nachgang auch nochmal mit den alten Rezepten probieren.

LehrerBW

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 362
Antw:[Allg] Beihilfe Impfung Menigokokken B
« Antwort #24 am: 05.05.2024 16:56 »
Mein Rezept bzw. die Rechnung für meinen kleinen Sohn ist vom 4. April. Eingereicht habe ich sie am 10. April.

Stand bisher: Antragseingang Abrechnungssystem

Mal gespannt was bei rumkommt

LehrerBW

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 362
Antw:[Allg] Beihilfe Impfung Menigokokken B
« Antwort #25 am: 06.05.2024 05:12 »
Kann leider nicht mehr editieren.
Vielleicht eine blöde Frage, aber muss ich eigentlich das Rezept oder die Rechnung der Apotheke einreichen?

dumerili1978

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 13
Antw:[Allg] Beihilfe Impfung Menigokokken B
« Antwort #26 am: 06.05.2024 06:08 »
Guten Morgen,

also ich reiche immer nur das Rezept ein. Da steht alles Wesentliche drauf. Bisher nie Probleme gehabt (HPV).

LG

Kalliope73

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 17
Antw:[Allg] Beihilfe Impfung Menigokokken B
« Antwort #27 am: 06.05.2024 14:25 »
Ich habe bei meiner Beihilfestelle nachgefragt. Wenn ich das MenB-Rezept schonmal eingereicht habe und es mit Bescheid abgelehnt wurde, kann ich es nicht noch einmal einreichen.

LehrerBW

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 362
Antw:[Allg] Beihilfe Impfung Menigokokken B
« Antwort #28 am: 06.05.2024 17:02 »
Heute mit der Beihilfe telefoniert...bezüglich der Meningokokken waren sie überfragt, aber ich muss das Rezept einreichen und nicht die Rechnung der Apotheke.

derSchorsch

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 73
Antw:[Allg] Beihilfe Impfung Menigokokken B
« Antwort #29 am: 07.05.2024 06:23 »
Ich habe bei meiner Beihilfestelle nachgefragt. Wenn ich das MenB-Rezept schonmal eingereicht habe und es mit Bescheid abgelehnt wurde, kann ich es nicht noch einmal einreichen.

Eine ähnliche Aussage habe ich auch bekommen. Es wurde gemäß damals gültiger Rechtslage entschieden.
Ich werde trotzdem nochmal einreichen. Möchte das schriftlich haben und ggf. nochmal Widerspruch einlegen. Zumindest die eine Rechnung ist noch jünger als 3 Jahre. Daher noch innerhalb der Frist (Bayern).