Autor Thema: Beurlaubung wegen anderer Stelle  (Read 1526 times)

Sommer202307

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Beurlaubung wegen anderer Stelle
« am: 19.01.2024 20:21 »
Guten Abend,

nachdem mir hier im Forum das letzte Mal so prima geholfen wurde und ich ohne anwaltliche Hilfe meine korrekte Erfahrungsstufe rückwirkend erhalten habe, habe ich erneut etwas Ärger mit unserer Personalabteilung.

Ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt.

Ich bin unbefristet seit Juni 2019 an einer Universität in Sachsen-Anhalt mit EG 6 angestellt. Hier bin ich in einem Lehrstuhlsekretariat beschäftigt.

Nun wurde mir eine Projektassistenz-Stelle mit EG 9b (befristet für 4 Jahre) in Aussicht gestellt.

Ich wollte mich für 4 Jahre von der Stelle mit EG6 beurlauben lassen und die Projektassistenz-Stelle mit EG 9b ausüben.

Zweite Idee war, die EG6 Stelle für 4 Jahre auf 25 % Arbeitszeitanteil zu reduzieren und 75 % 9b.

Die beiden Stellen stehen in keinem Zusammenhang. 

Es handelt sich bei der befristeten Stelle um die selbe Universität und sogar um den selben Fachbereich.

Meine Personalabteilung teilte mir mit, dass keine Variante möglich wäre und ich meine unbefristete EG 6 Stelle kündigen müsste um die 9b Stelle auszuüben.

Nach der letzten Fehleinschätzung bin ich natürlich etwas kritisch meiner Personalabteilung gegenüber.
Ist die Aussage meiner Personalabteilung richtig?

Danke und einen schönen Abend.

Viele Grüße

Udo

MoinMoin

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Antw:Beurlaubung wegen anderer Stelle
« Antwort #1 am: 19.01.2024 20:41 »
Was spricht gegen einer vorübergehenden übertragung höherwertigen Tätigkeiten?
also Paragraph 14

Sommer202307

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Antw:Beurlaubung wegen anderer Stelle
« Antwort #2 am: 19.01.2024 20:47 »
Danke für die Antwort.

Mir wurde von meiner Personalsachbearbeiterin gesagt, dass es keine andere Möglichkeit außer der Kündigung gibt.

Ich hatte noch vergessen zu erwähnen,  dass die E6 eine Haushaltsstelle und die 9b eine Drittmittelstelle ist - sofern dies wichtig ist.

MoinMoin

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Antw:Beurlaubung wegen anderer Stelle
« Antwort #3 am: 19.01.2024 20:57 »
nicht das ich wüsste, dass das von relevaz wäre.
Klingt nach Unsinn seitens der unkooperativen Personaler
oder nach der üblichen Ahnungslosigkeit

Sommer202307

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Antw:Beurlaubung wegen anderer Stelle
« Antwort #4 am: 19.01.2024 21:01 »
Ok, danke. Dann war meine Skepsis ja nicht unbegründet.

clarion

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Antw:Beurlaubung wegen anderer Stelle
« Antwort #5 am: 20.01.2024 08:36 »
Es besteht aber kein Rechtsanspruch,  dass so verfahren wird.  Insbesondere könnte eine Rolle spielen, dass es vielleicht schwierig wird, für die E6 Stelle jemanden zu finden,  wenn befristet ausgeschrieben wird.

MoinMoin

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Antw:Beurlaubung wegen anderer Stelle
« Antwort #6 am: 20.01.2024 08:41 »
Korrekt, aber diese Lügen der Personaler sind einfach ärgerlich.
Haben die wirklich keine Ahnung oder verstecken die sich hinter solchen Falschaussagen um nicht sagen zu müssen:
Leider können wir sie nicht temporär ausleihen, da wir niemand in dieser Zeit haben, der Ihre Arbeit macht.
Stattdessen wird so getan, als ob sie (tariflich) rechtlich keine Möglichkeiten haben, selbst wenn sie wollten.

Beschämend!

cyrix42

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Antw:Beurlaubung wegen anderer Stelle
« Antwort #7 am: 20.01.2024 09:07 »
Also, wenn ich das richtig sehe, ist es doch der gleiche Arbeitgeber, um den es geht. Insofern ist das doch sowieso nur die Frage, ob man vorübergehend höherwertige Aufgaben überträgt, oder nicht. Und das ist doch offensichtlich möglich.

Klar ist, dass man die höherwertigen Aufgaben nicht dauerhaft übertragen möchte, da deren Finanzierung nicht dauerhaft gesichert erscheint. (Drittmittelprojekte sind grundsätzlich immer nur befristet.) Aber gegen die vorübergehende Übertragung entsprechender Aufgaben spricht so erst einmal nichts. Und, dass man nach Ablauf der Laufzeit des Projekts nicht irgendwo in der Uni -- und wenn der AG das Land ist, sogar irgendwo im ganzen Land -- eine freie Sekretariatsstelle findet, erscheint mir doch unrealistisch...

Sommer202307

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Antw:Beurlaubung wegen anderer Stelle
« Antwort #8 am: 20.01.2024 12:02 »
Ok, genau die Finanzierung wäre nur befristet gesichert und es ist derselbe Arbeitgeber.

Das heißt, wenn sich die Personalabteilung quer stellt, würde die Übertragung höherwertiger Tätigkeiten nicht in Frage kommen?

Würde denn eins von meinen ursprünglichen Überlegungen (Beurlaubung oder reduzieren von EG 6) funktionieren ohne, das ich auf den "good will" der Personalabteilung angewiesen bin?

Danke.

Viele Grüße

Udo

FearOfTheDuck

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Antw:Beurlaubung wegen anderer Stelle
« Antwort #9 am: 20.01.2024 13:22 »
Letztendlich ist alles "guter Wille" des AG und damit den ermächtigten Personen. Wenn sie dir keine anderen Aufgaben übertragen wollen, dann kommst du dort auch nicht dran.

Und damit wären alle weitergehenden Überlegungen obsolet.

Wie wäre es denn, du suchst mal das Gespräch an höherer Stelle in der Personalabteilung. Die anfängliche Aussage von wegen nötiger Kündigung ist ja Quatsch und da würde ich jetzt nicht allein aufgrund dieser Aussage eines einzelnen SB resignieren.

Sommer202307

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Antw:Beurlaubung wegen anderer Stelle
« Antwort #10 am: 20.01.2024 21:20 »
Mein Chef ist damit einverstanden, dass ich ggf. nur noch 25 % Arbeitszeitanteil am Lehrstuhl arbeite oder wenn es nötig ist, komplett über das Projekt laufe. Das Problem ist tatsächlich die Personalabteilung, die scheinbar keine Ahnung haben.
Ich hattet das selbe Theater mit meiner Erfahrungsstufe und nur durch die Hilfe dieses Forums wurde ich korrekt  eingruppiert.

Also wäre es nett, wenn meine Frage
(Beurlaubung oder reduzieren von EG 6)
mit entsprechenden Meinungen beantwortet werden könnten, da mein Chef einverstanden ist und ich auch das ok vom Projektleiter habe.

Einen schönen Abend!

Viele Grüße

Udo

FearOfTheDuck

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Antw:Beurlaubung wegen anderer Stelle
« Antwort #11 am: 20.01.2024 22:19 »
Möglich ist einiges. Der TV kennt z.B. den Sonderurlaub "bei Vorliegen eines wichtigen Grundes". (§ 28 TV-L). Es wäre also die Frage, worin dein AG einen wichtigen Grund sieht.

Auch die Reduzierung dürfte theoretisch machbar sein, immerhin lassen sich auch mehrere AV beim einem AG schließen.

Die simpelste und wohl auch geläufigste Methode hatte MoinMoin bereits genannt.

Sommer202307

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Antw:Beurlaubung wegen anderer Stelle
« Antwort #12 am: 20.01.2024 22:57 »
Ok, vielen Dank. Dann habe ich ja einige Möglichkeiten, die ich der Personalabteilung aufzeigen kann.

MoinMoin

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Antw:Beurlaubung wegen anderer Stelle
« Antwort #13 am: 21.01.2024 08:38 »
Ist es ein und dieselbe Personalabteilung, die die 6er und die 9er Stelle verwaltet?
Wenn sich dein 6er und der 9er Chef einig sind, dann sollten die mal ein ernstes Gespräch mit dem Präsidenten führen, dass der seine Personaler auf Spur bringt, dass die ihren Wünschen folgen und nicht so ein Quatsch von sich geben.
Das ist eindeutig ein Fall von §14 vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten!

Was dir natürlich blühen kann, dass deine alte Stelle dann futsch ist und du irgendwo anders eine Stelle zugewiesen bekommst.
Denn einen Anspruch auf deine Alte Stelle hast du nicht.

Sommer202307

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Antw:Beurlaubung wegen anderer Stelle
« Antwort #14 am: 21.01.2024 20:57 »
Ja das ist genau dieselbe Personalabteilung.

Vielen Dank an alle.