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Vorstellungsgespräch ÖD

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TreueTomate:
Hallo ihr Lieben,

in Kürze habe ich mein erstes Vorstellungsgespräch im ÖD.
Die Stelle ist nach EG 10 ausgeschrieben. Ich bin jedoch Quereinsteiger und
habe keinen Nachweis über mein Können.
In der Privatwirtschaft war das bisher kein Problem, da es keinen gejuckt hat,
was ich gelernt habe, solange ich meine Arbeit gut mache und mir fehlendes Wissen
Notwendiges Wissen schnell aneigne.

Inwieweit ist sowas im ÖD noch relevant? Sind Verhandlungen im ÖD wirklich nur begrenzt möglich?
Ich habe bisher eigentliche immer mit dem Prinzip der Angebot und Nachfrage gearbeitet, das scheint im ÖD
Jedoch nur bedingt angewendet zu werden?


Meine Nervosität entsteht vor allen deswegen, da mir die Stelle gemäß Ausschreibung echt gefällt und ich dafür bestimmt geeignet wäre. EG10 ist aber nicht wirklich das gelbe vom Ei sondern bis zu den hohen Stufen absolut unrelevant für mich.

Vielleicht kann mir auch jemand seine Erfahrungen im Vorstellungsgespräch in einer ähnlichen Situation mitteilen?

Danke.

FearOfTheDuck:
Du musst das erfüllen, was in der Ausschreibung als Voraussetzungen genannt ist. Das tust du augenscheinlich, sonst hätte man dich nicht eingeladen.

Tarifbeschäftigte sind anhand ihrer nicht nur vorübergehend übertragenen auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Wenn sich diese mit der Ausschreibung deckt und die Rechtsmeinung des AG hierzu korrekt ist, wärst du mit Übertragung der Aufgaben in EG 10 eingruppiert.

Verhandeln kann man bei den Stufen und der AG hier förderliche Zeiten berücksichtigen. Hättest du einschlägige Berufserfahrung, wäre diese bis Stufe drei anzuerkennen. Ohne einschlägige BE hast du nur Anspruch auf Stufe 1.
Wenn die Not beim AG groß ist und/oder er dich unbedingt haben will, kann er einiges als förderliche Zeiten anerkennen und dir auch eine hohe Stufe zuerkennen.

Evtl. ist auch über/außertariflich etwas möglich, je nachdem, ob der AG das darf oder nicht.

Im Prinzip muss für dich gelten, was auch außerhalb des ÖD für dich gilt: Du musst deinen Wert kennen und wissen, wo dein Wunschgehalt und deine Schmerzgrenze liegen. Wenn der AG beides nicht erfüllen kann, dann kann er nichts für dich sein. Wichtig beim Verhandeln: Vor der Unterschrift und alles schriftlich bestätigen lassen!

JahrhundertwerkTVÖD:
Wenn du schon schreibst das E10 auch bis zu den hohen Stufen unrelevant für dich sei, dann musst du dies auch ansprechen.
Ich bin für Klarheit auf beiden Seiten, mit allen Konsequenzen.

Thomber:
Kein Nachweis über Können aber verhandeln wollen - worüber, mit welchen Argumenten?

TreueTomate:
Vielen Dank für die ausführlichen und informativen Rückmeldungen.

Ich werde das Thema ganz offen angehen und mit offenen Karten spielen.
Die Stellenbeschreibung gefällt mir sehr, ich werde dafür aber kein geringeres Gehalt in Kauf nehmen.

Natürlich fände ich es hilfreich, wenn ich meine Fähigkeiten nachweisen könnte. Dies ist jedoch nicht der Fall.
Ich habe auch kein Zwischenzeugnis bei meinem jetzigen Arbeitgeber gefordert. Das hinterlässt meist einen
bitteren Beigeschmack, den ich nicht erzeugen möchte. Meine Bewerbung zeugt schließlich rein aus Interesse an der Arbeit und nicht an irgendeiner Notwendigkeit.

Sollte mein Wort also nicht ausreichend Gewicht haben oder schlichtweg nicht ausreichend sein, kann ich es auch nicht ändern. Denn eins ist klar. Ich bin tatsächlich Quereinsteiger und es mag jemand anderes geben, der
hier besseres Grundwissen aufweist. Ob er deswegen besser geeignet ist, bezweilfe ich stark  ;D.

Die Aussage von Thomber empfinde ich persönlich eher als provokativ als in irgendeiner Form hilfreich und sinnvoll. Vielleicht läuft ja mein Vorstellungsgespräch aber auch genau so ab. Dann weiss ich zumindest, wo ich auf keinen Fall hin möchte.

Vielen Dank nochmals für eure Mühe.

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