Autor Thema: [Allg] Besoldungsvergleich in A12 mit 2 Kindern  (Read 3008 times)

AVP

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Anliegend ein beispielhafter Besoldungsvergleich mit folgenden Parametern:

Besoldungsgruppen: A12
Erfahrungsstufe: 5/12 oder 4/8
Mietstufe falls relevant: 2
Kinder: 2
Verheiratet: Ja

Jeweils Jahresbrutto

Zusammenfassung:

Höchster Wert: Hessen mit 65955€; ab 01.03 der Bund mit: 66.820€
Niedrigster Wert: Saarland mit 53.167

Differenz Bundesländer Max zu Min = 12.788€ (Hessen 24% mehr als Saarland)
Durchschnitt: 60.001€

Die einzelnen Bundesländer:
BaWÜ   63420
Bayern   61881
Berlin   59784
Brandenburg   57503
Bremen   56914
Hamburg   59395
Hessen   65955
Meck Pom   54900
Niedersachsen   55890
NRW   64929
RLP   57019
Saarland   53167
Sachsen   57129
Sachsen Anhalt   63924
Schleswig Holstein   57740
Thüringen   63657
Bund ab 01.03   66820


Ggf. auch in Hinblick auf die amtsangemessenene Alimentation interessant, die niedrigen Bundesländer dürften besonders hohe Chancen in der Rechtsprechung erwarten.
« Last Edit: 22.01.2024 01:36 von Admin2 »

AVP

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Antw:Besoldungsvergleich in A12 mit 2 Kindern
« Antwort #1 am: 20.01.2024 16:35 »
Korrektur oben: Mietstufe V nicht 2


Ebenfalls interessant:

Beamte im Saarland würden bei diesen Parametern erst in der Besoldungsgruppe A14 den Durchschnitt von 60k der anderen Länder erreichen.

Erst in A15 würden sie die A12er in Hessen und Bund ab 01.03 überholen können (da in A15 keine Erfahrungsstufe 5 mehr existiert mit 6/12 oder 5/8 gerechnet).

Ein Amtsrat mit 2 Kindern in Hessen oder beim Bund kann sich also annähernd wie ein Saarländischer Direktor fühlen. In Meck Pom und Niedersachsen ist es ähnlich zum Saarland.
« Last Edit: 20.01.2024 16:46 von AVP »

AVP

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Antw:Besoldungsvergleich in A12 mit 2 Kindern
« Antwort #2 am: 20.01.2024 17:01 »
Interessant wird es wenn man die Kinderanzahl weiter erhöht. Ab dem 3. Kind hinken insbesondere MV mit 367€ und Niedersachsen mit ~450€ hinter dem mittlerweile üblichem Zuschlag von 700€+ hinterher.

5 Kinder gleiche Parameter:

MV A16 Stufe 6: 91931 €

Hessen A12 Stufe 5: 94267 €

5 Kinder sind sicherlich nicht die Norm, trotzdem beeindruckend.

Reisinger850

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Antw:Besoldungsvergleich in A12 mit 2 Kindern
« Antwort #3 am: 20.01.2024 17:56 »
Unterschiedliche Arbeitszeiten kommen noch dazu. Als Single ist man damit in NRW von Platz zwei vermutlich durchgereicht worden, wenn man die Rechengrundlage anpasst. Stand jetzt kommt es also drauf an: welches BL zahlt mehr für die Kinder?

AVP

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Antw:Besoldungsvergleich in A12 mit 2 Kindern
« Antwort #4 am: 20.01.2024 18:19 »
Unterschiedliche Arbeitszeiten kommen noch dazu. Als Single ist man damit in NRW von Platz zwei vermutlich durchgereicht worden, wenn man die Rechengrundlage anpasst. Stand jetzt kommt es also drauf an: welches BL zahlt mehr für die Kinder?

Gibt viele verschiedene Paramter. Hessen und Thüringen haben die Besoldung insgesamt prozentual ordentlich erhöht

Reisinger850

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Antw:Besoldungsvergleich in A12 mit 2 Kindern
« Antwort #5 am: 20.01.2024 18:30 »
Ja ich weiß. Dort wurde der Wink vom BverG zumindest verstanden, wenngleich nicht wirklich umgesetzt

Grandia

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Antw:Besoldungsvergleich in A12 mit 2 Kindern
« Antwort #6 am: 20.01.2024 19:30 »
Die Stufen sind aber nicht wirklich vergleichbar oder? In Niedersachsen fängt man bei Stufe 4 an, im Bund bei 1. Die A12/Endstufe in beiden Fällen sind momentan fast identisch und ab Februar 2025 auch wieder. A12/1 ist bei mir höher besoldet als A12/1 Bund.
Von 4 zu 12 sind in Niedersachsen 26 Jahre, im Bund von 1 zu 8 23 Jahre.
Die Zahlen sagen überhaupt nichts aus, wenn nicht geklärt ist, welche Stufe bei welcher Erfahrungszeit kommt und wieviel dann Netto verdient wird.

Um bei deinem Beispiel zu bleiben: A12/5 ist 2 Jahre nach Dienstantritt in Niedersachsen, also Stufe A12/2 im Bund und da liegt Niedersachsen bei 55.890€ und der Bund bei 54.916€ Brutto im Jahr. Der Abstand ändert sich zwischenzeitlich etwas bis Februar 25.

Ich will dich nicht bashen, sondern dafür sensibilisieren, dass der Vergleich nicht ganz so einfach ist, wie es gerade aussieht.

Alles unter der Voraussetzung, dass ich keine großen Denkfehler eingebaut habe. Kann ja immer mal passieren.

AVP

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Antw:Besoldungsvergleich in A12 mit 2 Kindern
« Antwort #7 am: 20.01.2024 22:13 »
Die Stufen sind aber nicht wirklich vergleichbar oder? In Niedersachsen fängt man bei Stufe 4 an, im Bund bei 1. Die A12/Endstufe in beiden Fällen sind momentan fast identisch und ab Februar 2025 auch wieder. A12/1 ist bei mir höher besoldet als A12/1 Bund.
Von 4 zu 12 sind in Niedersachsen 26 Jahre, im Bund von 1 zu 8 23 Jahre.
Die Zahlen sagen überhaupt nichts aus, wenn nicht geklärt ist, welche Stufe bei welcher Erfahrungszeit kommt und wieviel dann Netto verdient wird.

Um bei deinem Beispiel zu bleiben: A12/5 ist 2 Jahre nach Dienstantritt in Niedersachsen, also Stufe A12/2 im Bund und da liegt Niedersachsen bei 55.890€ und der Bund bei 54.916€ Brutto im Jahr. Der Abstand ändert sich zwischenzeitlich etwas bis Februar 25.

Ich will dich nicht bashen, sondern dafür sensibilisieren, dass der Vergleich nicht ganz so einfach ist, wie es gerade aussieht.

Alles unter der Voraussetzung, dass ich keine großen Denkfehler eingebaut habe. Kann ja immer mal passieren.

Man kann (außer noch als Lehrer) aber nicht in A12 beginnen, sondern meistens in A9 (oder A10 technische Dienste). Dort fängt man in Stufe 2 an.

Klassischer Karriereweg wäre also bei 12 Erfahrungsstufen

A9 S2
Beförderung nach 4 Jahren nach A10, dann Stufe 3
2 Jahre später Beförderung nach A11, dann Stufe 4
2 Jahre später A12, dann Stufe 5.

Mit 8 Erfahrungsstufen:

A9 Stufe 1
4 Jahre später A10 Stufe 2
2 Jahre später A11 Stufe 3
2 Jahre später A12 Stufe 4

Der Unterschied hängt also auch von der Laufbahn ab. Für den mittleren und gehobenen Dienst (die fangen „unten“ an) entstehen große Unterschiede, für den hD, der direkt bei 4/12 oder 4/13 anfangen kann siehts besser aus.

Grandia

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Antw:Besoldungsvergleich in A12 mit 2 Kindern
« Antwort #8 am: 21.01.2024 14:55 »
Noch komplexer. Das hängt aber auch mit der Ausbildung zusammen. Der höhere Dienst erfordert ein Studium. Diese Zeiten werden angerechnet (3 Jahre oder so, zumindest zur Pension). Das fließt damit ein.
Die Stufenlaufzeiten stimmen aber in beiden deiner Beipiele nicht, denn bei Beamten bleiben sie erhalten, auch bei einer Beförderung. In beiden Fällen ist man nach 4 Jahren schon 2 Stufen aufgerückt.
Alles Erbsenzählerei von mir.
Im Großen und Ganzen stimmt wohl deine Rangfolge, nur die genauen Differenzen sind schwer zu beziffern, selbst wenn man versucht einen gemeinsamen "Startschuss" zu definieren.
Wer 5 Jahre studiert, bekommt ja auch sofort Stufe 4. Das Referendariat sind nochmal 1,5 Jahre. Insgesamt nett abgerundet. 6,5 Jahre mindestens an Ausbildungszeit, 6 Jahre an Stufenzeit erhalten.

Wer macht denn heute noch freiwillig A12, wenn es nicht das Einstiegsamt ist? Die Differenzen sind ja einzeln gesehen nicht so riesig.
A13 zu A14 ist nichtmal ein krasser Sprung, von A14 zu A15 schon eher.

BeamteNI

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Antw:Besoldungsvergleich in A12 mit 2 Kindern
« Antwort #9 am: 21.01.2024 18:16 »
Noch komplexer. Das hängt aber auch mit der Ausbildung zusammen. Der höhere Dienst erfordert ein Studium. Diese Zeiten werden angerechnet (3 Jahre oder so, zumindest zur Pension). Das fließt damit ein.
Die Stufenlaufzeiten stimmen aber in beiden deiner Beipiele nicht, denn bei Beamten bleiben sie erhalten, auch bei einer Beförderung. In beiden Fällen ist man nach 4 Jahren schon 2 Stufen aufgerückt.
Alles Erbsenzählerei von mir.
Im Großen und Ganzen stimmt wohl deine Rangfolge, nur die genauen Differenzen sind schwer zu beziffern, selbst wenn man versucht einen gemeinsamen "Startschuss" zu definieren.
Wer 5 Jahre studiert, bekommt ja auch sofort Stufe 4. Das Referendariat sind nochmal 1,5 Jahre. Insgesamt nett abgerundet. 6,5 Jahre mindestens an Ausbildungszeit, 6 Jahre an Stufenzeit erhalten.

Wer macht denn heute noch freiwillig A12, wenn es nicht das Einstiegsamt ist? Die Differenzen sind ja einzeln gesehen nicht so riesig.
A13 zu A14 ist nichtmal ein krasser Sprung, von A14 zu A15 schon eher.

Das Studium und das Referendariat ist zum Teil anrechnungsfähig für das Ruhegehalt aber hat nichts mit der Stufenlaufzeit zu tun. Das Referendariat wird mit 6 Monaten Erfahrungszeit anerkannt wenn man danach ins Angestelltenverhältnis wechselt/ wechseln muss.

AVP

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Antw:Besoldungsvergleich in A12 mit 2 Kindern
« Antwort #10 am: 21.01.2024 18:21 »
Noch komplexer. Das hängt aber auch mit der Ausbildung zusammen. Der höhere Dienst erfordert ein Studium. Diese Zeiten werden angerechnet (3 Jahre oder so, zumindest zur Pension). Das fließt damit ein.
Die Stufenlaufzeiten stimmen aber in beiden deiner Beipiele nicht, denn bei Beamten bleiben sie erhalten, auch bei einer Beförderung. In beiden Fällen ist man nach 4 Jahren schon 2 Stufen aufgerückt.
Alles Erbsenzählerei von mir.
Im Großen und Ganzen stimmt wohl deine Rangfolge, nur die genauen Differenzen sind schwer zu beziffern, selbst wenn man versucht einen gemeinsamen "Startschuss" zu definieren.
Wer 5 Jahre studiert, bekommt ja auch sofort Stufe 4. Das Referendariat sind nochmal 1,5 Jahre. Insgesamt nett abgerundet. 6,5 Jahre mindestens an Ausbildungszeit, 6 Jahre an Stufenzeit erhalten.

Wer macht denn heute noch freiwillig A12, wenn es nicht das Einstiegsamt ist? Die Differenzen sind ja einzeln gesehen nicht so riesig.
A13 zu A14 ist nichtmal ein krasser Sprung, von A14 zu A15 schon eher.

Der gehobene Dienst erfordert ebenfalls ein Studium (Bachelor). Mit A9 steigen als große Gruppe ein studierte Polizisten, Feuerwehrbeamte und studierte Verwaltungskräfte (Inspektoren). A10 Ingenieure und Itler.

Die Stufe 4 hat nichts mit dem längeren Studium zu tun. Bei 8 stufigen System fängt jeder in der Stufe 1 an. Das ist beim 12 stufigen System halt anders und benachteiligt dort mD und gD.

Grandia

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Antw:Besoldungsvergleich in A12 mit 2 Kindern
« Antwort #11 am: 21.01.2024 22:20 »
Der Bachelor ist eben kein Staatsexamen, sondern anstatt einer Ausbildung, die ebenfalls 3 Jahre dauert, zu sehen.
Womit ist denn zu begründen, dass A11 mit Stufe 3 und alles darüber mit Stufe 4 beginnt, wenn nicht mit erhöhter Ausbildungszeit und dadurch resultierender einschlägigen Erfahrung?
Das ist doch ziemlich systematisch und logisch. Alles über eine Ausbildung/Bachelor hat mehr Zeit in den Beruf investiert.
Dass es im Bund nicht so ist, finde ich seltsam.

AVP

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Antw:Besoldungsvergleich in A12 mit 2 Kindern
« Antwort #12 am: 21.01.2024 23:13 »
Quatsch, zwischen Studium und Ausbildung liegen Welten. Sicherlich deutlich mehr als zwischen Bachelor und Master.

Ansonsten ist die höhere Qualifikation natürlich in der Besoldungsgruppe berücksichtigt, nicht in der Berufserfahrung. Wobei die Differenz im Beamtentum zwischen Bachelor und Master (A9 bzw. A13) allgemein schon sehr groß ist, bei IGM trennen Bachelor und Master für gewöhnlich nur eine Entgeltgruppe. Und auch dort gibt es keine unterschiedlichen Erfahrunsstufenbeginne, ebenso im TV-L und TVÖD nicht.

Ansonsten hat es abee natürlich auch nichts mit dem Vergleich zu tun. Die Unterschiede sehen bei A9 oder A10 ebenfalls sehr identisch zu dem obigen aus und da fangen dann alle unten an

Warum Besoldungsgesetzgeber entsprechende Regelungen treffen dürfte vorrangig Einsparpotentiale mit sich bringen. Die unteren Erfahrungsstufen in den höheren Besoldungsgruppen wurden auch erst später gestrichen, ist halt eine günstige Möglichkeit attraktivere Einstiegsgehälter bieten zu können ohne den Bestand besser bezahlen zu müssen.

In Niedersachsen ging es 2014 zB noch in Stufe 3 in A13 los: https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/ni/a/2014?id=beamte-nds-2014&g=A_13&s=0&f=0&zulageid=10.1&zulageid=10.2&z=100&zulage=&stkl=1&r=0&zkf=

Wer damals also schon angefangen hatte profitiert vom Beginn in Stufe 4 ebenfalls nicht.

Angelsaxe

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Antw:[Allg] Besoldungsvergleich in A12 mit 2 Kindern
« Antwort #13 am: 22.01.2024 10:19 »
Die Bildungsabschlüsse sind über den Qualifikationsrahmen (DQR) eindeutig klassifiziert. Dort sind 3 und 3,5-jährige Ausbildungsberufe auf Stufe 4 und der Bachelor (= Diplom(FH)) auf Stufe 6.

Fähige Leute und Flachzangen finden sich unabhängig vom Grad des Abschlusses in allen Bereichen.  ;D
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

AVP

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Antw:[Allg] Besoldungsvergleich in A12 mit 2 Kindern
« Antwort #14 am: 22.01.2024 11:26 »
Etwas offtopic aber die DQR Einordnungen sind auch kein Gesetz und selbst die Gleichstellung von Bachelor und Meister oder Master und Betriebswirt halte ich für sehr realitätsfern und entspricht auch nicht dem Laufbahnrecht oder der Entgeltordnung im Tarifbereich.

Natürlich kommt es in der Realität dann auch immer auf das Studienfach an. Ein Master in Geisteswissen an einer FH dürfte deutlich leichter sein als ein Bachelor in Zell- und Molekularbiologie an einer renommierten Uni. Das ignoriert das Laufbahnrecht halt.

Aber wie man es auch dreht und wendet, es geht ja um die Besoldungsunterschiede bei gleichen Paramtern der unterschiedlichen Rechtskreise, nicht innerhalb der Laufbahn nach Abschlüssen/Qualifikation