Autor Thema: Richtiger Tarif und Eingruppierung Jugendsozialarbeit?  (Read 1008 times)

socialjoker

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Liebes Forum,

ich bin seit über einem Jahr in einer Verwaltung als Sachbearbeiterin Jugendsozialarbeit eingestellt. Die Stelle wurde bei meiner Einstellung neu geschaffen. Meine Aufgaben in der sehr knapp gehaltenen Stellenbeschreibung umfassen 3 Schwerpunktfelder:

1. Zum einen betreue ich laut Stellenbeschreibung 4 Schulsozialarbeitende (ist nicht näher beschrieben und ich übernehme definitiv Aufgaben einer fachlichen Leitung und werde auch als solche von den Sozialarbeitenden wahrgenommen).

2. Des Weiteren koordiniere ich alle Angebote der Jugendsozialarbeit (Realisierung eigener Projekte mit jungen Menschen, Akquise und Bearbeitung von Fördermittel z.B. Landkreis, Bundesmittel.) Ich steuere und monitore die ausgelagerten Angebote der Jugendsozialarbeit an externe Kooperationspartnern wie z.B. Jugendclub, Streetworker). Hier zählt zu meinen Aufgaben insbesondere das Vertragswesen, Zielvereinbarungen, Qualitätsdialoge, Beratungstätigkeiten, Umsetzung gemeinsamer Projektvorhaben …). Dieser Anteil ist laut meiner Stellenbeschreibung der Größte und umfasst 65% meiner Aufgaben.

3. Als letztes bin ich für die Absicherung der Kinder- und Jugendbeteiligung verantwortlich und begleite den Kinder- und Jugendbeirat unserer Kommune. Hier insbesondere die gemeinsamen Treffen, Realisierung von Beteiligungsprojekten mit unseren Kindern und Jugendlichen in der Kommune, Öffentlichkeitsarbeit, Gremienarbeit.

Nun zu meinen Fragen:
Aktuell bin ich als Sachbearbeiterin im Tarif TVÖD-V 9b eingestellt, obwohl ich meines Erachtens in den TVÖD SuE eingruppiert werden müsste und da mindesten in der Stufe 12, da ich Koordinationsaufgaben und Tätigkeiten einer fachlichen Leitung ausübe. Ich habe einen Master Abschluss der Sozialen Arbeit und verfügen über 10 Jahre Berufserfahrung. Für die Stelle wurde damals vordergründig Bewerbende mit einem Studium der Sozialen Arbeit gesucht. Eingruppiert wurde ich dann aber im Verwaltungstarif mit der Begründung, dass ich nicht unmittelbar mit Kindern und Jugendlichen arbeite. Was ja so nicht stimmt.
Welchen Tarif und Eingruppierung denkt ihr, ist für meine Tätigkeiten die Richtige und mit welcher Begründung?

Ich danke für eure Unterstützung
« Last Edit: 20.01.2024 19:20 von socialjoker »

PiA

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Antw:Richtiger Tarif und Eingruppierung Jugendsozialarbeit?
« Antwort #1 am: 20.01.2024 23:39 »
Ich kann deine Zweifel nachvollziehen und wäre auch... irritiert.

Wie werden denn "bei Euch' z.B. freigestellten Kita-Leitungen eingruppiert??
Die arbeiten schließlich - da freigestellt - auch nicht mit Kindern!

Mit welcher Eingruppierung war die Stelle denn ausgeschrieben und was sagt der Personalrat dazu?

MeinerEiner

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Antw:Richtiger Tarif und Eingruppierung Jugendsozialarbeit?
« Antwort #2 am: 21.01.2024 20:52 »
Sind die 3 Punkte im Ausgangspost die ausgeübten oder die offiziell auszuübenden Tätigkeiten?

socialjoker

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Antw:Richtiger Tarif und Eingruppierung Jugendsozialarbeit?
« Antwort #3 am: 21.01.2024 23:12 »
Vielen Dank erst einmal für die Unterstützung.

Bei den aufgezählten Tätigkeiten handelt es sich um die offiziell auszuübenden Tätigkeiten.

Darüber hinaus übe ich weitere Tätigkeiten in diesen 3 Feldern aus, die nicht näher definiert werden aber für das heutige Verständnis von Sozialer Arbeit notwendig sind wie zum Beispiel die Qualitätssicherung, Öffentlichkeitsarbeit.... Das Grundproblem meiner Stellenbeschreibung ist, dass sie nur wenige Stichpunkte umfasst und die eigentlichen Tätigkeiten die erwartet werden und die ich nun schon 1 Jahr ausübe nicht benennt.
Im Detail steht in der Stellenbeschreibung:

1.   Koordination der Jugendsozialarbeit in der Gemeinde
•   Unterstützung von jungen Menschen bei der Realisierung ihrer Projekte
•   Zusammenarbeit mit den in der Gemeinde tätigen Trägern der Jugendsozialarbeit und dem Landkreis
•   Beratungstätigkeit
•       Förderung freier Träger der Kinder- und Jugendarbeit
•    Akquise und Bearbeitung von Fördermitteln
2.     Absicherung der Kinder- und Jugendbeteiligung Betreuung des Kinder- und Jugendbeirates
3.   Betreuung der Schulsozialarbeit der kommunalen Grundschulen

Ich bin für jede Unterstützung dankbar, weil ich eine Überprüfung der Eingruppierung beantragen möchte.




Herbert Meyer

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Antw:Richtiger Tarif und Eingruppierung Jugendsozialarbeit?
« Antwort #4 am: 22.01.2024 12:31 »
Die Stellenbeschreibung muss nicht zwangsläufig den auszuübenden Tätigkeiten entsprechen. Auch mangelt es der Stellenausschreibung an einer konkreten Aufschlüsselung der Zeitanteile. Aus dem Bauch heraus könnte 9b durchaus passend sein. Ein Master-Abschluss ist irrelevant, da Beschäftigte anhand ihrer auszuübenden Tätigkeiten und nicht anhand ihres Abschlusses eingruppiert sind.

PiA

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Antw:Richtiger Tarif und Eingruppierung Jugendsozialarbeit?
« Antwort #5 am: 22.01.2024 15:02 »
Die EG S12 der C-Tabelle 'entspricht' ja auch der EG 9b der A-Tabelle - vgl. § 15 Abs. 2 TVöD.

Das beantwortet aber nicht die Frage, ob die Eingruppierung nach Abschnitt XXIV. der EGO erfolgten müsste.