Autor Thema: Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall  (Read 854 times)

Stacy86

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
« am: 21.01.2024 17:20 »
Hallo,

nun ist mir etwas passiert, dass mir natürlich sehr unangenehm ist.
Ich habe zum 01.01.24 eine neue Stelle im öD angetreten und bin nun schon (stark) an Corona erkrankt. Ich werde also zwangsläufig ausfallen.

Habe ich dennoch einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit in den ersten 4 Wochen, oder kommt hier die gesetzliche Wartezeit zum tragen und ich muss somit mit meiner Krankenkasse in Kontakt treten?

Gleichzeitig habe ich natürlich die Befürchtung, bzw. Sorge in der Probezeit gekündigt zu werden. Ich überlege schon dennoch auf der Arbeit zu erscheinen, bin mir allerdings nicht sicher ob ich das durchhalte.

Nerostar

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 94
Antw:Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
« Antwort #1 am: 21.01.2024 19:20 »
Im Unterschied zur gesetzlichen Regelung (§ 3 Abs. 3 EFZG) kennen die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes keine Wartezeit.
§ 22 Abs. 1 TVöD/TV-L/TV-H stellt eine eigenständige Anspruchsgrundlage auf Fortzahlung des Entgelts im Krankheitsfall dar.
Du hast somit auch in den ersten 4 Wochen im neuen Arbeitsverhältnis einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Vor einer Kündigung in der Probezeit ist man nie sicher.
Ich gehe gefühlsbedingt allerdings davon aus, dass der AG dich auch bei einer bspw. 2 wöchigen Arbeitsunfähigkeit in der Probezeit nicht kündigen wird.
Wenn doch, dann war es sowieso nicht der richtige AG und man hätte dich auch anderweitig loswerden wollen würden.

Für Krankheit kann niemand etwas. Außerdem würde ich es persönlich auch vollumfänglich und vehement ablehnen, dich mit Corona oder sonstigen infektiösen Krankheiten in der Dienststelle begrüßen zu dürfen.
Ich möchte mich nicht anstecken und würde wollen, dass du zu Hause bleibst.

Im Grunde umfasst oben beschriebenes auch die Fürsorgepflicht des AG.
Sowohl dir, als auch den anderen Beschäftigten gegenüber. ;)
« Last Edit: 21.01.2024 19:27 von Nerostar »