Autor Thema: Wegnahme von Wohnraumarbeit aufgrund von Krankheit  (Read 2903 times)

Mia86

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Guten Morgen,

ich habe eine Frage an die Community in Sachen Wohnraumarbeit.
Ich war im letzten Jahr leider öfter mal krank, hatte auch eine OP, durch die ich alleine schon 5 Wochen ausgefallen bin. Nun steht ein BEM Gespräch an.
So weit so gut. Vor Weihnachten erreichte mich dann von einem meiner Chefs eine Mail, in der die Aufhebung der Wohnraumarbeit angekündigt wurde.
Diese liegt mir auch jetzt vor, als Begründung wird krankheitsedingte Abwesenheit und ein paar Minusstunden (zum Zeitpunkt der Antragstellung -16, derzeit -3), die durch Arztbesuche und die Pflege eines Angehörigen angefallen sind. Diese 2 dienstfreien Tage wurden von meinem Chef vor meiner Erkrankung auch genehmigt. Begründung hier, der Stundenaufbau darf nicht in der Wohnraumarbeit, sondern nur vor Ort erfolgen. Fakt ist, zum jetzigen Zeitpunkt habe ich trotz Wohnraumarbeit fast alles wieder reingeholt.

Finde auch die Art und Weise echt daneben, nicht vorher noch mal ein persönliches Gespräch zu suchen und einen Kompromiss zu finden.

Meine Frage wäre, ist Krankheit wirklich ein Grund, Wohnraumarbeit zu streichen?  Wie lange habe ich Zeit, die Änderungsvereinbarung zu unterschreiben? Habe sie erst einmal in Ruhe mit in mein Büro genommen. Das ich von meinem Chef vor Ort zur Unterschrift gedrängt wurde, kam mir auch schon komisch vor.


MoinMoin

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Antw:Wegnahme von Wohnraumarbeit aufgrund von Krankheit
« Antwort #1 am: 22.01.2024 08:19 »
Klar ist es daneben, so zu agieren.

Gibt es Dienstvereinbarung zur Wohnraumarbeit?
In NI hat man einen Anspruch auf 30%
Was sagt der PR dazu?

troubleshooting

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Antw:Wegnahme von Wohnraumarbeit aufgrund von Krankheit
« Antwort #2 am: 22.01.2024 11:39 »
Ganz ehrlich? Ich würde so etwas (Änderungsvereinbarung) gar nicht unterschreiben. Du hast mit dem AG eine Vereinbarung - fertig!
Und, dann wäre noch die frage: Was sagt denn der Personalrat dazu? Diesen würde ich an deiner Stelle auf jeden Fall mal einbinden. Parallel kann ich dir zudem nur raten, Lebenslauf aktualisieren und Stellenausschreibungen sichten. Mit solch einem Chef wird man auf Dauer nicht glücklich.

Mia86

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Antw:Wegnahme von Wohnraumarbeit aufgrund von Krankheit
« Antwort #3 am: 28.01.2024 19:21 »
In der Dienstvereinbarung steht:
- es besteht kein Rechtsanspruch auf Wohnraumarbeit, mobiles Arbeiten etc
- der Umfang von Wohnraumarbeit soll mindestens 20% betragen, aber nicht mehr als 60%

Daher habe ich da wohl keine Chance.

In meiner Vereinbarung heißt es: "Die Dienststelle ist berechtigt, die Vereinbarung oder Teile der Vereinbarung jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen."

Dann weiter in der Vereinbarung der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften über die Mitbestimmung der Personalräte zu den Rahmenbedingungen für flexible Arbeitsformen: " Beschäftigte und Dienststellen haben grundsätzlich das Recht, jederzeit die Beendigung der vereinbarten Wohnraumarbeit zu verlangen. In diesen Fällen wird die Wohnraumarbeit in der Regel mit einer Frist von 3 Monaten beendet."

Was könnte denn passieren, wenn ich mich weigere, diese Änderungsvereinbarung zu unterschreiben? Es ist ja dort nicht von Kündigung von Wohnraumarbeit die Rede, das wird ja einen Grund haben....

Beim Personalrat war ich bereits, dort hiess es, sobald der Arbeitgeber was von Fürsorgepflicht schreibt, wird das immer durchgewunken. Es wurde wohl argumentiert, dass man durch mehr Anwesenheit wieder mehr zum Team gehören soll. Aber geil ist, der Rest des Teams hat weiterhin auch 2 Tage WRA. Dann kann ich von nun an, an jedem Tag mit anderen Kollegen "ein Team" sein, denn es sind nur einen Tag die Woche alle mal anwesend.  Man kann nur den Kopf schütteln....

Albeles

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Antw:Wegnahme von Wohnraumarbeit aufgrund von Krankheit
« Antwort #4 am: 28.01.2024 21:48 »
Bist Du auf den Job angewiesen, bzw. hängst Du sehr daran? Ich würde erstmal den Markt sondieren und nach was besserem umschauen. Und sollte was passendes in der Nähe in Frage kommen, das auch so in einem klärenden Gespräch ansprechen.

clarion

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Antw:Wegnahme von Wohnraumarbeit aufgrund von Krankheit
« Antwort #5 am: 29.01.2024 06:25 »
Oder Du suchst noch einmal das Gespräch, sagst dass die Begründung, die man Dir bisher genannt hat, in keinster Weise für Dich nachvollziehbar ist und forderst eine nachvollziehbare Begründung an. Anderenfalls wirst du den Änderungsvertrag nicht unterschreiben. Minusstunden solltest Du zeitnah abbauen,  in dem Du mal einen Freitag Nachmittag investiert.

Organisator

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Antw:Wegnahme von Wohnraumarbeit aufgrund von Krankheit
« Antwort #6 am: 29.01.2024 06:42 »
In der Dienstvereinbarung steht:
- es besteht kein Rechtsanspruch auf Wohnraumarbeit, mobiles Arbeiten etc
- der Umfang von Wohnraumarbeit soll mindestens 20% betragen, aber nicht mehr als 60%

Daher habe ich da wohl keine Chance.

In meiner Vereinbarung heißt es: "Die Dienststelle ist berechtigt, die Vereinbarung oder Teile der Vereinbarung jederzeit aus wichtigem Grund zu kündigen."


Hast du eine eigene Vereinbarung mit der Dienststelle geschlossen?

Unabhängig davon gilt wie geschrieben, dass du keinen Anspruch auf homeoffice hast. Insoweit ists egal, ob du dich weigerst irgendwas zu unterschreiben; die Dienststelle kann deinen Arbeitsort im Büro festlegen.

rs

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Antw:Wegnahme von Wohnraumarbeit aufgrund von Krankheit
« Antwort #7 am: 29.01.2024 11:39 »
Hast du Kinder?
In welchem Bundesland wohnst du?
In einigen Ländern gibt es sog. "Gleichstellungsgesetze". Zur Förderung von Familien usw.

Bei uns in MV steht dort z.B. eine Regelung zum Homeofficeanspruch drin. Zwar nur ein "soll gewährt werden", aber immerhin hat das ganze Gesetzesrang. Da muss es schon einen konkreten Ablehnungsgrund geben (Dienstliche Belange: Öffentliche Interessen jeglicher Art an sachgemäßer und reibungsloser Aufgabenerfüllung durch die Dienststelle.). Von vielen seit Jahren unbeachtet...

Ganz allg. verstehe ich in deinem Fall den Grund für die Rücknahme der Homeofficegewährung nicht. Erkrankungen im Vorjahr? Ernsthaft?

troubleshooting

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Antw:Wegnahme von Wohnraumarbeit aufgrund von Krankheit
« Antwort #8 am: 30.01.2024 10:41 »

Was könnte denn passieren, wenn ich mich weigere, diese Änderungsvereinbarung zu unterschreiben? Es ist ja dort nicht von Kündigung von Wohnraumarbeit die Rede, das wird ja einen Grund haben....


Eben, da steht was von Kündigung! Die Kündigung kommt dann von Seiten AG und wäre zu begründen. Die Begründung muss einer Überprüfung stand halten. Wenn du eine Änderungsvereinbarung unterschreibst, ist es ja im beiderseitigen Einvernehmen! Dafür braucht es nicht mal einen Grund.

Mia86

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Antw:Wegnahme von Wohnraumarbeit aufgrund von Krankheit
« Antwort #9 am: 01.02.2024 07:33 »
Hast du Kinder?
In welchem Bundesland wohnst du?
In einigen Ländern gibt es sog. "Gleichstellungsgesetze". Zur Förderung von Familien usw.

Bei uns in MV steht dort z.B. eine Regelung zum Homeofficeanspruch drin. Zwar nur ein "soll gewährt werden", aber immerhin hat das ganze Gesetzesrang. Da muss es schon einen konkreten Ablehnungsgrund geben (Dienstliche Belange: Öffentliche Interessen jeglicher Art an sachgemäßer und reibungsloser Aufgabenerfüllung durch die Dienststelle.). Von vielen seit Jahren unbeachtet...

Ganz allg. verstehe ich in deinem Fall den Grund für die Rücknahme der Homeofficegewährung nicht. Erkrankungen im Vorjahr? Ernsthaft?


Nein, ich habe keine Kinder. Leute mit Kindern, haben es hier sehr viel einfacher ;-)

Ich bin aus SH.


Mia86

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Antw:Wegnahme von Wohnraumarbeit aufgrund von Krankheit
« Antwort #10 am: 01.02.2024 07:37 »
Oder Du suchst noch einmal das Gespräch, sagst dass die Begründung, die man Dir bisher genannt hat, in keinster Weise für Dich nachvollziehbar ist und forderst eine nachvollziehbare Begründung an. Anderenfalls wirst du den Änderungsvertrag nicht unterschreiben. Minusstunden solltest Du zeitnah abbauen,  in dem Du mal einen Freitag Nachmittag investiert.

Überstunden wurden, wie ich bereits schrieb, bereits abgebaut. Freitag nachmittags wird bei uns immer gearbeitet, da brauche ich keinen extra Nachmittag zu investieren ;-)
Minusstunden, vor allem wenn sie im Rahmen sind, wäre für mich aber so oder so kein Grund für die Wegnahme von Homeoffice.
Die Beamten um mich herum bekommen für alles Sonderurlaub. Wenn ich dann mal für die Pflege eines Angehörigen,  einen ja auch genehmigten(!) Tag frei nehmen, wird mir das jetzt auf Butterbrot geschmiert.

Mia86

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Antw:Wegnahme von Wohnraumarbeit aufgrund von Krankheit
« Antwort #11 am: 01.02.2024 08:47 »
Oder Du suchst noch einmal das Gespräch, sagst dass die Begründung, die man Dir bisher genannt hat, in keinster Weise für Dich nachvollziehbar ist und forderst eine nachvollziehbare Begründung an. Anderenfalls wirst du den Änderungsvertrag nicht unterschreiben. Minusstunden solltest Du zeitnah abbauen,  in dem Du mal einen Freitag Nachmittag investiert.

Überstunden wurden, wie ich bereits schrieb, bereits abgebaut. Freitag nachmittags wird bei uns immer gearbeitet, da brauche ich keinen extra Nachmittag zu investieren ;-)
Minusstunden, vor allem wenn sie im Rahmen sind, wäre für mich aber so oder so kein Grund für die Wegnahme von Homeoffice.
Die Beamten um mich herum bekommen für alles Sonderurlaub. Wenn ich dann mal für die Pflege eines Angehörigen,  einen ja auch genehmigten(!) Tag frei nehmen, wird mir das jetzt auf Butterbrot geschmiert.


Minusstunden, sorry ;-)

aronzo

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Antw:Wegnahme von Wohnraumarbeit aufgrund von Krankheit
« Antwort #12 am: 01.02.2024 09:42 »
Was könnte denn passieren, wenn ich mich weigere, diese Änderungsvereinbarung zu unterschreiben? Es ist ja dort nicht von Kündigung von Wohnraumarbeit die Rede, das wird ja einen Grund haben....
...
Dann müsste der Arbeitgeber die Vereinbarung aus wichtigem Grund kündigen. Wenn Du die angekündigten Gründe (Minusstunden bzw. Krankheit) gut begründen kannst, sehe ich einen solchen Grund nicht. Dann müsste der Arbeitgeber vielmehr den PR beteiligen!

Darüber hinaus solltest Du im BEM kundtun, wie wichtig die "Wohnraumarbeit" für Deinen Gesundungsprozess ist!  ;D Aber auch dort aufpassen mit Vereinbarungen!