Autor Thema: Höherstufung Rückwirkend - Techniker zum Bachelor  (Read 2190 times)

christianh

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Moin zusammen,

ich bin Aktuell in EG 9b als Techniker beschäftigt, nebenbei bin ich noch im Studium welches ich in diesem Jahr abschließen werde. Nach erfolgreichen Studium soll ich in EG 11 aufsteigen.
Meine Aufgaben bleiben im gesamten gleich und passen zum Aufgabenbereich einer EG11.

Kann ich nach der Höhergruppierung Ansprüche mit §37 rückwirkend geltend machen?
Oder ist evtl. sogar das gesamte Vorgehen mit der Gruppierung in Frage zu stellen ?

Vielen Dank für eure Antworten

FearOfTheDuck

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Antw:Höherstufung Rückwirkend - Techniker zum Bachelor
« Antwort #1 am: 22.01.2024 14:12 »
Sofern dir die auszuübenden Aufgaben dauerhaft übertragen worden sind und diese in die EG 11 führen:

1. Lieber sofort!

2. Unbedingt!

MoinMoin

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Antw:Höherstufung Rückwirkend - Techniker zum Bachelor
« Antwort #2 am: 23.01.2024 10:06 »
Moin zusammen,

ich bin Aktuell in EG 9b als Techniker beschäftigt, nebenbei bin ich noch im Studium welches ich in diesem Jahr abschließen werde. Nach erfolgreichen Studium soll ich in EG 11 aufsteigen.
Meine Aufgaben bleiben im gesamten gleich und passen zum Aufgabenbereich einer EG11.

Kann ich nach der Höhergruppierung Ansprüche mit §37 rückwirkend geltend machen?
Oder ist evtl. sogar das gesamte Vorgehen mit der Gruppierung in Frage zu stellen ?

Vielen Dank für eure Antworten
Wenn du jetzt schon EG11 Tätigkeiten auszuüben hast, dann steht dir mindestens das Entgelt der eg10 zu!

techniker2001

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Antw:Höherstufung Rückwirkend - Techniker zum Bachelor
« Antwort #3 am: 14.04.2024 23:01 »
Da sieht man mal wieder wie Techniker im ÖD verarscht werden, bei Kindergärtnerin, und Krankenschwestern, da wird so was nicht gemacht, die können toll aufsteigen im Gehalt und Aufgabenbereich.

Aber wenn der Herr Techniker das will, wird er beschränkt, sobald man aber Ingenieur ist, ist alles offen.

öD einfach lächerlich,

Schokokeks

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Antw:Höherstufung Rückwirkend - Techniker zum Bachelor
« Antwort #4 am: 15.04.2024 07:45 »
Deswegen "Augen auf" bei der Berufswahl!

Zum Glück scheint das Alter für eine Umschulung ja noch nicht zu weit vorangeschritten zu sein, viel Erfolg auf dem weiteren Weg im Pflege- und Erziehungsbereich!