Autor Thema: [Allg] Ich benötige Euren Rat...  (Read 2321 times)

rerumpublicarum

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[Allg] Ich benötige Euren Rat...
« am: 22.01.2024 14:08 »
Hallo an Alle,


zunächst kurz zu meiner Person: 27 Jahre jung, Beamter (A 9, gD) in einem Landesministerium, nebenbei Dozent an einer Verwaltungshochschule und nebenberuflich Masterstudent im Studiengang "Public Management".


Bereits seit langer Zeit stelle ich mir die Frage, ob ich nicht nebenberuflich Rechtswissenschaften studieren sollte. Mich interessieren juristische Fragestellungen schon seit dem Bachelor-Studium und auch bei meiner derzeitigen Tätigkeit bereitet mir die Bearbeitung etwaiger Fragestellungen Freude.


Nun das ABER: Das Jurastudium dauert nebenberuflich (an der FU Hagen) durchaus 12-14 Semester und mit dem Referendariat immerhin 8-9 Jahre. Zielsetzung meinerseits wäre die Erlangung der Laufbahnbefähigung für den höheren Dienst (daher auch der derzeitige Masterstudiengang). Weiterhin wäre ich befähigt, juristisch komplexe Sachverhalte zu bearbeiten.


Allerdings frage ich mich seit geraumer Zeit, ob ein Jurastudium (auch in Teilzeit) neben einem Vollzeitjob leistbar bzw. mit befriedigenden Examina zu absolvieren ist.


Ich denke mir immer wieder, dass ich ja auch mit dem Master in den hD gelangen kann und dieser Weg viel kürzer und weniger mühsam wäre. Dann ist da aber wieder der Wunsch, sich intensiv mit der juristischen Materie auseinanderzusetzen.


Kurzum:


Pro Masterstudiengang: kürzere Studiendauer (4 Semester), nebenberuflich jedenfalls leistbar, Möglichkeit der Befähigung für den hD, geringerer Lernaufwand als für Jura


Contra Masterstudiengang: hohe Kosten (520 Euro/ Monat), weniger Stellen im hD als für Juristen der Fall


Pro Jurastudium: Intensive Auseinandersetzung mit rechtlichen Fragestellungen, geringe Kosten (ca. 250 Euro/ Semester), Erlangung der Laufbahnbefähigung für den hD

Contra Jurastudium: fraglich, ob leistbar neben Vollzeitjob, lange Studiendauer, Entlassung aus Beamtenverhältnis fürs Referendariat (und Neubegründung eines BaW)


Ich hoffe, Ihr versteht, dass ich mich mit dieser Entscheidung nicht leicht tue und bin gespannt auf Eure Einschätzungen hierzu!
« Last Edit: 24.01.2024 01:46 von Admin2 »

Thomber

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Antw:Ich benötige Euren Rat...
« Antwort #1 am: 22.01.2024 15:02 »
Zitat
Pro Masterstudiengang: kürzere Studiendauer (4 Semester), nebenberuflich jedenfalls leistbar, Möglichkeit der Befähigung für den hD

Leider ist der Zugang zum hD über den Abschluss LL.M. zumeist eher nur theoretisch gegeben.
In der Praxis werden die Volljuristen, die fast jede Schlüsselposition inne haben, Deinen Aufstieg verhindern wollen.
Das ist keine böse Rede von mir, sondern seit 12 Jahren auf Landes- und Bundesebene erlebte Realität.

Es wäre clever Master Wirtschaftswissenschaften zu studieren, denn damit kannst Du auch als Quereinsteiger z.B. auf Bundesebene direkt im hD starten, denn dazu gibt es immer wieder auch Stellenausschreibungen.

Klar, gibt immer mal ne Ausnahme, wie hier bestimmt gleich jemand zu berichten weiß *gähn* aber die Erfolgsaussicht mit einem LL.M. ist einfach sehr unterdurchschnittlich - Punkt.


Floki

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Antw:Ich benötige Euren Rat...
« Antwort #2 am: 22.01.2024 15:18 »
Ich würde erstmal abklären, ob Du mit dem Master tatsächlich in den höheren Dienst kannst. In meinem ehemaligen Ministerium (Land NRW) hat ausschließlich das Jura-Studium zum h. D. geführt. Ein Masterstudium war völlig irrelevant. 

rerumpublicarum

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Antw:Ich benötige Euren Rat...
« Antwort #3 am: 22.01.2024 15:31 »
Beispiele:

Stellenbezeichnung
Leitung Verwaltung / stellvertretende Leitung Kulturamt (m/w/d)
Behörde
Landeshauptstadt Stuttgart

Ihr Profil:

Beamt*in des höheren Verwaltungsdienstes oder entsprechend Beschäftigte*r oder
Beamt*in im gehobenen Verwaltungsdienst mit der Bereitschaft, den Aufstieg in den höheren Dienst zu absolvieren oder
Abschluss als Master of Arts – Public Management bzw. ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium im Bereich Betriebswirtschaft, Verwaltungs- oder Rechtswissenschaften oder einer vergleichbaren Fachrichtung.

Stellenbezeichnung
Leiter*in für unseren Fachbereich Finanzen
Behörde
Stadt Offenburg

Für uns machst Du den Unterschied, wenn Du

ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium der Fachrichtung Public Management mit der Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst oder ein vergleichbares wirtschaftswissenschaftliches Studium mitbringst.

Stellenbezeichnung
Fachdienstleitung Personal, Organisation und Finanzen (Allgemeine Vertretung des Bürgermeisters)
Behörde
Stadt Diepholz

Sie erfüllen eines der nachfolgenden Profile? 

Fach-Qualifikation

mit einem Mastergrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenes Hochschulstudium in einem verwaltungsfachlichen Studiengang und Erwerb der Laufbahnbefähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, Fachrichtung „Allgemeine Dienste“
Laufbahnbefähigung für das erste Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, Fachrichtung „Allgemeine Dienste“, insbesondere durch die akademischen Abschlüsse Dipl.-Verwaltungswirt, Dipl-Verwaltungsbetriebswirt, Bachelor Public Administration, Bachelor Public Management, Bachelor „Öffentliche Verwaltung“ (jeweils m/w/d), verbunden mit der Qualifikation für die Übertragung eines Amtes der Besoldungsgruppe A 14 durch Beförderung gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 NLVO (Aufstiegs-Qualifikation) (Hinweis: alternativ kann die Aufstiegsqualifikation entsprechend des Aufstiegskonzeptes der Stadt Diepholz in zukünftigen Jahren erworben werden, so dass bei entsprechender Bewährung der Aufstieg in den höheren Dienst ermöglicht wird.)

Also hD funktioniert schon mit dem Masterstudium...

clarion

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Antw:Ich benötige Euren Rat...
« Antwort #4 am: 23.01.2024 05:45 »
Hallo ich würde mal Stellenausschreibung auswerten, um den Markt zu eruieren. Bei uns sind Volljuristen
oder technische Beamte mit Referendariat im hD. Mir sind auch einige wenige Verwalter aus dem allgemeinen Dienst bekannt,  die dann schon im vorgerückten Alter den Aufstieg vom gD in den hD gemacht haben.

Thomber

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Antw:Ich benötige Euren Rat...
« Antwort #5 am: 23.01.2024 07:12 »
Zitat
Also hD funktioniert schon mit dem Masterstudium...
Ja, es gibt hier und dort immer wieder auch solche Ausschreibungen, stimmt, aber es gibt mehr Stellenausschreibungen, die eine Laufbahnbefähigung hD voraussetzen und die bekommst Du durch Deinen Master-Abschluss nicht. Ist halt alles eine Sache der Abwägung....  Aufwand-Risiken-Erfolgsaussichten....

Massltoff

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Antw:Ich benötige Euren Rat...
« Antwort #6 am: 23.01.2024 07:44 »
Schwierig...
Im Endeffekt musst du dir mal überlegen wie du dich in 10 Jahren fühlst. Würdest du vermutlich sauer sein, dass du die Chance nicht genutzt hast? In 10 Jahren fängst du das nicht mehr an.
Grundsätzlich, wenn dir was Spaß macht und du die Disziplin und Mittel dafür hast dann go for it. Falls dus dir anders überlegst, kannst du das ja auch wieder abbrechen.

Es gibt auch Jobs im gD, die viel juristisches abdecken. Mein Job hat eigentlich hauptsächlich damit zu tun. In meiner Behörde kenn ich es auch so, dass der Master schlichtweg uninteressant ist und auch die gD'ler gute Chancen haben in den höheren Dienst zu kommen. Daher habe ich den Master für mich dann nicht mehr weiter betrachtet.

Wenn du natürlich ganz hoch hinaus möchtest ist der Master in jeglicher Hinsicht hilfreich. Da ist dann wieder die Frage, wo siehst du dich?
Mein Chef ist A15er und hat keinen Master. Darüber hinaus wird es vermutlich schwierig ohne.
Aber bis dahin ist denke ich vieles möglich!

2strong

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Antw:Ich benötige Euren Rat...
« Antwort #7 am: 23.01.2024 09:53 »
Das reguläre Jurastudium nebenbei zu absolvieren ist ein dickes Brett. Dauert lange, geht wegen Prösenzverpflichtubgen de facto nur in Teilzeit und am Ende musst Du noch zwei Jahre für ein Taschengeld ins Referenariat. Die Opportunitätskosten machen diese Lösung damit insgesamt auch am teuersten. Praktisch jeder andere Master geht schneller und ist billiger.

Wahr ist aber auch: Die meisten Stellen im h. D. gehen an Volljuristen. Mit deutlichem Abstand folgen dann nach meiner Wahrnehmung Techniker und Ökonomen. Verwaltungswissenschaftler und Politologen sind nochhmal seltener. Alles andere ist dann wirklich eher selten.

Letztlich dürfte es sehr auf den Standort ankommen. In den Hauptstädten wird man mehr Optionen haben als im ländlichen Raum. Ich würde daher, genau wie clarion schon empfahl, den für Dich in Frage kommenden Markt sondieren.

Persönlich kenne ich sicherlich ein galbes Dutzend, die es (bei großen Städten bzw. beim Bund) mit Verwaltungswissenschaften in den h. D. geschafft haben.

rerumpublicarum

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Antw:Ich benötige Euren Rat...
« Antwort #8 am: 23.01.2024 11:03 »
Erst einmal vielen Dank für die Antworten und Meinungen!

Da ich (derzeit) in standorttechnischer Hinsicht ungebunden bin, wäre ich bundesweit flexibel "einsetzbar". Ich denke, dies ist schon sehr hilfreich, da sich hier und da (ob im Saarland oder in Schleswig-Holstein) sicherlich Türen öffnen werden.

Wahrscheinlich heißt es nach dem Master-Abschluss und einigen weiteren Jahren gD-Erfahrung: auf hD-Stellen bundesweit bewerben, bewerben, bewerben und die eine Chance ergreifen.

2strong

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Antw:Ich benötige Euren Rat...
« Antwort #9 am: 23.01.2024 11:19 »
Wenn Du beim Standort flexibel bist und zudem langjährige Erfahrung im g. D. (Du machst vermutlich Haushaltsrecht) vorweisen kannst, wirst Du sicherlich etwas bekommen. Sooo selten sind die Möglichkeiten bei diesem Suchradius dann auch nicht. Die besten Chancen gibt es sicherlich in Oberbehörden und Ministerienm

Angelsaxe

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Antw:Ich benötige Euren Rat...
« Antwort #10 am: 23.01.2024 15:39 »
In allen Fällen finde ich das Studium nebenberuflich anspruchsvoll und herausfordernd. Naja im Grunde sollte das jedes Studium sein  :D Aber nebenher ist schon nochmal was anderes und je länger, desto höher sollte dein Durchhaltevermögen sein. Der Master Public Management ist meines Erachtens eine gute Einstiegs-/Aufstiegsvariante für den hD - ob dir durch ein anderes Studium interessantere Möglichkeiten offen stünden kann ich nicht beurteilen.

Was die Stellenlage angeht: Es scheint sehr unterschiedlich zu sein. Aus der Vergangenheit kenne ich zahlreiche Ausschreibungen, da war schlicht ein adäquates Masterstudium Voraussetzung für den hD, insbesondere in NRW ist mir so etwas häufig untergekommen. In Sachsen kenne ich wiederum zahlreiche Masterabsolventen, die sich im gD tummeln (Einzelfälle sind mir auch in NRW bekannt). Teilweise aus eigenem Wunsch möchte ich dazu erwähnen. In anderen BL ist mein Erfahrungsschatz nicht aussagekräftig genug.
In manchen Leitungspositionen (Abteilungsleiter bspw.) sind mir mehrere Personen im Angestelltenverhältnis bekannt, welche schlicht ein passendes Studium (Uni-Diplom/Master) absolviert haben, ohne Ref.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

Melkweg

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Antw:[Allg] Ich benötige Euren Rat...
« Antwort #11 am: 24.01.2024 22:33 »
Sehr interessante Ausgangsposition bzw Fragestellung, vor welche ich auch stand.
Hab mich schlussendlich für einen LLM entschieden, befinde mich seit 1,5 Jahren im Aufstiegsverfahren in den hD beim Bund und promoviere nun berufsbegleitend um mein Interesse am wissenschaftlichen (juristischen) Arbeiten nachzugehen. Wäre also vielleicht auch eine Möglichkeit um beides unter einen Hut zubekommen:)