Autor Thema: Höhergruppierung von E10 auf E11 TV-L  (Read 1360 times)

acg146

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Höhergruppierung von E10 auf E11 TV-L
« am: 22.01.2024 17:02 »
Hallo zusammen,
auch ich habe eine Höhergruppierungsfrage, da ich aktuell ein paar Meinungsverschiedenheiten mit meiner zukünftigen Dienststelle habe.
Ich plane ab dem 01.03.2024 innerhalb meines Arbeitgebers (ein Bundesland im TV-L) in eine andere Behörde zu von E10 Stufe 3 auf E11 zu wechseln. Die Stufe 3 erreiche ich ab dem 01.02.2024, also in 2 Wochen.
In dem Beschäftigungsangebot steht "Aufgrund der Bewertung des Arbeitsgebietes und den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), erfolgt eine Zuordnung zur Entgeltgruppe 11 TV-L. Die Stufenzuordnung in der höheren Entgeltgruppe ergibt sich durch Höhergruppierung nach § 17 (4) TV-L (mindestens Stufe 2) und erfolgt durch die Personalleitstelle."

So wie ich die Bestimmungen zur Höhergruppierung und auch die Höhergruppierungsmatrix TV-L verstehe, müsste die Einstufung in E11 Stufe 3 erfolgen, oder?
Nun wird mir jedoch seitens der neuen Dienststelle mitgeteilt: "Wenn Sie nach dem Tabellenentgelt von E10/3 zu E11 höhergruppiert werden, wird geguckt, welche Stufe in der E11 dem Betrag E10/3 entspricht. Sie könnten die Stufe 3 erhalten oder auch die Stufe 2 + Garantiebetrag. Diese Prüfung erfolgt nicht durch die Büroleitung und daher kann sie hier auch keine Stufe festlegen bzw. nennen."

Inwiefern entspricht das den Bestimmungen des TV-L zu Höhergruppierungen?

Vielen Dank im Voraus für die Rückmeldungen!

McOldie

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Antw:Höhergruppierung von E10 auf E11 TV-L
« Antwort #1 am: 22.01.2024 17:18 »
Hier ist ein kleines Tool zum Berechnen der Stufe bei Höhergruppierungen
http://hg-tvl.bplaced.net/

acg146

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Antw:Höhergruppierung von E10 auf E11 TV-L
« Antwort #2 am: 22.01.2024 17:22 »
@McOldie   danke. Das Tool gibt an "Neue Stufe in E 11 ist: Stufe 3 (4178.29 EUR), enthält einen Garantiebetrag i. H. v. 137.41 EUR". 
Dann frag ich mich nur, warum meine neue Dienststelle so etwas komisches mit "Stufe 2 + Gantiebetrag" äußerte.

oorschwerbleede

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Antw:Höhergruppierung von E10 auf E11 TV-L
« Antwort #3 am: 22.01.2024 17:29 »
Weil sie sich nicht festlegen wollen oder dürfen. Sie nehmen die Stufenzuordnung nach der Höhergruppierung nicht selbst vor und da wird es sicherlich Anweisungen geben, dass keine Stufen in Aussicht gestellt werden oder konkret benannt werden. Alles andere als Stufe 3 ist bei einer Höhergruppierung von 10/3 nach 11 einfach falsch und das solltest du dann auch geltend machen und einfordern, sollte es trotzdem so kommen. Der Garantiebetrag ist auch richtig siehe § 17 Abs. 4 Satz 3.

cyrix42

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Antw:Höhergruppierung von E10 auf E11 TV-L
« Antwort #4 am: 22.01.2024 17:31 »
Moin,

Eine Höhergruppierung aus der Eg 10/3 führt in §17 Absatz (4) Satz 1 in die EG 11/3. Entsprechend beginnt auch mit dem Datum der Höhergruppierung die Stufenlaufzeit ind er EG 11/3 neu zu laufen.

Was nun die Auszahlung angeht, gilt die Kurzfassung, dass du das Entelt der EG 11/3 bekommst. Formal ist es etwas komplizierter: Da der Höhergruppierungsgewinn bei dir < 180€ ist, erhältst du formal dein altes Entgelt der EG 10/3 zuzüglich eines Garantiebetrags (Satz 2). Dieser ist aber in seiner Höhe auf den Betrag begrenzt, den du bei stufengleicher Höhergruppierung bekommen würdest (Satz 3), also die Differenz aus dem Entgelt der EG 11/3 und 10/3. Sprich: Du bekommst in Summe das Entgelt der 11/3.

Wie das nun intern genannt wird, dürfte dir herzlich egal sein. Es sollte nur klar sein, dass du in die EG 11 Stufe 3 gelangst, denn dann steigst du dort nach 3 Jahren in die Stufe 4 auf...

acg146

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Antw:Höhergruppierung von E10 auf E11 TV-L
« Antwort #5 am: 22.01.2024 18:01 »
Danke!

Noch eine Ergänzungsfrage: Die ersten 3 Monate wechsle ich im Rahmen einer „Abordnung mit dem Ziel der Versetzung“, bin daher also erst ab dem 1.6.2024 offiziell bei der neuen Behörde beschäftigt.
Erfolgt somit der Wechsel in E11 Stufe 4 in 3 Jahren dann erst zum 1.6.2027 oder zum 3. Jahrestag der Übernahme der Tätigkeit am 1.3.2027?

cyrix42

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Antw:Höhergruppierung von E10 auf E11 TV-L
« Antwort #6 am: 22.01.2024 18:14 »
Die Höhergruppierung erfolgt ja erst mit der dauerhaften Übertragung der Tätigkeiten. Vorher, so erscheint jetzt die Sachverhaltserläuterung, werden die Aufgaben nur vorübergehend übertragen. Dann liegt aber keine Höhergruppierung (gemäß §17 Absatz (4) TV-L) vor, es wird nur (gemäß §14 TV-L) eine Zulage gezahlt in Höhe des sonst vorhandenen Höhergruppierungsgewinns. Will sagen: Während der vorübergehenden Übertragung der Aufgaben verbleibst du in der EG 10/3, erhältst aber (in Summe aus deinem bisherigen Entgelt und der Zulage) das Entgelt der EG 11/3. Mit der dauerhaften Übertragung der Tätigkeiten wirst du höhergruppiert in die EG 11/3; allerdings beginnt auch erst dann die Stufenlaufzeit der EG 11/3 zu laufen. Will sagen: 3 Jahre nach der dauerhaften Übertragung der Aufgaben kommst du dann in die EG 11/4.

acg146

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Antw:Höhergruppierung von E10 auf E11 TV-L
« Antwort #7 am: 22.01.2024 18:26 »
@cyrix42  Besten Dank für die Erläuterung!