Moin,
Eine Höhergruppierung aus der Eg 10/3 führt in §17 Absatz (4) Satz 1 in die EG 11/3. Entsprechend beginnt auch mit dem Datum der Höhergruppierung die Stufenlaufzeit ind er EG 11/3 neu zu laufen.
Was nun die Auszahlung angeht, gilt die Kurzfassung, dass du das Entelt der EG 11/3 bekommst. Formal ist es etwas komplizierter: Da der Höhergruppierungsgewinn bei dir < 180€ ist, erhältst du formal dein altes Entgelt der EG 10/3 zuzüglich eines Garantiebetrags (Satz 2). Dieser ist aber in seiner Höhe auf den Betrag begrenzt, den du bei stufengleicher Höhergruppierung bekommen würdest (Satz 3), also die Differenz aus dem Entgelt der EG 11/3 und 10/3. Sprich: Du bekommst in Summe das Entgelt der 11/3.
Wie das nun intern genannt wird, dürfte dir herzlich egal sein. Es sollte nur klar sein, dass du in die EG 11 Stufe 3 gelangst, denn dann steigst du dort nach 3 Jahren in die Stufe 4 auf...