Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung von E10 auf E11 TV-L
acg146:
Hallo zusammen,
auch ich habe eine Höhergruppierungsfrage, da ich aktuell ein paar Meinungsverschiedenheiten mit meiner zukünftigen Dienststelle habe.
Ich plane ab dem 01.03.2024 innerhalb meines Arbeitgebers (ein Bundesland im TV-L) in eine andere Behörde zu von E10 Stufe 3 auf E11 zu wechseln. Die Stufe 3 erreiche ich ab dem 01.02.2024, also in 2 Wochen.
In dem Beschäftigungsangebot steht "Aufgrund der Bewertung des Arbeitsgebietes und den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), erfolgt eine Zuordnung zur Entgeltgruppe 11 TV-L. Die Stufenzuordnung in der höheren Entgeltgruppe ergibt sich durch Höhergruppierung nach § 17 (4) TV-L (mindestens Stufe 2) und erfolgt durch die Personalleitstelle."
So wie ich die Bestimmungen zur Höhergruppierung und auch die Höhergruppierungsmatrix TV-L verstehe, müsste die Einstufung in E11 Stufe 3 erfolgen, oder?
Nun wird mir jedoch seitens der neuen Dienststelle mitgeteilt: "Wenn Sie nach dem Tabellenentgelt von E10/3 zu E11 höhergruppiert werden, wird geguckt, welche Stufe in der E11 dem Betrag E10/3 entspricht. Sie könnten die Stufe 3 erhalten oder auch die Stufe 2 + Garantiebetrag. Diese Prüfung erfolgt nicht durch die Büroleitung und daher kann sie hier auch keine Stufe festlegen bzw. nennen."
Inwiefern entspricht das den Bestimmungen des TV-L zu Höhergruppierungen?
Vielen Dank im Voraus für die Rückmeldungen!
McOldie:
Hier ist ein kleines Tool zum Berechnen der Stufe bei Höhergruppierungen
http://hg-tvl.bplaced.net/
acg146:
@McOldie danke. Das Tool gibt an "Neue Stufe in E 11 ist: Stufe 3 (4178.29 EUR), enthält einen Garantiebetrag i. H. v. 137.41 EUR".
Dann frag ich mich nur, warum meine neue Dienststelle so etwas komisches mit "Stufe 2 + Gantiebetrag" äußerte.
oorschwerbleede:
Weil sie sich nicht festlegen wollen oder dürfen. Sie nehmen die Stufenzuordnung nach der Höhergruppierung nicht selbst vor und da wird es sicherlich Anweisungen geben, dass keine Stufen in Aussicht gestellt werden oder konkret benannt werden. Alles andere als Stufe 3 ist bei einer Höhergruppierung von 10/3 nach 11 einfach falsch und das solltest du dann auch geltend machen und einfordern, sollte es trotzdem so kommen. Der Garantiebetrag ist auch richtig siehe § 17 Abs. 4 Satz 3.
cyrix42:
Moin,
Eine Höhergruppierung aus der Eg 10/3 führt in §17 Absatz (4) Satz 1 in die EG 11/3. Entsprechend beginnt auch mit dem Datum der Höhergruppierung die Stufenlaufzeit ind er EG 11/3 neu zu laufen.
Was nun die Auszahlung angeht, gilt die Kurzfassung, dass du das Entelt der EG 11/3 bekommst. Formal ist es etwas komplizierter: Da der Höhergruppierungsgewinn bei dir < 180€ ist, erhältst du formal dein altes Entgelt der EG 10/3 zuzüglich eines Garantiebetrags (Satz 2). Dieser ist aber in seiner Höhe auf den Betrag begrenzt, den du bei stufengleicher Höhergruppierung bekommen würdest (Satz 3), also die Differenz aus dem Entgelt der EG 11/3 und 10/3. Sprich: Du bekommst in Summe das Entgelt der 11/3.
Wie das nun intern genannt wird, dürfte dir herzlich egal sein. Es sollte nur klar sein, dass du in die EG 11 Stufe 3 gelangst, denn dann steigst du dort nach 3 Jahren in die Stufe 4 auf...
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version