Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Höhergruppierung von E10 auf E11 TV-L
acg146:
Danke!
Noch eine Ergänzungsfrage: Die ersten 3 Monate wechsle ich im Rahmen einer „Abordnung mit dem Ziel der Versetzung“, bin daher also erst ab dem 1.6.2024 offiziell bei der neuen Behörde beschäftigt.
Erfolgt somit der Wechsel in E11 Stufe 4 in 3 Jahren dann erst zum 1.6.2027 oder zum 3. Jahrestag der Übernahme der Tätigkeit am 1.3.2027?
cyrix42:
Die Höhergruppierung erfolgt ja erst mit der dauerhaften Übertragung der Tätigkeiten. Vorher, so erscheint jetzt die Sachverhaltserläuterung, werden die Aufgaben nur vorübergehend übertragen. Dann liegt aber keine Höhergruppierung (gemäß §17 Absatz (4) TV-L) vor, es wird nur (gemäß §14 TV-L) eine Zulage gezahlt in Höhe des sonst vorhandenen Höhergruppierungsgewinns. Will sagen: Während der vorübergehenden Übertragung der Aufgaben verbleibst du in der EG 10/3, erhältst aber (in Summe aus deinem bisherigen Entgelt und der Zulage) das Entgelt der EG 11/3. Mit der dauerhaften Übertragung der Tätigkeiten wirst du höhergruppiert in die EG 11/3; allerdings beginnt auch erst dann die Stufenlaufzeit der EG 11/3 zu laufen. Will sagen: 3 Jahre nach der dauerhaften Übertragung der Aufgaben kommst du dann in die EG 11/4.
acg146:
@cyrix42 Besten Dank für die Erläuterung!
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