Autor Thema: [NI] Niedersachsen - Familienzuschlag für dritte u.w. Kinder; Nachzahlung 2022  (Read 600 times)

Mitleser01

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Im August 2023 hatte _restore hierzu bereits ein Thema eröffnet, das inzwischen aber schon geschlossen wurde, daher eröffne ich es noch einmal neu.

Die im ursprünglichen Thema dargestellte Berechnung der Abrechnungsstelle führe ich am Ende dieses Beitrags noch einmal auf. Ich frage mich aber, ob diese korrekt ist.

Denn es gibt einen Erlass des MF vom 20.06.2023, der besagt:
"Für das Jahr 2022 ist bei Vorliegen der Voraussetzungen allen Anspruchsberechtigten von Amts
wegen nachträglich eine zusätzliche Alimentation für dritte und weitere Kinder (höherer
Familienzuschlag ab der Stufe 4) zu gewähren. Auf das Erfordernis einer “zeitnahen
Geltendmachung“ diesbezüglicher Ansprüche (insbesondere durch Einlegung von Widersprüchen)
wird insoweit verzichtet.
Der nach Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 24. November 1998 zu
ermittelnde durchschnittliche sozialhilferechtliche Gesamtbedarf von 115 % für dritte und weitere
Kinder berücksichtigt für das Jahr 2022 neben der Grundsicherung ergänzend Bedarfe für Bildung
und Teilhabe und wird wie folgt konkretisiert:
Euro/Monat Euro/Jahreswert
2022: 495,20 5.942,40"


Müsste dann nicht der Differenzbetrag zwischen 495,20 € und dem tatsächlichen in 2022 pro Monat für das dritte Kind gezahlten Familienzuschlag zugrunde gelegt werden?

Hier noch einmal die im "alten" Thema dargestellte Berechnung:
"Im Grunde wird wie folgt vorgegangen:
A: Wieviel bekomme ich mit drei Kindern netto im Monat?
B: Wieviel bekäme ich, wenn ich nur zwei Kinder hätte?

Berechnung der Monatsdifferenz A-B: bei mir sind es für 2022 491,28€.

„Im Vergleich dazu: allimentationsrechtlicher [sic] relevanter Bedarf für 2022: 495,20€“

Die folgliche Unterallimentierung von 3,92€ wurde großzügig aufgerundet und mit der Septemberbesoldung ausbezahlt."