Autor Thema: Neueinstellung TV-L, Eingruppierung  (Read 1893 times)

Bellaflora2002

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Neueinstellung TV-L, Eingruppierung
« am: 23.01.2024 06:37 »
Guten Morgen in die Runde.

Ich werde ab 01.02.2024 neu im TV-L in der Steuerverwaltung eingestellt und trete dort eine neu geschaffene Stelle an. Da ich im öffentlichen Dienst keinerlei praktische Erfahrung habe (ich hab mich mal vorab ein wenig eingelesen im TV-L und der Entgeltordnung) kurz ein paar Fragen. Vielleicht kann mir da jemand behilflich sein. Ein Dankeschön schon mal vorab.

Ich habe meine Ausbildung bei einem Steuerberater absolviert mit anschließender 4-jähriger Berufserfahrung. In der Steuerverwaltung soll ich nun in EG5 und der Stufe 3 eingestellt werden. (wird erst am Freitag fixiert, wenn ich den endgültigen Arbeitsvertrag unterschreibe). Man hat mit mir im gestrigen, gemeinsamen Gespräch die Tätigkeiten besprochen, welche ich zukünftig ausüben soll.

Wenn ich die Entgeltordnung richtig interpretiere, so gibt es einen allgemeinen und einen speziellen Teil. Für die Steuerverwaltung gibt es einen spezeillen Teil, dort sind ein paar Tätigkeiten aufgeführt, die ich ausüben soll. Jetzt stellt sich mir die Frage nach der „richtigen“ Eingruppierung.

Mir wurde z.B. im Gespräch vorgelegt, dass ich zukünftig hauptsächlich steuerliche Veranlagungen im Bereich der neuen Grundsteuer vornehmen soll. Der Zeitanteil hierfür soll ca 75% meiner täglichen Arbeitszeit ausmachen. Jetzt ist es nur so, dass diese Tätigkeit folgendermaßen in meiner Arbeitsplatzbeschriebung beschrieben wird: Mitarbeit bei der Umsetzung der neuen Grundsteuerreform

Im speziellen Teil der Entgeltordnung für die Steuerverwaltung steht folgendes unter der Entgeltgruppe 8: Mitarbeiter, die mindestens zu einem Drittel ihrer gesamten Tätigkeit einfachere Veranlagungen durchführen oder gleichwertige Tätigkeiten ausüben.

Jetzt stellt sich die Frage, wie ich das ganze interpretieren und mich verhalten soll. Greift jetzt für die Tätigkeit, welche ich ausüben soll der allgemeine Teil und ich werde somit in EG 5 eingruppiert oder habe ich irgendwelche Chancen, hier mit einem „Anspruch“ für EG 8 zu kommen. Die Differenz zwischen den Gruppen ist ja aus finanzieller Sicht nicht gerade gering.

Vielen Dank schonmal für Infos. Vielleicht arbeitet ja selbst jemand in diesem Bereich und kann mir weiterhelfen. Danke.

Sonja

TV-Ler

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Antw:Neueinstellung TV-L, Eingruppierung
« Antwort #1 am: 23.01.2024 07:55 »
...
Mir wurde z.B. im Gespräch vorgelegt, dass ich zukünftig hauptsächlich steuerliche Veranlagungen im Bereich der neuen Grundsteuer vornehmen soll. Der Zeitanteil hierfür soll ca 75% meiner täglichen Arbeitszeit ausmachen. Jetzt ist es nur so, dass diese Tätigkeit folgendermaßen in meiner Arbeitsplatzbeschriebung beschrieben wird: Mitarbeit bei der Umsetzung der neuen Grundsteuerreform

Im speziellen Teil der Entgeltordnung für die Steuerverwaltung steht folgendes unter der Entgeltgruppe 8: Mitarbeiter, die mindestens zu einem Drittel ihrer gesamten Tätigkeit einfachere Veranlagungen durchführen oder gleichwertige Tätigkeiten ausüben.
...
Für die EG8 musst du, wie du zitierst, "einfachere Veranlagungen durchführen oder gleichwertige Tätigkeiten ausüben".
Deine von dir zitierte Arbeitsplatzbeschreibung sagt "Mitarbeit in der Umsetzung der neuen Grundsteuerreform".
"Mitarbeit" muss nicht unbedingt bedeuten "einfachere Veranlagungen durchführen oder...".

Es wäre also zu klären, was genau unter "Mitarbeit" zu verstehen ist.

Zur EG8 ist insbesondere noch die Protokollerklärung Nr. 5 (1) zu beachten:

"Nr. 5 (1) Sachbearbeiter und Mitarbeiter im Sinne dieses Tätigkeitsmerkmals sind
nur die betreffenden Beschäftigten bei den Finanzämtern und den ausgegliederten Prüfungs- und Fahndungsstellen, soweit sie Aufgaben nach § 5 des Finanzverwaltungsgesetzes oder nach steuerrechtlichen Vorschriften erfüllen."


Ist deine Tätigkeit in den in Nr. 5 genannten Bereichen angesiedelt?
Wenn nein, dann keine EG8.

Bellaflora2002

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Antw:Neueinstellung TV-L, Eingruppierung
« Antwort #2 am: 23.01.2024 11:41 »
Hallo.

Meine Tätigkeit ist unter der Nr.5 genannt, ja.

Unter "Mitarbeit" fällt diese Tätigkeit, dass ich einfachere Veranlagungen durchführe. Der Zeitanteil dieser Tätigkeit wird auf ca. 75% meiner durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit angesetzt.

Es ist nur so, dass diese Tätigkeit in meiner Arbeitsbeschreibung nicht so betitelt wird, sondern eher allgemein gehalten formuliert wird, so dass diese quasi nicht mit EG8 vergütet werden muss.

Wie soll ich mich jetzt verhalten oder welches "Recht" habe ich, hier auf EG8 zu drängen?

Danke.

MoinMoin

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Antw:Neueinstellung TV-L, Eingruppierung
« Antwort #3 am: 23.01.2024 11:54 »
Wenn die Tätigkeit nicht so dir übertragen wird, dann übst du sie nicht aus!
Mitarbeit ist kein Arbeitsvorgang, aber du kannst ja nach geraumer Zeit dir bestätigen lassen, dass du eben unter Mitarbeit die Tätigkeit zu verstehen ist und das man dir bitte das bestätigt, da sonst es von dir nicht gemacht werden darf.
Und was sagt der PR dazu?

Öffdler

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Antw:Neueinstellung TV-L, Eingruppierung
« Antwort #4 am: 23.01.2024 11:56 »
nachdem es anscheinend Unklarheiten bzgl. deiner auszuübenden Tätigkeiten gibt, würde ich die Personalabteilung schriftlich bitten, das "Wort" Mitarbeit in deiner Aufgabenbeschreibung ausreichend zu konkretisieren.

Dann kommen wir entweder zum Ergebnis, dass du höherwertigere Tätigkeiten ausübst, obwohl diese nicht übertragen wurden (das wäre dann umgehend einzustellen), oder dass E8 vermutlich zutreffend wäre.

Marie Kreutz

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Antw:Neueinstellung TV-L, Eingruppierung
« Antwort #5 am: 27.01.2024 22:25 »
Ein Unterschied zwischen E5 und E8 ist u. a. auch der Anteil der (Eigen-) Verantwortung, also selbständiges Arbeiten. Wenn die Stelle mit einer E5 ausgeschrieben ist, kann ich mir schlecht vorstellen, dass man sie mal eben in eine E8 umwandelt. Evtl. bietet man an, später die Tätigkeiten anzupassen und höherzusteigen.

RsQ

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Antw:Neueinstellung TV-L, Eingruppierung
« Antwort #6 am: 27.01.2024 23:42 »
Mal etwas losgelöst vom Thema: Ich staune ja, dass es überhaupt noch Stellen gibt, in denen man (fachlich für irgendwas qualifiziert) für EG 5 Vollzeit arbeitet. EG 5 klingt ja heutzutage praktisch nach "unterste Einstiegsstufe" ...

VFA West

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Antw:Neueinstellung TV-L, Eingruppierung
« Antwort #7 am: 28.01.2024 01:20 »
Mal etwas losgelöst vom Thema: Ich staune ja, dass es überhaupt noch Stellen gibt, in denen man (fachlich für irgendwas qualifiziert) für EG 5 Vollzeit arbeitet. EG 5 klingt ja heutzutage praktisch nach "unterste Einstiegsstufe" ...

Geht nicht tiefer, neulich eine Ausschreibung nach EG 04 gesehen bei einer Bundesbehörde. Voraussetzung: Verwaltungsfachangestelltenausbildung