Autor Thema: [SN] Frage an Beihilfeprofis Sachsen und Bund  (Read 783 times)

LeBuBea

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Guten Morgen,

ich habe eine Frage an die Beihilfespezialisten hier im Forum. Zur aktuellen Ausgangslage:

Verheiratetes Paar mit einem Kind (7 Jahre).

Ehepartner: seit 2021 Bundesbeamter und 50% Beihilfe berechtigt. 50% sind PKV versichert. Kindergeldbezieher (wegen Verringerung der wöchentl. Arbeitszeit von 41 auf 40 Stunden bei einem unter 12 jährigen Kind), hälftiger Bezug des Familienzuschlag Stufe 1, Bezieher des Familienzuschlag kinderbezogener Anteil.

Ehepartnerin: seit 08/2023 Landesbeamter (Lehrer) mit Beihilfe 50% und 1 Kind Beihilfe berechtigt 80% (hier sind bisher 50% und 20% PKV versichert), ab 2024 wären hier für die Ehepartnerin jedoch 70% und für das Kind 90% Beihilfe möglich.

Nun zum Problem. Die Beihilfeverordnung Sachsen ist für uns beide nicht in Gänze verständlich.
Der Ehepartner möchte gerne weiterhin die verringerte wöchentliche Arbeitszeit beibehalten.
Die Ehepartnerin möchte ab 01.01.2024 die erhöhten Beihilfesätze für sich und das Kind nutzen. Wie muss nun geschickterweise mit dem Bezug von Kindergeld und dem Bezug des kinderbezogenem Anteil des Familienzuschlages verfahren werden, damit alle drei beihilfeberechtigten Personen jeweils das Beste Ergebnis erzielen können (Ehepartnerin 70% Beihilfe, Kind 90% Beihilfe, Ehepartner weiterhin verringerte wöchentl. Arbeitszeit von 40 Stunden)??

Wir haben Schwierigkeiten die verschiedenen Vorgaben der 2 Dienstherren zu durchdringen und die Konkurrenzregelungen richtig anzuwenden. Schließlich geht es perspektifisch um eine Menge Geld in den kommenden Jahren.

Ich würde mich sehr über dienliche Informationen freuen und bedanke mich vorab dafür!
« Last Edit: 24.01.2024 01:47 von Admin2 »

Saxum

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Antw:Frage an Beihilfeprofis Sachsen und Bund
« Antwort #1 am: 23.01.2024 08:12 »
Ich würde empfehlen deine Fragestellung in den anderen Thread dort zu überführen. Damit alles an einem Ort ist.

https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,122111.msg326678.html

LeBuBea

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Antw:Frage an Beihilfeprofis Sachsen und Bund
« Antwort #2 am: 23.01.2024 08:18 »
Danke, das werde ich tun.