Autor Thema: [BB] Musterverfahren Besoldungsanpassung 2022  (Read 411 times)

MCP12

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Hallo,

mit dem Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung und zur Änderung weiterer besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften 2022 im Land Brandenburg vom 14. Oktober 2022 hat der Gesetzgeber in Artikel 2 Nr. 8 und Nr. 9 die erste Erfahrungsstufe in der Besoldungsgruppe A13 (Stufe 4) entfallen lassen und somit die Erfahrungsstufe 5 als neue erste Stufe festgelegt. Beamtinnen und Beamte die zum 30. November 2022 in der alten ersten Erfahrungsstufe 4 waren, werden entsprechend in die neue erste Erfahrungsstufe 5 übergeleitet. Das führt in der Folge zu einer Schlechterstellung von Bestandsbeamten mit höheren Erfahrungsstufen, da bei diesen die 2 Verweiljahre in der Erfahrungsstufe 4 nicht nachgezeichnet werden.

Das bedeutet aus meiner Sicht in der Konsequenz eine Unteralimentation im Verhältnis zur vorhandenen berücksichtigungsfähigen Erfahrung. Dies stellt eine Ungleichbehandlung nach Artikel 3 Grundgesetz dar, die in der Folge zu einer verfassungswidrigen Alimentation führt.

Jetzt meine Frage:
Gibt es hierzu schon ein Musterverfahren? Ist diese Regelung evtl. Teil eines anderen Musterverfahrens? Gibt es Kolleginnen und Kollegen, die hier versucht haben, sich zu entlassen und neu zu verbeamten? Erfahrungen? Wie geht ihr damit um? Wie war das in anderen Ländern? (Die Gewerkschaften und Personalräte wissen nichts, Personalstelle hält sich naturgegeben bedeckt)

Grüße
MCP12