Nach meiner Erfahrung wäre es rechtlich so:
wenn ich mich auf eine A8 bewerbe und bekomme die Stelle, erhalte ich auch nur A8 als Besoldung.
Wenn es um eine andere Stelle bei der gleichen Kommune geht, müsste man das entsprechend absprechen, ob die Übernahme der Stelle unter Beibehaltung der Besoldung möglich ist.
Generell ist es allerdings so, dass Beamte Anrecht auf amtsangemessene Beschäftigung hat, so dass eine dauerhafte Übertragung von geringer besoldeten Tätigkeiten rechtlich grundsätzlich nicht zulässig ist.