Autor Thema: Rente für besonders langjährig Versicherte + Arbeit im TV-L  (Read 2025 times)

Albeles

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Hi

Ist zwar noch etwas zu früh, aber mich interessiert gerade die Frage wie sich das im TV-L verhält.
Ich würde gerne mit 65 Jahren in Rente ohne Abzüge gehen (45 Arbeitsjahre voll). Bis zu meiner Regel Altersrente wären das ja noch zwei Jahre. Endet mein Arbeitsverhältnis dann mit Bezug der Rente für besonders langjährig Versicherte, oder kann ich noch zwei Jahre weiter Arbeiten mit zusätzlichen Rentenbezug. Auch gegen den Willen des AG, falls dieser das Arbeitsverhältnis nicht weiterführen möchte wegen des Rentenbezuges. Und würde ich in den zwei Jahren meine Rentenansprüche noch steigern? Vielleicht sogar mit dem Zuschlag von 0,5% pro Monat?
Die Zuverdienstgrenzen sind ja weggefallen. Ziel ist es den Rentenanspruch zu erhöhen.

Wenn sich jemand damit auskennt, würde ich mich sehr über eine Antwort freuen.

Liebe Grüße euer Albeles

oorschwerbleede

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Dein Arbeitsverhältnis endet nur bei Erreichen der Regelaltersgrenze gemäß § 33 Abs. 1 lit. a TV-L automatisch. Solltest du einen Rentenantrag bei der Rentenversicherung stellen und diese auch bekommen, ist das erstmal kein Grund für die Beendigung des AV. Eventuell erfährt dein AG davon auch gar nichts - muss er theoretisch auch nicht, es gibt ja keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Du kannst also Rente beziehen und gleichzeitig normal arbeiten, dagegen kann dein AG erstmal nichts machen. Dafür müsste er dir kündigen, wofür aber die Personalvertretung zu beteiligen wäre. Die würde das dann sicherlich verhindern. In dieser Zeit bist du auch ganz normal rentenversicherungspflichtig, was dann bei Erreichen der Regelaltersrente bei der Berechnung der Rentenhöhe ganz normal berücksichtigt wird.

Albeles

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Sagt Nummer (2) denn nicht was anderes aus?

Das Arbeitsverhältnis endet ferner mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers (Rentenbescheid) zugestellt wird.......
...Der Beschäftigte hat den Arbeitgeber von der Zustellung des Rentenbescheids unverzüglich zu unterrichten.

Somit müsste ich das dem AG ja sogar von mir aus melden. Oder gilt das nur für Erwerbsgeminderte Renten?

Gefunden in:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=5920100114101937199

oorschwerbleede

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Du darfst den Rest des teilzitierten Satzes nicht vergessen: "Das Arbeitsverhältnis endet ferner mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers (Rentenbescheid) zugestellt wird, wonach die/der Beschäftigte voll oder teilweise erwerbsgemindert ist. In diesem Absatz geht es nur um Erwerbsminderungsrenten. Das soll ja hier nicht in Anspruch genommen werden, sondern die Rente für besonders langjährig versicherte nach 45 Beitragsjahren.

Albeles

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Vielen Dank für die Aufklärung. War mir da nicht sicher ob sich das wirklich nur darauf bezieht.

McOldie

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Der Arbeitgeber ist auf jeden Fall wegen er Auswirkung auf den Beitragssatz in der Krankenversicherung und zum Anspruch auf Krankegeldzuschuss zu informieren.
In der Krankenversicherung sind die Beiträge nach dem ermäßigten Beitragssatz zu entrichten, da kein Anspruch
auf Krankengeld besteht.

VFA West

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Es lohnt sich allerdings auch, die Rente erst später zu beantragen und zu beziehen. Denn in diesem Fall bekommst du pro Monat, den du hinauszögerst, eine Erhöhung der Rente um 0,5 %. D.h. wenn du z.B. erst ein Jahr nach Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente gehst, erhälst du eine Rentenerhöhung um 6,0 %.

MoinMoin

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Es lohnt sich durchaus die Rente zeitnah zu beantragen und weiterzuarbeiten, denn obwohl man Abschläge hat, hat man in Summe in den ersten ~15 Jahren mehr Geld, sollte man länger leben hat man natürlich in Summe weniger Geld bezogen, aber für viele ist es ab 80 egal was da auf dem Konto ankommt.


VFA West

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Es lohnt sich durchaus die Rente zeitnah zu beantragen und weiterzuarbeiten, denn obwohl man Abschläge hat, hat man in Summe in den ersten ~15 Jahren mehr Geld, sollte man länger leben hat man natürlich in Summe weniger Geld bezogen, aber für viele ist es ab 80 egal was da auf dem Konto ankommt.

15 Jahre? Wer arbeitet denn bis ~ 80?
Erkläre es mir bitte, möchte nämlich auch so früh wie möglich in Rente .. auch wenn ich noch keine 30 bin  ;D

@Albeles: Damit du den Zuschlag um 0,5% pro Monat erhältst, darfst du keine Rente beziehen, sprich diese wirklich erst später beantragen. Lass dich doch einfach beraten.

Albeles

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Die 0,5 gibt es aber erst bei weiter Arbeiten ohne Rentenbezug nach erreichen der Regelaltersrente. Oder zählt das schon ab dem Zeitpunkt wo ich in Rente gehen könnte?
Ja muss wohl mal einen Termin bei der DRV machen.

VFA West

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Die 0,5 gibt es aber erst bei weiter Arbeiten ohne Rentenbezug nach erreichen der Regelaltersrente. Oder zählt das schon ab dem Zeitpunkt wo ich in Rente gehen könnte?
Ja muss wohl mal einen Termin bei der DRV machen.
Richtig, erst ab Erreichen der Regelaltersgrenze.
Ja, mach mal. Kannst ja dann berichten. Bin zwar noch keine 30, aber auch schon fleißig am durchrechnen, wann es Sinn machen würde, in den Ruhestand zu gehen.

MoinMoin

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Es lohnt sich durchaus die Rente zeitnah zu beantragen und weiterzuarbeiten, denn obwohl man Abschläge hat, hat man in Summe in den ersten ~15 Jahren mehr Geld, sollte man länger leben hat man natürlich in Summe weniger Geld bezogen, aber für viele ist es ab 80 egal was da auf dem Konto ankommt.

15 Jahre? Wer arbeitet denn bis ~ 80?
Erkläre es mir bitte, möchte nämlich auch so früh wie möglich in Rente .. auch wenn ich noch keine 30 bin  ;D

@Albeles: Damit du den Zuschlag um 0,5% pro Monat erhältst, darfst du keine Rente beziehen, sprich diese wirklich erst später beantragen. Lass dich doch einfach beraten.
Das hast du falsch verstanden.
Was ich sagen wollte ist, dass wenn man vorzeitig in Rente geht und dadurch die Abschläge kassiert, dann ist der Break Even Point bei ca. 15 Jahren nach erreichen der Regelarbeitszeit.
Also dann hast du in deiner Lebenszeit weniger Rente erhalten, als wenn du abschlagsfrei in Rente gegangen wärest.
Auf gut Deutsch, es lohnt sich eher vorzeitig in Rente zu gehen und dann evtl. weiterzuarbeiten, wenn man Lust hat.
Als später in Rente zu gehen um ein bisserl höhere Rente zu bekommen.

VFA West

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Da hast du recht. Mir ging es um die reine Höhe der monatlichen Rente.