Autor Thema: vorrübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit  (Read 3245 times)

Wynchester

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Moin,

besteht die Möglichkeit einem Mitarbeiter (in EG 5 eingruppiert) zeitweise, bspw. 3h/Woche eine höherwertige Tätigkeit zu übertragen welche der Wertigkeit EG 9a entspricht. Und ihm dann für 3h/Woche eine Zulage zur EG 9a auszubezahlen ?
Ist so etwas gängige Praxis ?

Hain

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Moin,

das ist nur mit zwei eigenständigen Arbeitsverhältnissen möglich. Diese sind nur unter den in § 2 Abs. 2 TVöD genannten Voraussetzungen möglich und in der Praxis zumindest ungewöhnlich. In einem Arbeitsverhältnis wird eine Eingruppierung nach Maßgabe der Arbeitsvorgänge gebildet und als Zulage zu zahlen sein. Bei 3 Stunden einer Vollzeitarbeitskraft werden möglicherweise die in EG 6 erwarteten vielseitigen Fachkenntnisse erreicht, wenn es sich um eine Beschäftigung handelt, die nach den Allgemeinen Merkmalen zu bewerten ist.

Grüße
Hain

MoinMoin

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Moin,

besteht die Möglichkeit einem Mitarbeiter (in EG 5 eingruppiert) zeitweise, bspw. 3h/Woche eine höherwertige Tätigkeit zu übertragen welche der Wertigkeit EG 9a entspricht. Und ihm dann für 3h/Woche eine Zulage zur EG 9a auszubezahlen ?
Ist so etwas gängige Praxis ?
Nein, das ist nicht gängige Praxis, da es eine übertarifliche Bezahlung wäre.
Wenn jemand 49% Astrophysik macht und 51% Pförtner, dann ist er leider tariflich nur nach Pförtner zu bezahlen.