Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
neue Tarifrunde
NelsonMuntz:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 16.07.2024 22:21 ---Ok, Retour-Kutschen fahren nur manchmal auf unsicheren Pfaden. ;)
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Ich habe ja gar nichts gegen die persönlichen Wünsche von BAT - ich versuche allerdings, den Kontakt zur Realität nicht zu verlieren (wie es eben leider viele Gewerkschaften tun). Über die Um- und Zustände im Land muss man gar nicht so viel sagen. Ich denke, es sollte ein breiter Konsens darüber herrschen, dass es eine Menge zu tun gibt. Das gilt branchenübergreifend und fällt in eine Zeit, in dem die Hebung des stillen Arbeitskräftepotentials weitestgehend ausgeschöpft ist, und jedes Jahr mehr Menschen im Ruhestand verschwinden als neu auf dem Arbeitsmarkt erscheinen. Die Idee, nun in der Breite einen Gang zurückzuschalten und erst mal die Früchte der letzten Jahrzehnte zu genießen, erscheint mir nicht so wirklich angebracht.
Dabei sollen und müssen sich individuelle Wünsche oder Bedürfnisse natürlich auch in Forderungen bei Tarifverhandlungen niederschlagen. Hier wäre es allerdings in meinen Augen wichtig, eine möglichst hohe Flexibilität in einen Tarifvertrag zu bringen. Wer nur 35h arbeiten möchte, soll dies ohne Nachteile genau so tun dürfen, wie jemand, der 40h leisten möchte. Als lustige Info am Rande: Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit von Vollzeitbeschäftigten in Deutschland liegt bei 40,5h.
Meine Kritik an BAT ist das Totalitäre in seiner Argumentation. Viele seiner Argumente sind isoliert betrachtet ja gar nicht falsch. Donnoch muss man immer prüfen, ob man in seinem eigenen Wirken davon wirklich betroffen ist. Die Arbeitsplätze sind genauso unterschiedlich wie die Menschen mit ihren Bedürfnissen, die diese besetzen. BAT stellt jedoch die These auf, dass ausschließlich eine Arbeitszeitverkürzung Glück und Zufriedenheit in die Arbeitnehmerschaft bringen wird - eine Entgelterhöhung ist in seinen Augen völlig sekundär und sollte im Rahmen einer Forderung hinten anstehen.
--- Zitat ---... Wenn du z.B. kleine Kinder oder 5 tolle Hobbies hast und deine Freizeit entsprechend ebenso wohlwollend nutzen magst? ...
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Dafür steht einem Teilzeit (oder eben künftig vielleicht eine "flexible Vollzeit") zur Verfügung. Bei den Hobbies aber mal folgender Gedanke: Wie wäre es, wenn es 10 Jahre lang keine Entgelterhöhung, aber stetige AZV für Dich gäbe, weil der Kollege mit der wohlhabenden Frau viel lieber Porsche fahren möchte, statt zu arbeiten? Hmmmm ....
--- Zitat ---In dem Moment bin ich sogar bei BAT, wenn es darum geht, an allen Ecken das Maximum zu fordern. Was dann rum kommt und was bei hopp oder top für mich die erste Wähl wäre, steht dann auf einem anderen BlAtT. ;)
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BAT möchte ja gar nicht an allen Ecken ein Maximum fordern - er argumentiert ausschließlich für die AZV. Das halte ich für einen großen Fehler.
MoinMoin:
--- Zitat von: DerTechniker am 16.07.2024 22:31 ---Am Ende werden die errungenen Ergebnisse im TvöD wieder als KANN Reglungen festgehalten wo der Arbeitgeber dann Ha! Machen wa sowieso nicht :) Pustekuchen. :P
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Und die guten AG freuen sich, da sie die guten AN damit im Zugriff haben.
Er mit den kann Regelungen, damit wir weg kommen vom Sozialistischem Joch
KlammeKassen:
--- Zitat von: DerTechniker am 16.07.2024 22:31 ---Am Ende werden die errungenen Ergebnisse im TvöD wieder als KANN Reglungen festgehalten wo der Arbeitgeber dann sagt: Ha! Machen wa sowieso nicht :) Pustekuchen. :P
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Ja top---- mein Arbeitgeber setzt von den KANN-Regelungen auch nichts um, nicht mal auf Nachfrage in den Bereichen, wo akuter Personalmangel herrscht.
Personalkosten + Kann Regelung ist halt teurer als unbesetzte Stelle.............. ich frage mich bei einigen Behörden wie immer nur diese kurzfristige Betrachtung in den Fokus rücken kann, betriebswirtschaftlich denken ist nach wie vor wenig verbreitet im öffentlichen Dienst.
Immerhin können sich die Anwärter inzwischen auf BWL-Schwerpunkt spezialisieren
MoinMoin:
--- Zitat von: KlammeKassen am 17.07.2024 19:42 ---
--- Zitat von: DerTechniker am 16.07.2024 22:31 ---Am Ende werden die errungenen Ergebnisse im TvöD wieder als KANN Reglungen festgehalten wo der Arbeitgeber dann sagt: Ha! Machen wa sowieso nicht :) Pustekuchen. :P
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Ja top---- mein Arbeitgeber setzt von den KANN-Regelungen auch nichts um, nicht mal auf Nachfrage in den Bereichen, wo akuter Personalmangel herrscht.
Personalkosten + Kann Regelung ist halt teurer als unbesetzte Stelle.............. ich frage mich bei einigen Behörden wie immer nur diese kurzfristige Betrachtung in den Fokus rücken kann, betriebswirtschaftlich denken ist nach wie vor wenig verbreitet im öffentlichen Dienst.
Immerhin können sich die Anwärter inzwischen auf BWL-Schwerpunkt spezialisieren
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Dann macht der AG doch alles richtig, er spart Geld, wo er eben nicht dringend benötigte Stellen unbesetzt lässt.
Ist halt dort Falsch, wo er seinen Verpflichtungen deswegen nicht mehr nachkommt.
Und dumm, wo die Leute eben Geld generieren, wenn sie da wären.
NelsonMuntz:
--- Zitat von: MoinMoin am 17.07.2024 19:46 ---Dann macht der AG doch alles richtig, er spart Geld, wo er eben nicht dringend benötigte Stellen unbesetzt lässt.
Ist halt dort Falsch, wo er seinen Verpflichtungen deswegen nicht mehr nachkommt.
Und dumm, wo die Leute eben Geld generieren, wenn sie da wären.
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Was droht denn, wenn der öD seinen Verpflichtungen nicht nachkommt?
Da können dann am Ende vielleicht einige Karrieren straucheln, aber anders als in der pW gibt's ja keine Insolvenz. Also alles kein Grund, unnötig (Steuer-)Geld auszugeben ;)
Auch wenn Dein AG hier eine rühmliche Ausnahme bildet: In den meisten Behörden gibt es gar keinen Grund, mehr Geld als nötig auszugeben. In der pW ist das ganz einfach: Raus aus dem Arbeitgeberverband und über-/außertarifliche Verträge anbieten. Aber auch hier gilt: Organisiert sich die Arbeitnehmerschaft und erzwingt einen Haustarif, bildet dieser schnell ein statisches Fixum für die meisten MA.
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