Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
neue Tarifrunde
PiA:
Ich fände eine Ergänzung der EGO gut, dass bei bei einem Erfordernis gleichartiger Fähigkeiten diese durch eine einschlägige Weiterbildung auf demselben DQR-Level als gegeben gelten und erforderliche Erfahrungen spätestens mit Erreichen oder Einstellung in der Stufe 4 unterstellt werden.
Phoenix:
--- Zitat von: Arro am 24.01.2024 14:12 ---Was noch nie angesprochen bzw. gefordert wurde
5 Tage mehr Urlaub für Beschäftigte ab dem 50 Lebensjahr
10 Tage mehr Urlaub für Beschäftigte ab ab dem 60. Lebensjahr
--- End quote ---
Wenn überhaupt müsste es anders rum sein. Junge Leute kriegen mehr Urlaub, alte weniger
VFA West:
Nun, verbeamtete Lehrkräfte bekommen ja ab einem bestimmten Alter auch (3h pro Woche?) erlassen. Somit scheint es es dem Gleichheitsgrundsatz nicht zu widersprechen.
Der verlinkten Artikel zeigt ja, wohin es geht. " ... Arbeitszeitreduzierung ... in den nächsten TarifverhandlungEN ... angehen. ... ". Vielleicht wird eine Reduzierung in der nächsten Runde verlangt, aber ganz sicher nicht durchgesetzt. Das wird noch ein paar Jahre dauern. Machen wir uns nichts vor.
Was gegen den Fachkräftemangel ggf. helfen würde, wäre tatsächlich die Abschaffung der Prüfungspflicht zur Eingruppierung in höhere Entgeltgruppen. Was soll der Quatsch? Warum gibt eine Behörde so viel Geld dafür aus?
Beispiel: Jemand arbeitet seit 10 Jahren in der Personalabteilung, EG 9a, und muss zur Übernahme einer EG 9c-Stelle den VL II absolvieren, welcher von der Dienststelle bezahlt wird und wofür er von der Arbeitsleistung befreit wird.
Alternativ bewirbt sich jemand, der seit 20 Jahren im Sozialamt arbeitet und könnte die Stelle aufgrund seiner Befreiung von der Prüfungspflicht ohne Erfahrung in dem Bereich erhalten.
Ein weiterer Bewerber aus der PW übt fast genau die gleichen Tätigkeiten seit 15 Jahren aus und müsste den VL I und VL II nachholen.
Kinder, was soll denn der Quatsch?
Dann hätte sich das Problem mit dem Personalmangel auch etwas entschärft und wir könnten auch ruhigen Gewissens eine Reduzierung der regelmäßigen Arbeitszeit umsetzen.
Umlauf:
--- Zitat von: VFA West am 24.01.2024 23:56 ---Nun, verbeamtete Lehrkräfte bekommen ja ab einem bestimmten Alter auch (3h pro Woche?) erlassen. Somit scheint es es dem Gleichheitsgrundsatz nicht zu widersprechen.
--- End quote ---
Dabei handelt es sich nicht um eine pauschale Abweichung für alle, sondern um eine auf die Tätigkeit begründete Abweichung.
Wenn ich es richtig im Kopf habe, wurden damals die nicht begründeten Altersgrenzen von 30 und 40 für alle vom Gericht verworfen.
TV-Ler:
--- Zitat von: Phoenix am 24.01.2024 21:09 ---
--- Zitat von: Arro am 24.01.2024 14:12 ---Was noch nie angesprochen bzw. gefordert wurde
5 Tage mehr Urlaub für Beschäftigte ab dem 50 Lebensjahr
10 Tage mehr Urlaub für Beschäftigte ab ab dem 60. Lebensjahr
--- End quote ---
Wenn überhaupt müsste es anders rum sein. Junge Leute kriegen mehr Urlaub, alte weniger
--- End quote ---
Nö, die Jungen sollen ranklotzen bis zum abwinken! ;)
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version