neue Tarifrunde

Begonnen von KeuleMS, 23.01.2024 14:02

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BAT

Seitdem die VL zu einer Mindestzahlung wurde ist das Auszahlen von "Boni" rechtlich eigentlich kein Problem mehr.

TVOEDAnwender

Ist das nicht auf 40 EUR/mtl. gedeckelt? Oder gilt das nur für die Steuerbefreiung?

BAT

Zitat von: TVOEDAnwender am 09.08.2024 13:16
Ist das nicht auf 40 EUR/mtl. gedeckelt? Oder gilt das nur für die Steuerbefreiung?

Das sind rein staatliche Zuschuss - Geschichten. Man kann auch 1000 € im Monat zahlen, zumindest im Regime des TVÖD.

TVOEDAnwender

Dann will ich demnächst 5.000 EUR VL im Monat. (Schade, dass ich nicht mehr dem TVöD unterliege.)

BAT

Die Teilzeitkürzung bleibt natürlich.

Wäre eher die Frage, ob wegen solche einer Vertragsregelung die Diensthaftpflicht von Wernecke oder der politischen Gegenseit greift.  ;)

TVOEDAnwender

Der Herr Wernecke ist für meinen Vertrag nicht zuständig.  ;)

KlammeKassen

Zitat von: BAT am 09.08.2024 16:04
Zitat von: TVOEDAnwender am 09.08.2024 13:16
Ist das nicht auf 40 EUR/mtl. gedeckelt? Oder gilt das nur für die Steuerbefreiung?

Das sind rein staatliche Zuschuss - Geschichten. Man kann auch 1000 € im Monat zahlen, zumindest im Regime des TVÖD.

Korrekt. Versteuert wird direkt, also zumindest unterliegen meine 6,65 Euro VL sowohl der Steuerpflicht als auch der Sozialversicherungspflicht. Lediglich bei dem Betrag für die VBL werden sie nicht berücksichtigt. Da wird nur das Gehalt ohne VL angesetzt.

BAT

Ja, auch.

Aber was angesprochen war, sind die Förderungen, keine Ahnung, was es da noch gibt, die Fördergrenzen waren ja für Mini-Jobber schon fast zu niedrig...
Wurde inzwischen erhöht, ich glaube mit etwas weniger Arbeitszeit bekomme ich dann nicht die erhöhte Förderung für die Wärmepumpe, sondern auch wieder VL.

KlammeKassen

Zitat von: BAT am 10.08.2024 10:35
Ja, auch.

Aber was angesprochen war, sind die Förderungen, keine Ahnung, was es da noch gibt, die Fördergrenzen waren ja für Mini-Jobber schon fast zu niedrig...
Wurde inzwischen erhöht, ich glaube mit etwas weniger Arbeitszeit bekomme ich dann nicht die erhöhte Förderung für die Wärmepumpe, sondern auch wieder VL.

Die staatliche Förderung? Ja für dieses Jahr gilt 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen als Maximalgrenze, um die Förderung zu bekommen (80.000 Euro bei Verheirateten); zuvor waren es 17.900 Euro und 35.800 Euro.
Das sind doch schon ordentliche Sprünge gewesen.

BAT

Ich wollte es eigentlich als Unfug darstellen. Diese 40 € kommen ja in etwas von der Höchstfördersumme (der AG kann also wesentlich mehr zahlen, es wird bloß nicht gefördert). Der Umverteilungsirssin (auch im Bereich der Mittelschicht) ist schlicht Schwachsinn und oft nicht zielgenau.

Und dann bekommst Du deine 80 € und zahlst gleichzeitig 10.000 € Grunderwerbssteuer. Naja...

KlammeKassen

Große Sprünge kann man damit nicht machen, das stimmt.

man kann auf einen Teil des Einkommens verzichten und sich das als VL auszahlen lassen (mehr als die 6,65 Euro dann). Ob sich das lohnt, muss jeder für sich selbst beuerteilen.
Da ich immer relativ viel absetzen kann von der Steuer, habe ich einen Monat 470 Euro als VL überweisen lassen, um die 40 Euro Prämie mitzunehmen.
Viel bringen tut das nicht, aber wenn es schonmal etwas vom Staat gibt... ;D, sonst nimmt er sich nur

BAT

Na wenn du es behalten darfst ;)

Mir wurde vor 20 Jahren mal die Wohnungsbauprämie von 100 Mark zurückgefordert, da das (zu versteuernde) Einkommen aufgrund des einjährigen AII - Lehrganges stark schwankte; zwei Jahre später das gleiche Spiel, da war aber wohl der Finanzbeamte nicht in der Laune nochmals wieder zurück zu fordern.

KlammeKassen

Zitat von: BAT am 11.08.2024 13:04
Na wenn du es behalten darfst ;)

Mir wurde vor 20 Jahren mal die Wohnungsbauprämie von 100 Mark zurückgefordert, da das (zu versteuernde) Einkommen aufgrund des einjährigen AII - Lehrganges stark schwankte; zwei Jahre später das gleiche Spiel, da war aber wohl der Finanzbeamte nicht in der Laune nochmals wieder zurück zu fordern.

Ich mache meine Steuererklärung immer direkt im Februar/März, dann gibt es den Bescheid bis zum Sommer normalerweise; die Wohnungsbaupämie beantrage ich erst dann, wenn ich sehe, ob es reicht. Bei der Arbeitnehmersparzulage ist das mit der Steuererklärung direkt in einem Abwasch ja.

Beides kam bis vor kurzem ja eh nicht in Frage, da die Höchstgrenze des zu versteuernden Einkommens bei 17.900/35.800 Euro (Arbeitnehmersparzulage) bzw. 20.000/40.000 Euro (Wohnungsbauprämie lag).

Die Grenze für die Wohnungsbauprämie wurde vor 2 Jahren oder so angehoben?! Seitdem warte ich eben den Steuerbescheid ab und beantrage es dann noch. Bei den vl ist dieses Mal das erste Jahr mit den neuen Grenzen. Wenn ich das Einkommen soweit gedrückt bekomme, ist schön; falls nicht, sind zumindest die 470 Euro darin gelandet. Muss den Bausparer eh voll kriegen, da er einen Niedrigzins sichert, den ich für die Anschlussfinanzierung in knapp 10 Jahren brauche.
Von daher alles gut, wenn es die Kohle vom Staat dann noch gibt, weil es reicht, ist gut. Ansonsten ist zumindest die Sparleistung da. Für die WoP könnte es dieses Kalenderjahr auch knapp werden, für die VL müsste ich es noch hinbekommen (also unter 40.000 Euro drücken; unter 35.000 Euro könnte knapp werden).

KlammeKassen

Zitat von: BAT am 11.08.2024 13:04
Na wenn du es behalten darfst ;)

Mir wurde vor 20 Jahren mal die Wohnungsbauprämie von 100 Mark zurückgefordert, da das (zu versteuernde) Einkommen aufgrund des einjährigen AII - Lehrganges stark schwankte; zwei Jahre später das gleiche Spiel, da war aber wohl der Finanzbeamte nicht in der Laune nochmals wieder zurück zu fordern.

Ist schon übel mit dem zurückfordern... ich beantrage deshalb immer erst, wenn der Steuerbescheid vorliegt (normalerweise im April, Mai), letztes Jahr erst im Juli, da hatten die wohl mit Grundsteuer oder was zu tun

BAT

Na, ich habe da kein Problem mit dem Rückfordern. Aber das ganze System ist und bleibt idiotisch.

Ich sag nur, Bierdeckel. ;)