Autor Thema: neue Tarifrunde  (Read 1051679 times)

HochlebederVorgang

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« Antwort #2505 am: 16.09.2024 15:28 »
Das Problem ist, dass die Ökonomen häufig vergessen, dass auch die Ökonomie bestimmten Regeln unterliegt.
Buchführung, Jahresabschluss, Bilanzierung, Bewertung, Wirtschaftsprüfung, Verrrechnungspreise..... Alles Rechtsthemen, um die sich aber leider keine Jurist kümmern mag, bzw. man hat das Feld anderen überlassen.

Wenn es nunmal rechtliche Regelungen gibt, die z.B. vorsehen, dass Beamte eine Mindestalimentation und -versorgung nach bestimmten rechtlichen Grundsätzen erhalten, dann ist das zunächst mal einzuhalten. Das unterscheidet uns auch von einer Bananenrepublik. Soweit dann jemand als Professor Abkopplung der Versorung von der Besoldung etc. verlangt, hat er entweder von Recht keine Ahnung, oder ignoriert es wissentlich, um das Pferd passend nach Haushalt von hinten aufzuzäumen.

NelsonMuntz

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2506 am: 16.09.2024 15:50 »
Das Problem ist, dass die Ökonomen häufig vergessen, dass auch die Ökonomie bestimmten Regeln unterliegt.
Buchführung, Jahresabschluss, Bilanzierung, Bewertung, Wirtschaftsprüfung, Verrrechnungspreise..... Alles Rechtsthemen, um die sich aber leider keine Jurist kümmern mag, bzw. man hat das Feld anderen überlassen.

Wenn es nunmal rechtliche Regelungen gibt, die z.B. vorsehen, dass Beamte eine Mindestalimentation und -versorgung nach bestimmten rechtlichen Grundsätzen erhalten, dann ist das zunächst mal einzuhalten. Das unterscheidet uns auch von einer Bananenrepublik. Soweit dann jemand als Professor Abkopplung der Versorung von der Besoldung etc. verlangt, hat er entweder von Recht keine Ahnung, oder ignoriert es wissentlich, um das Pferd passend nach Haushalt von hinten aufzuzäumen.

Das ist ja alles richtig und zig-mal durchgekaut. Nur dort, wo tatsächlich identische Tätigkeiten von TB und Beamten durchgeführt werden, entsteht eben jene Vergleichbarkeit. Beispielrechnungen mit "Unfairnessen" in die eine oder die andere Richtung finden sich millionenfach.

Deshalb gilt für die Beschäftigung im öD das Gleiche, wie bei den Ghostbusters und in der Herrentoilette: Nie die Strahlen kreuzen! Das geht nämlich nicht gut aus!

Organisator

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2507 am: 16.09.2024 16:01 »
Wenn es nunmal rechtliche Regelungen gibt, die z.B. vorsehen, dass Beamte eine Mindestalimentation und -versorgung nach bestimmten rechtlichen Grundsätzen erhalten, dann ist das zunächst mal einzuhalten. Das unterscheidet uns auch von einer Bananenrepublik. Soweit dann jemand als Professor Abkopplung der Versorung von der Besoldung etc. verlangt, hat er entweder von Recht keine Ahnung, oder ignoriert es wissentlich, um das Pferd passend nach Haushalt von hinten aufzuzäumen.

Auch rechtliche Regelungen können und sollen angepasst werden, wenn sich nicht mehr zeitgemäß sind. Recht entwickelt sind entsprechend der gesellschaftlichen Anforderungen weiter. Sonst wäre Homosexualität bei Männern auch heute noch verboten.

Herbert Meyer

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2508 am: 16.09.2024 17:17 »
in Höhe von 3,0 % v. H. vor

Also das wären dann ja 3 Promille, oder wie ist das zu verstehen?  ;D

Aber ansonsten ist das doch fast aus der Reihe "besser als erwartet"? Da gabs schon schlechtere Tarifrunden in weniger turbulenten Zeiten, oder?

3% für 2 Jahre ist so hart dreckig. Wenn man noch JSZ auf 100% bringt und irgendwelche Benefits dazu gibt dann könnte es in die richtige Richtung gehen.

Es sind 6 % für 2 1/4 (2,25) Jahre; daher wäre es zumindest besser als die meisten alten Abschlüsse.
Es soll in 2025 3 Prozent geben und in 2026 3 Prozent.

Es ist nach den Kaufkraftverlusten der vergangenen Jahre ein "not great, not terrible"-Angebot.

Die Dienstnehmerseite als gewerkschaftliches Äquivalent reagierte auf das Angebot jedenfalls mit Empörung und verlangt - derzeit alles noch etwas diffus formuliert - "mindestens 500 Euro Sockelbetrag". Da selber denken allerdings auch ziemlich anstrengend ist, wird darauf verwiesen, "dass wir (die Dienstnehmerseite) nun gespannt auf die Forderungen im Öffentlichen Dienst warten und uns diese Forderungen mindestens zu eigen machen werden". Was leider auch mal wieder bedeutet, dass sich Verdis Versagen in andere, eigentlich vollkommen unabhängige Tarifverträge multipliziert.


KlammeKassen

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« Antwort #2509 am: 16.09.2024 20:30 »
@MoinMoin:

zu 10 % netto:
Siehe hier:
https://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/fuer-ein-stabiles-rentensystem-rentenoekonom-raffelhueschen-im-interview-wir-muessen-die-beamten-bis-70-arbeiten-lassen_id_260284031.html


Dass die Sozialabgaben in den nächsten Jahren astronomische Höhen erreichen werden, ist bekannt. Wundert mich, dass du das nicht in deine Betrachtung einbeziehst - oder hoffst du, dass es letztlich anders kommt?

CDU fordert eine Begrenzung der Sozialabgaben, mal sehen, ob das dann wirklich machbar ist....

Ökonomen habe keine Ahnung von Recht. Und leider viel zu viel zu sagen zur Zeit...

Kurze Frage: Wo lebst du in den letzten drei Jahren?
unser Philosoph als führender Wirtschaftsminister folgt nicht einem einzigen Rat von Ökonomen. Auch nicht was die Wirtschaftsweisen sagen; beispielsweise zur Abschaffung der "Rente mit 63" (also abschlagsfrei nach 45 Jahren gehen; ab 2031 ist es dann ja "Rente mit 65");
auch bei sonstigen Ratschlägen zur Wirtschaftswende, wirtschaftlichen Entlastungen, Steuerreformen wurde in keiner Weise irgendeinem Ökonom gefolgt

KlammeKassen

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« Antwort #2510 am: 16.09.2024 20:33 »
@MoinMoin:

zu 10 % netto:
Siehe hier:
https://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/fuer-ein-stabiles-rentensystem-rentenoekonom-raffelhueschen-im-interview-wir-muessen-die-beamten-bis-70-arbeiten-lassen_id_260284031.html


Dass die Sozialabgaben in den nächsten Jahren astronomische Höhen erreichen werden, ist bekannt.
Nun, du hast davon geschrieben, dass wir " ewigen Steuererhöhungen und Sozialbeiträge " gehabt hätten, das sind aber irgendwie gefühlte Zahlen die du da hast, die ich nicht nachvollziehen konnte.

Und im Übrigen habe ich dieses Rentenexplodieren Thema schon in meiner Jugend im P.M (dem herrlichen Peter Mossleitners Magazin) gelesen, das stumpft man ab.

Auch habe ich schon vor 20 Jahren gelesen, dass die arbeitende Bevölkerung in D sinken wird, wir also dadurch zu wenige Einzahler vs. Auszahler haben werden.

D ist aber nicht geschrumpft.
Zitat
Wundert mich, dass du das nicht in deine Betrachtung einbeziehst - oder hoffst du, dass es letztlich anders kommt?
Wo hätte ich etwas nicht in Betracht gezogen? Der eine Rechnet so der andere so, alles halt Prognosen.
Raffelhüsen macht den Schwarzmaler, die Regierungen beschönigen es.
Ich bin mir sicher, dass wir nicht bei 10% landen werden.

Zitat
CDU fordert eine Begrenzung der Sozialabgaben, mal sehen, ob das dann wirklich machbar ist....
Tja, Versprechungen kann man schnell machen, die CDU hatten ja 2 Dekaden Zeit da was zu machen.
Aber das Rentner gerne C wählen .....

Nun, der Fakt, dass die Babyboomer aber mit Abstand die größte Bevölkerungsgruppe darstellen, lässt sich nunmal nicht wegdiskutieren. Und diese werden jetzt von Einzahlern zu Beziehern.
Die Bevölkerung ist in der Tat nicht geschrumpft, wir hatten zum Teil auch Glück mit Zuwanderung von Fachkräften, in der nahen Vergangenheit wandern aber leider nur wenig Fachkräfte ein, sondern eher Leute, die von unserem Sozialsystem profitieren wollen und eher zusätzliche Kosten (neben den Sozialleistungen) verursachen:
Stichworte Polizeieinsätze, Angriffe gegenüber Polizei/Ärzten/Feuerwehren, verstärkte Sicherheitsmaßnahmen etc.

KlammeKassen

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« Antwort #2511 am: 16.09.2024 20:40 »
Das Problem ist, dass die Ökonomen häufig vergessen, dass auch die Ökonomie bestimmten Regeln unterliegt.
Buchführung, Jahresabschluss, Bilanzierung, Bewertung, Wirtschaftsprüfung, Verrrechnungspreise..... Alles Rechtsthemen, um die sich aber leider keine Jurist kümmern mag, bzw. man hat das Feld anderen überlassen.

Wenn es nunmal rechtliche Regelungen gibt, die z.B. vorsehen, dass Beamte eine Mindestalimentation und -versorgung nach bestimmten rechtlichen Grundsätzen erhalten, dann ist das zunächst mal einzuhalten. Das unterscheidet uns auch von einer Bananenrepublik. Soweit dann jemand als Professor Abkopplung der Versorung von der Besoldung etc. verlangt, hat er entweder von Recht keine Ahnung, oder ignoriert es wissentlich, um das Pferd passend nach Haushalt von hinten aufzuzäumen.

Ein Jurist hat auch keinerlei Ahnung von Buchführung..... das stellt keinen Studieninhalt dar.

Im BWL Studium gibt es aber zigtausende Accounting-Module und zumindest Arbeitsrecht und Handelsrecht werden auch entsprechend auseinandergenommen (mag auch andere Unis geben, aber so kenne ich es).

Unsere Nachbar-EU-Länder mögen sich auch alle nicht ans EU-Recht halten (DublinAbkommen).

Und wovon die Beamten-Mindestalimentation bezahlt wird, sollte vielleicht auch überdacht werden. Ohne Wirtschaft keine Einnahmen (jetzt kannst du natürlich sagen: "Doch von Beamten ja Einkommenssteuer", aber dafür reicht es wohl nicht, bisschen Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer sollten auch reinkommen)

KlammeKassen

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« Antwort #2512 am: 16.09.2024 20:43 »
Wenn es nunmal rechtliche Regelungen gibt, die z.B. vorsehen, dass Beamte eine Mindestalimentation und -versorgung nach bestimmten rechtlichen Grundsätzen erhalten, dann ist das zunächst mal einzuhalten. Das unterscheidet uns auch von einer Bananenrepublik. Soweit dann jemand als Professor Abkopplung der Versorung von der Besoldung etc. verlangt, hat er entweder von Recht keine Ahnung, oder ignoriert es wissentlich, um das Pferd passend nach Haushalt von hinten aufzuzäumen.

Auch rechtliche Regelungen können und sollen angepasst werden, wenn sich nicht mehr zeitgemäß sind. Recht entwickelt sind entsprechend der gesellschaftlichen Anforderungen weiter. Sonst wäre Homosexualität bei Männern auch heute noch verboten.

Stimmt, soweit denkt der Kollege HochlebederVorgang nicht. Alimentation und Pension ist in Stein gemeißelt! Da wird niemals drangerüttelt werden.
Ich könnte mir vorstellen, dass Beamte in Österreicht vor 25 Jahren auch noch gedacht hatten... und zack... mit in die Rentenkasse und auch nur so eine blöde Mini-Rente (im Vergleich) wie die TBler und sonstigen Angestellten.

KlammeKassen

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« Antwort #2513 am: 16.09.2024 20:45 »
in Höhe von 3,0 % v. H. vor

Also das wären dann ja 3 Promille, oder wie ist das zu verstehen?  ;D

Aber ansonsten ist das doch fast aus der Reihe "besser als erwartet"? Da gabs schon schlechtere Tarifrunden in weniger turbulenten Zeiten, oder?

3% für 2 Jahre ist so hart dreckig. Wenn man noch JSZ auf 100% bringt und irgendwelche Benefits dazu gibt dann könnte es in die richtige Richtung gehen.

Es sind 6 % für 2 1/4 (2,25) Jahre; daher wäre es zumindest besser als die meisten alten Abschlüsse.
Es soll in 2025 3 Prozent geben und in 2026 3 Prozent.

Es ist nach den Kaufkraftverlusten der vergangenen Jahre ein "not great, not terrible"-Angebot.

Die Dienstnehmerseite als gewerkschaftliches Äquivalent reagierte auf das Angebot jedenfalls mit Empörung und verlangt - derzeit alles noch etwas diffus formuliert - "mindestens 500 Euro Sockelbetrag". Da selber denken allerdings auch ziemlich anstrengend ist, wird darauf verwiesen, "dass wir (die Dienstnehmerseite) nun gespannt auf die Forderungen im Öffentlichen Dienst warten und uns diese Forderungen mindestens zu eigen machen werden". Was leider auch mal wieder bedeutet, dass sich Verdis Versagen in andere, eigentlich vollkommen unabhängige Tarifverträge multipliziert.

Ja du hast Recht; insofern man davon ausgeht, dass die Inflation wenigstens dauerhaft unter 3 oder 2,5 % bleibt....

Die Forderungen selbst sind manchmal ja gar nicht so schlecht, allerdings ist in der Regel das schlecht, was nachher erreicht wird.

Die VKA würde - wie gesagt - wohl keine 2 mal 3 % bieten (da bei dem mit Abstand höchstem Tarifabschluss der letzten Jahre das Angebot schon nur 2 und 3 % für 2 Jahre betrug).

Sich auf den TVöD verlassen ist keine gute Wahl :D

Organisator

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« Antwort #2514 am: 17.09.2024 08:36 »
Stimmt, soweit denkt der Kollege HochlebederVorgang nicht. Alimentation und Pension ist in Stein gemeißelt! Da wird niemals drangerüttelt werden.
Ich könnte mir vorstellen, dass Beamte in Österreicht vor 25 Jahren auch noch gedacht hatten... und zack... mit in die Rentenkasse und auch nur so eine blöde Mini-Rente (im Vergleich) wie die TBler und sonstigen Angestellten.

Bist du dir sicher, dass sich die Altersversorgung des von dir angesprochenen Personenkreises in Österreich wirklich etwas verschlechtert hat? Da wäre ich für eine Quelle dankbar. Auch, inwieweit es dort wie behauptet bei Angstellten eine deutlich niedrigere Rente gegeben hätte.

HochlebederVorgang

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« Antwort #2515 am: 17.09.2024 10:35 »
Wenn es nunmal rechtliche Regelungen gibt, die z.B. vorsehen, dass Beamte eine Mindestalimentation und -versorgung nach bestimmten rechtlichen Grundsätzen erhalten, dann ist das zunächst mal einzuhalten. Das unterscheidet uns auch von einer Bananenrepublik. Soweit dann jemand als Professor Abkopplung der Versorung von der Besoldung etc. verlangt, hat er entweder von Recht keine Ahnung, oder ignoriert es wissentlich, um das Pferd passend nach Haushalt von hinten aufzuzäumen.

Auch rechtliche Regelungen können und sollen angepasst werden, wenn sich nicht mehr zeitgemäß sind. Recht entwickelt sind entsprechend der gesellschaftlichen Anforderungen weiter. Sonst wäre Homosexualität bei Männern auch heute noch verboten.

Stimmt, soweit denkt der Kollege HochlebederVorgang nicht. Alimentation und Pension ist in Stein gemeißelt! Da wird niemals drangerüttelt werden.
Ich könnte mir vorstellen, dass Beamte in Österreicht vor 25 Jahren auch noch gedacht hatten... und zack... mit in die Rentenkasse und auch nur so eine blöde Mini-Rente (im Vergleich) wie die TBler und sonstigen Angestellten.

Ich habe nicht gesagt, dass sich dass nicht ändern kann. In einem Rechtstaat ist aber nun einmal so, dass Recht so lange zur Anwendung kommt bis es nun einmal geändert wird. Inwieweit Änderungen möglich sind, nun hierzu gibt es sowohl formelle als auch materielle z.B. verfassungsrechtliche Voraussetzungen. Aktuelle Beispiele hierfür gibt es viele.

Wenn der Gesetzgeber also Änderungen an Besoldung und Pension vornehmen möchte, so kann er das tun. Er hat sich hierbei jedoch an bestimmte (verfassungsrechtliche) Regeln zu halten und die Veränderungen im gesellschaftlichen Kontext vor allem hinreichend zu begründen.

Gleiches gilt für z.B. für den Haushalt und Instrumente wie die Schuldenbremse. Wenn der Gesetzgeber der Meinung ist, dass diese Regeln in der aktuellen Zeit nicht mehr angebracht sind, so kann er diese ändern. Auch dabei hat er formelle und materielle verfassungsrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen.

Es ist wirklich erstaunlich wie sehr einige hier sich durch ihr eigenens Gerechtigkeitsempfinden von diesen Grundsätzen entfernen. Ich wäre gespannt, ob man dies z.B. beim Eigentum als greifbares Beispiel genauso entspannt sehen würde. Wie würden Sie sich fühlen, wenn in dieses Recht willkürlich eingegriffen werden könnte? Welchen Sinn hätte wirtschaftliche Betätigung, wenn die Sicherheit des Eigentums nicht garantiert wäre?


HochlebederVorgang

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« Antwort #2516 am: 17.09.2024 11:33 »
Wenn es nunmal rechtliche Regelungen gibt, die z.B. vorsehen, dass Beamte eine Mindestalimentation und -versorgung nach bestimmten rechtlichen Grundsätzen erhalten, dann ist das zunächst mal einzuhalten. Das unterscheidet uns auch von einer Bananenrepublik. Soweit dann jemand als Professor Abkopplung der Versorung von der Besoldung etc. verlangt, hat er entweder von Recht keine Ahnung, oder ignoriert es wissentlich, um das Pferd passend nach Haushalt von hinten aufzuzäumen.

Auch rechtliche Regelungen können und sollen angepasst werden, wenn sich nicht mehr zeitgemäß sind. Recht entwickelt sind entsprechend der gesellschaftlichen Anforderungen weiter. Sonst wäre Homosexualität bei Männern auch heute noch verboten.

Stimmt, soweit denkt der Kollege HochlebederVorgang nicht. Alimentation und Pension ist in Stein gemeißelt! Da wird niemals drangerüttelt werden.
Ich könnte mir vorstellen, dass Beamte in Österreicht vor 25 Jahren auch noch gedacht hatten... und zack... mit in die Rentenkasse und auch nur so eine blöde Mini-Rente (im Vergleich) wie die TBler und sonstigen Angestellten.

Ich habe nicht gesagt, dass sich dass nicht ändern kann. In einem Rechtstaat ist aber nun einmal so, dass Recht so lange zur Anwendung kommt bis es nun einmal geändert wird. Inwieweit Änderungen möglich sind, nun hierzu gibt es sowohl formelle als auch materielle z.B. verfassungsrechtliche Voraussetzungen. Aktuelle Beispiele hierfür gibt es viele.

Wenn der Gesetzgeber also Änderungen an Besoldung und Pension vornehmen möchte, so kann er das tun. Er hat sich hierbei jedoch an bestimmte (verfassungsrechtliche) Regeln zu halten und die Veränderungen im gesellschaftlichen Kontext vor allem hinreichend zu begründen.

Gleiches gilt für z.B. für den Haushalt und Instrumente wie die Schuldenbremse. Wenn der Gesetzgeber der Meinung ist, dass diese Regeln in der aktuellen Zeit nicht mehr angebracht sind, so kann er diese ändern. Auch dabei hat er formelle und materielle verfassungsrechtliche Vorgaben zu berücksichtigen.

Es ist wirklich erstaunlich wie sehr einige hier sich durch ihr persönliches Gerechtigkeitsempfinden von diesen Grundsätzen entfernen. Ich wäre gespannt, ob man dies z.B. beim Eigentum als greifbares Beispiel genauso entspannt sehen würde. Wie würden Sie sich fühlen, wenn in dieses Recht willkürlich eingegriffen werden könnte? Welchen Sinn hätte wirtschaftliche Betätigung, wenn die Sicherheit des Eigentums nicht garantiert wäre?

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2517 am: 17.09.2024 11:38 »
Wenn der Gesetzgeber also Änderungen an Besoldung und Pension vornehmen möchte, so kann er das tun. Er hat sich hierbei jedoch an bestimmte (verfassungsrechtliche) Regeln zu halten und die Veränderungen im gesellschaftlichen Kontext vor allem hinreichend zu begründen.

Und dafür hat das Verfassungsgericht gerade eine Steilvorlage geliefert. Und was macht der Gesetzgeber - er doktort rum:
- Streichung / Anhebung Eingangsämter
- Streichung / Anhebung Erfahrungsstufen
- Zuschläge für Kinder
- usw.

Damit verpasst der Gesetzgeber gerade mindestens die hinreichende Begrüdung und fummelt an einem maladen System herum, statt es auf rechtlich einwandfreie Füße zu stellen.

HochlebederVorgang

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Antw:neue Tarifrunde
« Antwort #2518 am: 17.09.2024 12:38 »
So sieht es aus.

Und das liegt eben daran, dass er das ganze zahlenmäßig vom Ergebnis aus denkt, eine Umsetzung dergestalt aber verfassungsrechtlich anscheinend nicht möglich ist.

Es ist wahrlich nicht schwer. Man macht eine Gesetzesfolgenabschätzung darüber, was ein Gesetz, dass die Voraussetzungen erfüllt mindestens an Haushaltsmitteln erfordert und preist das ein. So sollte man es mit allen Aufgaben machen. Das erfordert aber eine grundlegende Auseinandersetzung mit allen Aufgaben und Ausgaben des Staates. Nur mag da keiner ran, weil es man dann feststellen wird, dass es viele Ausgaben und Steuergeschenke in
Bereichen gibt, die zum einen mindestens rechtlich nicht zwingend, aber vor allem inhaltlich, vielleicht auch im Rahmen einer Abwägung, unnötig sind.

Wie ist es denn zuhause!? Man schaut, welche Fixkosten man hat, prüft, ob man diese ggf. reduzieren kann, mit dem darüber hinaus verfügbaren Einkommen kann man gestalten.

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« Antwort #2519 am: 17.09.2024 13:31 »
Wie ist es denn zuhause!? Man schaut, welche Fixkosten man hat, prüft, ob man diese ggf. reduzieren kann, mit dem darüber hinaus verfügbaren Einkommen kann man gestalten.

oder, in der Analogie gedacht, überlegt, welche Fixkosten überhaupt vorhanden sein müssen und ob sich nicht der Bedarf über die Jahre verändert hat und sorgt für eine Anpassung der Fixkosten.