... kommt aber am Ende auf das Gleiche hinaus.
Nein, eben nicht. Bei der GRV wird mein Rentenanspruch aufgrund eines Rentenpunkts aus 2017 immer im Absolutbetrag analog des Durchschnittsverdiensts (abzüglich geringerer Rentenanpassungen aufgrund des schlechter werdenden Verhältnisses von Beitragszahlenden zu Rentenbeziehenden) ansteigen; also hoffentlich zumindest mit der Inflationsrate, sodass er seine Kaufkraft erhält.
Bei der VBL dagegen habe ich 2017 einen Anspruch erworben, der sich absolut nicht mehr verändert. Ja, es gibt die Altersfaktoren (die im Übrigen runter gehen bis 0,8 kurz vor der Regelaltersgrenze), welche in jüngeren Jahren höher sind. Aber die bilden auch nur eine bestimmte Entwicklung ab. Wenn die Inflationsrate über die Zeit des Berufslebens höher ist, als was sich durch die Altersfaktoren-Entwicklung ergibt, dann wird die Kaufkraft der Betriebsrente stärker entwertet als die Altersfaktoren die früh erworbenen Ansprüche aufwertet.
Insbesondere kann man aber nicht so tun, als ob die -- unter Einbeziehung der Altersfaktoren -- schon erworbenen Ansprüche auch zukünftig noch diesen Wert hätten. Man kann nicht die Auszahlung ins Jetzt verschieben. Ja, zukünftig werden die Löhne steigen und darüber auch die zukünftig erworbenen Betriebsrenten-Ansprüche. Aber die zukünftig höheren Löhne ändern nichts an der Entwertung durch Inflation der bisher schon vorhandenen Ansprüche.
Plastisch: Nach 20 Dienstjahren hat man einen gewissen Anspruch aus der GRV und der bAV. Der Anspruch gegenüber der GRV wird zukünftig mit jeder Rentenanpassung weiter im absoluten Betrag steigen (und etwa die Kaufkraft erhalten). Aber der Anspruch gegenüber der VBL bleibt absolut gleich und wird immer weiter durch die Inflation in der Kaufkraft reduziert. Ja, es werden nach den 20 Dienstjahren noch weitere 20 dazu kommen und in dieser Zeit werden weitere Ansprüche erworben. In der GRV muss man durch die gestiegenen Durchschnittslöhne dann auch selbst einen höheren Lohn haben, um die gleiche Anzahl an Rentenpunkten zu erwerben, während dies bei der VBL halbwegs automatisch passiert (der Betrag von 12k€ ändert sich ja nicht; die Altersfaktoren werden aber kleiner). Diese Effekte -- bezogen auf die zukünftig erworbenen Ansprüche -- mögen sich ausgleichen, oder auch nicht; das ist eine Wette auf die Inflationsrate und die Entwicklung der Löhne im Allgemeinen und im öD im Speziellen. Aber auf die Entwertung der bisher erwirtschafteten Betriebsrenten-Ansprüche hat dies keinen Einfluss.
btw: Wenn die Löhne schneller steigen als die Inflationsrate, dann steigt zwar auch der Betriebsrentenanspruch absolut -- fällt aber im Vergleich zur Lohnentwicklung ab. Dann landet man vlt. nur noch bei 12% des letzten Bruttolohns o.Ä.
Danke für die ausführliche Darstellung.
Deine Beschreibung zeigt einen wichtigen Punkt auf: Die bAV des öD hat in ihrer jetzigen Struktur einen erheblichen Nachteil ggü der GRV.
Dieser betrifft aber vor allem eine Gruppe, über die wir noch nicht sprachen: Wer nicht bis zum Ende/Renteneintritt "dabei bleibt", sprich nicht dauerhaft bei Arbeitsgebern des öD arbeitet, die in die bAV einzahlen, dessen Versorgungspunkte verlieren an Kaufkraft, da keine weiteren Punkte hinzukommen und sich deren jährliche Anzahl durch die zukünftigen Lohnerhöhungen auch nicht mehr steigern kann.
Der Effekt wird umso stärker, je weiter der Renteneintritt bei Verlassen des öD entfernt ist. Ob der Altersfaktor da ausreichend gegensteuert, wage ich zu bezweifeln.
Beispiel 1: Ich habe zwischen 25 und 35 Jahren (realistische) 100 Versorgungspunkte in 10 Jahren gesammelt. Das entspricht aktuell 400€ Betriebsrentenanspruch.
Danach verlasse ich den öD und arbeite bei AG ohne bAV. Diese 400€ sind, bis ich 65 Jahre bin und wenn wir eine durchschnittliche Inflation von 2% p. a. annehmen, nach 30 Jahren noch rund 220€ inflationsbereinigt wert (
Quelle).
Bei der GRV erhöht sich hingegen der Wert der Punkte. Wenn ich immer den Durchschnitt verdiene erhalte ich immer einen Rentenpunkt, welcher im Lauf der Jahre an Wert steigt. Idealerweise steigen die Löhne mindestens so stark wie die Inflation, wodurch die Werte der Rentenpunkte entsprechend steigen.
Dann besäßen 10 Rentenpunkte, die ich zwischen 25 bis 35 erworben habe, auch mit 65 noch eine vergleichbare Kaufkraft.
Beispiel 2: Ich habe zwischen 25 und 35 Jahren insg. 10 Rentenpunkte in 10 Jahren gesammelt. Aktuell entspricht 1 Punkt 39,32€, also bin ich ebenfalls bei nahezu 400€ (genauer 393,20€). Steigt der Wert der Punkte durch die Lohnentwicklung mindestens mit der angenommenen Inflation von 2% p. a., ist ein Punkt nach 30 Jahren 71,22€ Wert (
Quelle).
Auch wenn ich nach dem Erhalt meiner 10 Punkte keine weiteren Rentenpunkte mehr sammle, erhalte ich mit 65 Jahren also 712,12€ Rente.
Bleibt die Frage inwiefern die Besteuerung hier ggf. unterschiedlich ist, s. Beitrag von
Und einfach mal informieren was denn wirklich versteuert werden muss.
https://www.vlh.de/krankheit-vorsorge/altersbezuege/vbl-rente-so-versteuern-sie-die-zusatzversorgung.html