Ich erlaube mir einen Hinweis auf die LT-Drs. 20/1773 (
https://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl20/drucks/01700/drucksache-20-01773.pdf) hinsichtlich der Anträge auf amtsangemessene Alimentation 2023.
"Es wurden bis zum 15.01.2024 insgesamt 16.967 Anträge auf amtsangemes-sene Alimentation für 2023 gestellt. Hiervon entfallen 15.445 auf den Besoldungsbereich und 1.522 Anträge auf den Versorgungsbereich."
Bei ca. 73.000 Landesbeamt:innen entspricht dies etwa einer Widerspruchsquote von 21,5 %. Dies ist in meinen Augen leider viel zu niedrig, lässt sich nachträglich jedoch nicht mehr ändern. Da hat Frau Heinold durch ihr Handeln mal wieder massiv Haushaltsmittel zu Lasten der 78,5 % Beamt:innen eingespart, welche nicht widersprochen haben.
Hinsichtlich des Anpassungsgesetzes wird angekündigt, dass die Anträge für 2023 nach Verabschiedung des Besoldungsanpassungsgesetzes durch das DLZP beschieden (= abgelehnt) werden. Da rollt also bereits die nächste Klagewelle auf das VG Schleswig zu.