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[SH] Besoldungsrunde 2023-2025 Schleswig-Holstein

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cyrix42:
Hm, ist der dbb SH der Meinung, dass nicht mehr die Beamtenfamilie als Ganze alimentiert werden soll, sondern nur noch das Amt der/des Beamtin/Beamten, wie es entsprechend in der Privatwirtschaft auch üblich ist? Dort gibt es für Kinder keinen Gehaltsbonus. Die aufgeworfene Frage "Warum sollten Beamtenkinder so viel mehr wert sein als andere Kinder?" stellt sich also auch jetzt schon; und eine Antwort liefert er ja gleich mit: "Dafür gibt es keinen überzeugenden Grund."

Goldene Vier:
Hier noch die aktualisierte Stellungnahme des dbb sh:

https://www.dbb-sh.de/aktuelles/news/die-tarifuebernahme-allein-genuegt-der-verfassung-nicht/

Malkav:

--- Zitat von: cyrix42 am 29.02.2024 15:17 ---Hm, ist der dbb SH der Meinung, dass nicht mehr die Beamtenfamilie als Ganze alimentiert werden soll, sondern nur noch das Amt der/des Beamtin/Beamten, wie es entsprechend in der Privatwirtschaft auch üblich ist? Dort gibt es für Kinder keinen Gehaltsbonus. Die aufgeworfene Frage "Warum sollten Beamtenkinder so viel mehr wert sein als andere Kinder?" stellt sich also auch jetzt schon; und eine Antwort liefert er ja gleich mit: "Dafür gibt es keinen überzeugenden Grund."

--- End quote ---

Keine Ahnung welche Meinung der dbb da vertritt.

Wenn alleine die Grundbesoldung der untersten Erfahrungsstufe der untersten Besoldungsstufe so bemessen werden würde, dass man davon eine 4Kopf-Familie auf 115% des Bürgergeldes bekommt, hätte wohl niemand irgendwelche Einwände gegen eine Streichung der diesbezüglichen Familienzuschläge. Das setzt natürlich eine Wahrung des internen Abstandsgebotes voraus, sodass es zu keinem weiterem Abschmelzen der Abstände kommt. Von solchen Blüten wie dem FEZ und so weiter will ich jetzt gar nicht anfangen.

Ab dem dritten Kind ist die zusätzliche Alimentation in Höe von mind. 115% des entsprechenden Bürgergeldes jedoch vom BVerfG zwingend vorgesehen.

cyrix42:

--- Zitat von: Malkav am 01.03.2024 08:22 ---Ab dem dritten Kind ist die zusätzliche Alimentation in Höhe von mind. 115% des entsprechenden Bürgergeldes jedoch vom BVerfG zwingend vorgesehen.

--- End quote ---

Jep, was den Einwand dess dbb sh "Warum sollten Beamtenkinder so viel mehr wert sein als andere Kinder?" ad absurdum führt; die Antwort wäre hier also: Weil es das BVerfG so will.

Worauf ich hinaus will: Man kann nicht einerseits fordern, dass die Familiensituation keine Rolle spielen darf, sondern sich alles über die Grundgehaltssätze abzuspielen hat, weil anderswo ja auch nicht die Kinderzahl sich im Gehalt widerspiegelt; andererseits aber auf dem Prinzip der Alimentation der gesamten Familie der/des Beamtin/Beamten beharren, was gerade bei kinderreichen Familien ja einen nicht geringen Anteil ausmacht.

Ich bin ja auch dafür, dass Beamte einerseits amtsangemessen und wertschätzend besoldet werden und das andererseits sie ihre verfassungsgemäße Alimentation erhalten. Aber die Argumentation der Forderungen sollte halt schon in sich schlüssig sein...

Malkav:

--- Zitat von: cyrix42 am 01.03.2024 09:05 ---Worauf ich hinaus will: Man kann nicht einerseits fordern, dass die Familiensituation keine Rolle spielen darf, sondern sich alles über die Grundgehaltssätze abzuspielen hat, weil anderswo ja auch nicht die Kinderzahl sich im Gehalt widerspiegelt; andererseits aber auf dem Prinzip der Alimentation der gesamten Familie der/des Beamtin/Beamten beharren, was gerade bei kinderreichen Familien ja einen nicht geringen Anteil ausmacht.

--- End quote ---

Tja da kommen wir nicht weiter, da das BVerfG sich dazu entschieden hat Art. 33 Abs. 5 GG so mit Leben zu füllen, dass diese beiden Stränge des Alimentationsprinzips (Besoldung einer 4K-Familie einerseits und Besoldung kinderreicher Beamter andererseits) rechtlich nahezu nichts miteinander zu tun haben. Und ich sehe nicht, dass das BVerfG diese Stränge irgendwie wieder zusammenführen will oder wird.

Und der Argumentation, dass bei der 4k-Familie das Leistungsprinzip Vorrang haben sollte, finde ich grundsätzlich überzeugend und begrüßenswert. Dies steht ja auch im Ermessen des Gesetzgebers. Dieser will ja lieber bis in den ehem. gD eine "bedarfsgerechte" Einheitsalimentation gewähren.

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