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[SH] Besoldungsrunde 2023-2025 Schleswig-Holstein
Goldene Vier:
--- Zitat von: thommsens am 05.02.2024 13:32 ---Danke! Du meinst Satz 2 also der Leistungsbezug zwischen August und Dezember?
Schade muss sagen ich finde das ziemlich ungerecht eine Mutter in zweijähriger Elternzeit so zu benachteiligen sie ist ja genauso von der Inflation betroffen.
Lg Christopher
Ist aber Satz 3, Satz 2 ist der 1500 €
--- Zitat von: Goldene Vier am 02.02.2024 15:33 ---
--- Zitat von: thommsens am 02.02.2024 14:46 ---Hey meine Frau ist in Elternzeit und hat (bisher) keine Inflationsprämie erhalten. Laut Gesetz müsste ihr die Inflationsprämie aber doch zustehen wenn ich es richtig lese oder?
https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/sh/sh-g-2023-645.pdf
In Fällen einer am 9. Dezember 2023 bestehenden Elternzeit oder einer Beurlaubung ohne
Dienstbezüge nach § 62 Absatz 1 oder § 64 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes sind für
die Sonderzahlung nach Absatz 1 die Verhältnisse der Berechtigten am letzten Tag vor Beginn der
Beurlaubung oder der Elternzeit maßgebend, die am letzten Tag vor Beginn der Elternzeit oder
der Beurlaubung bestanden haben. Satz 1 gilt sinngemäß für die einmalige Sonderzahlung nach
Absatz 2 Buchstabe b)
--- End quote ---
Wenn § 59b Abs 1 Satz 3 erfüllt ist…..
--- End quote ---
--- End quote ---
thommsens:
Alles klar danke! Aber so wie ich das lese bekommen Mütter in Elternzeit, die nicht zwischen August und Dezember gearbeitet haben, keine der Sonderzahlungen, sei es die monatlichen Zahlungen weder die 1500 EUR oder?
--- Zitat von: Goldene Vier am 05.02.2024 14:47 ---
--- Zitat von: thommsens am 05.02.2024 13:32 ---Danke! Du meinst Satz 2 also der Leistungsbezug zwischen August und Dezember?
Schade muss sagen ich finde das ziemlich ungerecht eine Mutter in zweijähriger Elternzeit so zu benachteiligen sie ist ja genauso von der Inflation betroffen.
Lg Christopher
Ist aber Satz 3, Satz 2 ist der 1500 €
--- Zitat von: Goldene Vier am 02.02.2024 15:33 ---
--- Zitat von: thommsens am 02.02.2024 14:46 ---Hey meine Frau ist in Elternzeit und hat (bisher) keine Inflationsprämie erhalten. Laut Gesetz müsste ihr die Inflationsprämie aber doch zustehen wenn ich es richtig lese oder?
https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/sh/sh-g-2023-645.pdf
In Fällen einer am 9. Dezember 2023 bestehenden Elternzeit oder einer Beurlaubung ohne
Dienstbezüge nach § 62 Absatz 1 oder § 64 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes sind für
die Sonderzahlung nach Absatz 1 die Verhältnisse der Berechtigten am letzten Tag vor Beginn der
Beurlaubung oder der Elternzeit maßgebend, die am letzten Tag vor Beginn der Elternzeit oder
der Beurlaubung bestanden haben. Satz 1 gilt sinngemäß für die einmalige Sonderzahlung nach
Absatz 2 Buchstabe b)
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Wenn § 59b Abs 1 Satz 3 erfüllt ist…..
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Malkav:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/VI/Presse/PI/2024/240228_Besoldungsgesetz.html?nn=9b40654f-2fe2-4ee2-bd4a-ef50f727189f
Es gibt Neuigkeiten aus dem Finanzministerium was die geplante Übertragung angeht!
Das Ergebnis wird grundsätzlich zeit- und inhaltsgleich (inkl. 200,00 EUR-Sockel) übernommen und daneben sollen ein paar weitere Maßnahmen eine verfassungsgemäße Alimentation gewährleisten:
* Das Vorziehen der linearen Anpassung von 5,5 Prozent für Beamtinnen und Beamte auf den 1. November 2024.
* Eine einmalige Sonderzahlung pro Kinder in Höhe von 250 Euro, jeweils für 2023 und 2024.
* Die bedarfsgerechte Erhöhung der Familienergänzungszuschläge (FEZ), jeweils für 2023 und 2024.
Laut meiner Kenntnis soll dabei für 2024 auch die Besoldungsgruppe A 10 "in den Genuss" eines einkommensabhängigen Familienergänzungszuschlags gem. § 45a SHBesG kommen. Also noch drei Besoldungsrunden und wir sind im im ehem. höheren Dienst angekommen mit der Einheitsbesoldung über den FEZ >:(
Kann der Gesetzgeber bei einer Leistung in 2024 eigentlich einfach festlegen: "Ach ja das ist übrigens für 2023 und auch da in den Berechnungen zu berücksichtigen." Hat der hiesige Gesetzgeber mit einem Teil der Inflationsausgleichsprämie ja auch schon gemacht bzw. versucht.
Admin:
die Updates auf
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/sh/
und
https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2023/
sind nun online.
Falls hier jemand den Referentenentwurf vorliegen hat, bitten wir um Zusendung
https://oeffentlicher-dienst.info/c/feedback?r=/beamte/sh/
Insbesondere hinsichtlich der Erhöhung des Familienzuschlages und der Zulage wäre es interessant!
Malkav:
Mhem ... interessant wie unterschiedlich die Bewertung der Ankündigung von den Spitzenorganisationen aussieht. Bei den Richterverbänden ist noch nichts zu finden.
dbb SH:
--- Zitat --- Damit wäre nicht nur eine Enttäuschung für Leistungs- und Verantwortungsträger verbunden, die keine Kinder oder keine Kinder mehr haben. Der Weg könnte sich auch als gesellschafts- und sozialpolitischer Sprengstoff entpuppen. Warum sollten Beamtenkinder so viel mehr wert sein als andere Kinder? Dafür gibt es keinen überzeugenden Grund.
Wenn der Landtag diesem Vorschlag dennoch folgen sollte, begibt er sich aus einem weiteren Grund auf dünnes Eis: Der bereits im Jahr 2022 begonnene erhebliche Ausbau familienbezogener Gehaltsbestandteile sowie die Abhängigkeit vom Partnereinkommen sind nämlich Gegenstand einer vom dbb sh initiierten Verfassungsbeschwerde. Es ist also gut möglich, dass sich dieser Weg als verfassungswidrig entpuppt und korrigiert werden muss.
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DGB Nord:
--- Zitat --- Das nun vorgelegte Gesamtpaket geht über das Tarifergebnis hinaus, ist aber notwendig, um eine verfassungskonforme Besoldung zu gewährleisten. Die Landesregierung versucht damit eine Klagewelle abzuwenden. Das Vorgehen der Landesregierung ist richtig.
--- End quote ---
Das verspricht auf jeden Fall ein spannendes und kontroverses Gesetzgebungsverfahren zu werden, auch wenn sich mir nicht erschließt wie ein Gewerkschaftsbund die Ausweitung des Beamten-Hartz IV gut und richtig finden kann.
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