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[SH] Besoldungsrunde 2023-2025 Schleswig-Holstein

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HansGeorg:
Gibt es eigentlich schon irgendetwas handfestes zu der Versorgung bzw. Mindestversorgung? Bisher bezieht sich doch alles auf die Alimentation der aktiven Beamten oder nicht?

boysetsfire:
Auf der Homepage der VAK gibt es jetzt einen Hinweis für Versorgungsempfänger:

https://www.vak-sh.de/2024/01/31/hinweis-fuer-versorgungsempfaenger/

thommsens:
Hey meine Frau ist in Elternzeit und hat (bisher) keine Inflationsprämie erhalten. Laut Gesetz müsste ihr die Inflationsprämie aber doch zustehen wenn ich es richtig lese oder?

https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/sh/sh-g-2023-645.pdf

In Fällen einer am 9. Dezember 2023 bestehenden Elternzeit oder einer Beurlaubung ohne
Dienstbezüge nach § 62 Absatz 1 oder § 64 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes sind für
die Sonderzahlung nach Absatz 1 die Verhältnisse der Berechtigten am letzten Tag vor Beginn der
Beurlaubung oder der Elternzeit maßgebend, die am letzten Tag vor Beginn der Elternzeit oder
der Beurlaubung bestanden haben. Satz 1 gilt sinngemäß für die einmalige Sonderzahlung nach
Absatz 2 Buchstabe b)

Goldene Vier:

--- Zitat von: thommsens am 02.02.2024 14:46 ---Hey meine Frau ist in Elternzeit und hat (bisher) keine Inflationsprämie erhalten. Laut Gesetz müsste ihr die Inflationsprämie aber doch zustehen wenn ich es richtig lese oder?

https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/sh/sh-g-2023-645.pdf

In Fällen einer am 9. Dezember 2023 bestehenden Elternzeit oder einer Beurlaubung ohne
Dienstbezüge nach § 62 Absatz 1 oder § 64 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes sind für
die Sonderzahlung nach Absatz 1 die Verhältnisse der Berechtigten am letzten Tag vor Beginn der
Beurlaubung oder der Elternzeit maßgebend, die am letzten Tag vor Beginn der Elternzeit oder
der Beurlaubung bestanden haben. Satz 1 gilt sinngemäß für die einmalige Sonderzahlung nach
Absatz 2 Buchstabe b)

--- End quote ---

Wenn § 59b Abs 1 Satz 3 erfüllt ist…..

thommsens:
Danke! Du meinst Satz 2 also der Leistungsbezug zwischen August und Dezember?

Schade muss sagen ich finde das ziemlich ungerecht eine Mutter in zweijähriger Elternzeit so zu benachteiligen sie ist ja genauso von der Inflation betroffen.

Lg Christopher




--- Zitat von: Goldene Vier am 02.02.2024 15:33 ---
--- Zitat von: thommsens am 02.02.2024 14:46 ---Hey meine Frau ist in Elternzeit und hat (bisher) keine Inflationsprämie erhalten. Laut Gesetz müsste ihr die Inflationsprämie aber doch zustehen wenn ich es richtig lese oder?

https://oeffentlicher-dienst.info/pdf/sh/sh-g-2023-645.pdf

In Fällen einer am 9. Dezember 2023 bestehenden Elternzeit oder einer Beurlaubung ohne
Dienstbezüge nach § 62 Absatz 1 oder § 64 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes sind für
die Sonderzahlung nach Absatz 1 die Verhältnisse der Berechtigten am letzten Tag vor Beginn der
Beurlaubung oder der Elternzeit maßgebend, die am letzten Tag vor Beginn der Elternzeit oder
der Beurlaubung bestanden haben. Satz 1 gilt sinngemäß für die einmalige Sonderzahlung nach
Absatz 2 Buchstabe b)

--- End quote ---

Wenn § 59b Abs 1 Satz 3 erfüllt ist…..

--- End quote ---

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