Hallo,
meine Frau arbeitet seit mehr als 20J in einem Krankenhaus (kirchlicher Träger), Arbeitsvertrag nach TVÖD.
Sie ist seit Oktober 2021 wegen einer unheilbaren Krebserkrankung arbeitsunfähig und inzwischen ausgeteuert und erhielt seitdem ALG1.
Jetzt im (Dezmeber 2023) wurde rückwirkend zum 1.11.2022 die volle Erwerbsminderungsrente bewilligt.
Nun wurde ab 1.11.2022 die Krankengeldzahlungen und auch das ALG1 rückabgewickelt, bzw. zwischen den Trägern verrechnet.
Abgesehen davon, dass jetzt dadurch indirekt sogar das Krankengeldinnerhalb und auch ALG1 ab 1.11.2022 steuerpflichtig wird, vorhe rnur Progressionsvorbehalt, stellt sich nun die Frage nach dem Restlichen Urlaubsanspruch.
Für 2021 hätte SIe eigentlich noch 8 Tage Resturlaub, für 2022 die vollen 30 Tage und für 2023 auch die vollen 30 tage.
Da sie ab Dezember 2021 einen GdB 100 hat, hätte Sie ab 2021 zusätzlich noch 5 Urlaub jedes Jahr.
Der Arbeitgeber mient nun, der Anspruch aus 2021 seit verjährt, und für 2023 hätte sie gar keinen Anspruch, da Sie ja rückwirkend ab 1.11.2023 Rente bezieht.
Da gab es doch letztes Jahr ein EugH Urteil dass der Urlaub bei längerer Krankheit nicht verfallen darf, sondern erst nach 15 Monaten, und dann nur, wenn der Arbeitgeber schriftlich auf den Verfall hingewissen hat.
Frage 1: liegt ich richtig, dass der komplette Resturlaub und die 5 Schwerbehindertentage erhalten bleiben, weil der Arbeitgeber schließlich nicht auf den Verfall hingewiesen hat.
Frage 2: Urlaubs anspruch für 2022 ungekürzt (30+5 tage), auch wenn die EU Rente ab 1.11.2022 rückwirkend bewilligt wurde
Frage 3: Betshet nicht auch noch Urlaubsanspruch aus 2023, da das Arbeitsverhältnis ja erst Ende Januar 2024 aufgelöst wird (14 Tage nach Mitteilung vom 17.1.24 durch den Arbeitgeber kam heute) ?
Wieso steht der rückwirkende Rentenbezug dem entgegen, schließlich dürfte Sie ja trotz der Rente noch bis zu 3 Std täglich arbeiten, was sie aber zur Zeit wegen der Krankheit nicht kann (Immuntherapie läuft noch alle 14 T)?
Frage 4: Was ist wenn wir der Aüflösung des Arebistvertrages widersprechen, schließlich aht SIe als Schwerbehinderter einen besconerten Kündigungsschutz?