Autor Thema: Rückwirkende volleErwerbsminderung  (Read 1312 times)

caesarlu40

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Rückwirkende volleErwerbsminderung
« am: 23.01.2024 23:28 »
Hallo,
meine Frau arbeitet seit mehr als 20J in einem Krankenhaus (kirchlicher Träger), Arbeitsvertrag nach TVÖD.
Sie ist seit  Oktober 2021  wegen einer unheilbaren Krebserkrankung arbeitsunfähig und inzwischen ausgeteuert und erhielt seitdem ALG1.
Jetzt im (Dezmeber 2023) wurde rückwirkend zum 1.11.2022 die volle Erwerbsminderungsrente bewilligt.
Nun wurde ab 1.11.2022 die Krankengeldzahlungen und auch das ALG1 rückabgewickelt, bzw. zwischen den Trägern verrechnet.
Abgesehen davon, dass jetzt dadurch indirekt sogar das Krankengeldinnerhalb und auch ALG1 ab 1.11.2022 steuerpflichtig wird, vorhe rnur Progressionsvorbehalt, stellt sich nun die Frage nach dem Restlichen Urlaubsanspruch.


Für 2021 hätte SIe eigentlich noch 8 Tage Resturlaub, für 2022 die vollen 30 Tage und für 2023 auch die vollen 30 tage.

Da sie ab Dezember 2021 einen GdB 100 hat,  hätte Sie ab 2021 zusätzlich noch 5 Urlaub jedes Jahr.

Der Arbeitgeber mient nun, der Anspruch aus 2021 seit verjährt, und für 2023 hätte sie gar keinen Anspruch, da Sie ja rückwirkend ab 1.11.2023 Rente bezieht.

Da gab es doch letztes Jahr ein EugH Urteil dass der Urlaub bei längerer Krankheit nicht verfallen darf, sondern erst nach 15 Monaten, und dann nur, wenn der Arbeitgeber schriftlich auf den Verfall hingewissen hat.

Frage 1: liegt ich richtig, dass der komplette Resturlaub und die 5 Schwerbehindertentage  erhalten bleiben, weil der Arbeitgeber schließlich nicht auf den Verfall hingewiesen hat.
Frage 2: Urlaubs anspruch für 2022 ungekürzt (30+5 tage), auch wenn die EU Rente ab 1.11.2022 rückwirkend bewilligt wurde
Frage 3: Betshet nicht auch noch Urlaubsanspruch aus 2023, da das Arbeitsverhältnis ja erst Ende Januar 2024 aufgelöst wird (14 Tage nach Mitteilung vom 17.1.24 durch den Arbeitgeber kam heute) ?
Wieso steht der rückwirkende Rentenbezug dem entgegen, schließlich dürfte Sie ja trotz der Rente noch bis zu 3 Std täglich arbeiten, was sie aber zur Zeit wegen der Krankheit nicht kann (Immuntherapie läuft noch alle 14 T)?
Frage 4: Was ist wenn wir der Aüflösung des Arebistvertrages widersprechen, schließlich aht SIe als Schwerbehinderter einen besconerten Kündigungsschutz?


caesarlu40

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Antw:Rückwirkende volleErwerbsminderung
« Antwort #1 am: 23.01.2024 23:42 »
Frage 5: Die im Novemer 2022 bezahlte Jahreszahlung (JEE) wurde jetzt Dezmeber 2023 nach Kenntnis des rückwirkenden EU-Rentenbeginns 1.11.2022 als Überzahlung wieder abgezogen:
Ist dies korrekt? darf die Zahlung r wegen der rückwirkend bewilligten EU-Rente wieder zurückgefordert werden?
Bleibt de rAnspruch nicjht doch betsheen, da das Arbeitsverhältnis noch bestand?
Wie ist das mit der Ausschlussfrist?
 

TV-Ler

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Antw:Rückwirkende volleErwerbsminderung
« Antwort #2 am: 24.01.2024 07:32 »
Zu Frage 4:

Ist die Erwerbsminderungsrente unbefristet bewilligt?
Falls zutreffend, endet das Arbeitsverhältnis gemäß § 33 Abs. 2 Satz 1 TVöD:

"Das Arbeitsverhältnis endet ferner sofern der/dem Beschäftigten der Bescheid eines Rentenversicherungsträgers (Rentenbescheid) zugestellt wird, wonach die/der Beschäftigte eine Rente auf unbestimmte Dauer wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung erhält."

Ist die Erwerbsminderungsrente befristet bewilligt, ruht das Arbeitsverhältnis gemäß § 33 Abs. 2 Satz 5 und 6 TVöD:

"Das Arbeitsverhältnis endet nicht, wenn nach dem Bescheid des Rentenversicherungsträgers eine Rente auf Zeit gewährt wird. In diesem Fall ruht das Arbeitsverhältnis für den Zeitraum, für den eine Rente auf Zeit gewährt wird;"

ich1974

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Antw:Rückwirkende volleErwerbsminderung
« Antwort #3 am: 24.01.2024 13:03 »
Für die Zeit der Aussteuerung dürfte Ihr vom AG kein Urlaub zustehen, da hier das Arbeitsverhältnis ebenfalls ruht.

Beim Bezug von ALG 1 steht einem Urlaub von der Agentur zu, ob dieser ausgezahlt werden kann weis ich nicht.

caesarlu40

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Antw:Rückwirkende volleErwerbsminderung
« Antwort #4 am: 08.02.2024 23:29 »
der Arbeitgeber hat sogar rückwirkend den Krankengeldzuschuss für alle Monate in 2022 aufgehoben, obwohl der Rentenbeginn erst der 1.11.2022 war.

Ist das Korrekt?