Autor Thema: wichtige Frage da morgen Vorstellungsgespräch  (Read 1584 times)

simmelbert

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Will zum 31.03. kündigen und zum 01.04 im TVÖD-VKA anfangen. Sehe ich das richtig, dass das möglich wäre ohne das Weihnachtsgeld zurückzuzahlen?

§ 1 Anspruchsvoraussetzungen
(1) Die Beschäftigten erhalten in jedem Kalenderjahr eine Zuwendung, wenn sie
1. am 1. Dezember im Arbeitsverhältnis stehen und nicht für den ganzen Monat Dezem-
ber ohne Vergütung zur Ausübung einer entgeltlichen Beschäftigung oder Erwerbstä-
tigkeit beurlaubt sind
und
2. seit dem 1. Oktober ununterbrochen als Tarifangestellte/r, Arbeiter/in, Beam-
tin/Beamter, DO-Angestellte/r, Richter/in, Soldat/In auf Zeit, Berufssoldat/in, Auszubil-
dende/r, Praktikant/in, Schüler/Schülerin in der Krankenpflege, Kinderkrankenpflege
oder Krankenpflegehilfe oder Hebammenschülerin/-schüler in der Entbindungspflege
im öffentlichen Dienst gestanden haben
oder
im laufenden Kalenderjahr insgesamt sechs Monate bei demselben Arbeitgeber im Ar-
beitsverhältnis gestanden haben oder stehen
und
3. nicht in der Zeit bis einschließlich 31. März des folgenden Kalenderjahres aus ihrem
Verschulden oder auf eigenen Wunsch ausscheiden.



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(4) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 wird die Zuwendung auch gezahlt, wenn
1. die Beschäftigten im unmittelbaren Anschluss an ihr Arbeitsverhältnis von demselben
Arbeitgeber oder von einem anderen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in ein
Rechtsverhältnis der in Absatz 1 Nr. 2 genannten Art übernommen werden,

2. die Beschäftigten aus einem der in Abs. 2 Nr. 3 genannten Gründe gekündigt oder ei-
nen Auflösungsvertrag geschlossen haben,
3. die Beschäftigten aus einem der in Abs. 2 Nr. 4 genannten Gründe gekündigt oder ei-
nen Auflösungsvertrag abgeschlossen haben.

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2. Öffentlicher Dienst im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2, des Absatzes 2 Satz 1 und des Absatzes 4
Nr. 1 ist eine Beschäftigung
a) beim Bund, bei einem Land, bei einer Gemeinde oder bei einem Gemeindeverband oder bei
einem sonstigen Mitglied eines Arbeitgeberverbandes, der der Vereinigung der kommunalen
Arbeitgeberverbände angehört,
b) bei einer Körperschaft, Stiftung oder Anstalt des öffentlichen Rechts, die den BAT, BAT-O,
den BAT/AOK-Neu oder einen Tarifvertrag wesentlich gleichen Inhalts anwendet.


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Danke für Eure Hilfe

Öffdler

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Antw:wichtige Frage da morgen Vorstellungsgespräch
« Antwort #1 am: 24.01.2024 10:14 »
Welcher TV gilt für Dich denn?

simmelbert

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Antw:wichtige Frage da morgen Vorstellungsgespräch
« Antwort #2 am: 24.01.2024 10:16 »
Welcher TV gilt für Dich denn?

das ist ein Auszug aus dem AOK BAT neu, indem ich momentan bin.

Öffdler

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Antw:wichtige Frage da morgen Vorstellungsgespräch
« Antwort #3 am: 24.01.2024 10:48 »
Ok, dann wärst du wahrscheinlich im Bereich "Weitere Tarifverträge" besser aufgehoben.

Auf Basis der Zitationen würde ich eine Rückzahlung verneinen, allerdings ohne genaue Kenntnis des vollständigen Tarifwerkes lässt sich das nicht mit Sicherheit sagen.

Johann

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Antw:wichtige Frage da morgen Vorstellungsgespräch
« Antwort #4 am: 24.01.2024 12:24 »
Aber ist das nicht im Grunde sowieso egal, weil du dann erst mit Ablauf des 31.03. ausscheidest und die Rückzahlungsklausel deshalb nicht mehr greift?

simmelbert

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Antw:wichtige Frage da morgen Vorstellungsgespräch
« Antwort #5 am: 24.01.2024 12:54 »
Aber ist das nicht im Grunde sowieso egal, weil du dann erst mit Ablauf des 31.03. ausscheidest und die Rückzahlungsklausel deshalb nicht mehr greift?

hm scheint so zu sein. Aber alleine deswegen

(4) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 wird die Zuwendung auch gezahlt, wenn
1. die Beschäftigten im unmittelbaren Anschluss an ihr Arbeitsverhältnis von demselben
Arbeitgeber oder von einem anderen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in ein
Rechtsverhältnis der in Absatz 1 Nr. 2 genannten Art übernommen werden,


würde ich wohl drum herumkommen.