Hallo,
laut Bezirkstarifvertrag Handwerk Bayern gilt im Veranstaltungsbereich:
Entgeltgruppe 9a
Fachkraft für Veranstaltungstechnik, die als Verantwortliche für Veranstaltungstechnik im Sinne des §39 VStättV benannt ist und als Verantwortliche gem. §40 VStättV tätig ist.
Während es unstrittig ist, dass ich zu mindestens 50% die Tätigkeiten aus dem §40 übernehme ist die Frage, ob als "Benennung" zum Verantworlichen nach §39 VStättV ein passus aus der Stellenanzeige reicht?
In der Stellenanzeige aus 2016, auf die ich mich beworben habe und seitdem dort arbeite steht der Verantwortliche nach §39 drin, in der Stellenbeschreibung wiederum nicht explizit, dafür sind dort die Tätigkeiten ausführlich beschrieben.
Reicht eine Nennung in der Stellenanzeige um im Zweifelsfall das Merkmal der Verantwortlichkeit zu erfüllen?
Viele Grüße,
Cillian