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Eingruppierungsmerkmal Verantwortung laut Tarifvertrag

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Cillian:
Hallo,
laut Bezirkstarifvertrag Handwerk Bayern gilt im Veranstaltungsbereich:
Entgeltgruppe 9a
Fachkraft für Veranstaltungstechnik, die als Verantwortliche für Veranstaltungstechnik im Sinne des §39 VStättV benannt ist und als Verantwortliche gem. §40 VStättV tätig ist.

Während es unstrittig ist, dass ich zu mindestens 50% die Tätigkeiten aus dem §40 übernehme ist die Frage, ob als "Benennung" zum Verantworlichen nach §39 VStättV ein passus aus der Stellenanzeige reicht?
In der Stellenanzeige aus 2016, auf die ich mich beworben habe und seitdem dort arbeite steht der Verantwortliche nach §39 drin, in der Stellenbeschreibung wiederum nicht explizit, dafür sind dort die Tätigkeiten ausführlich beschrieben.
Reicht eine Nennung in der Stellenanzeige um im Zweifelsfall das Merkmal der Verantwortlichkeit zu erfüllen?

Viele Grüße,
Cillian

ich1974:
Als Verantwortliche für Veranstaltungstechnik im Sinne des §39 VStättV benannt ist und als Verantwortliche gem. §40 VStättV tätig ist solltes du von deinem AG eine Urkunde oder etwas anderes schriftlich erhalten haben, da sonst die Verantwortung abgeschoben werden kann.

Cillian:
Theoretisch habe ich es ja schriftlich auf der Stellenanzeige, die auch meine Stellennummer hat? :-)

Schriftlich gibt es bei uns leider sonst nichts, weder für Elektrofachkräfte, noch für aufsichtsführende Personen, noch für Verantwortliche. Scheinbar normal für eine so kleine Kommune mit gerade einmal 1200 Mitarbeitern.

ich1974:
Eine Stellenanzeige ist keine Tätigkeitsbeschreibung, hier sind ja keine Zeitanteile vermerkt. Für die Eingruppierung sind in der Regel immer die Zeitanteile der einzelnen Tätigkeiten wichtig.

Cillian:
Nur, wie legt man Zeitanteile einer Verantwortlichkeit fest? Ich bin Verantwortlich gemäß VStättV, aber meine Tätigkeit ist logischerweise nicht nur 50% da zu stehen und verantwortlich zu sein
In der Eingruppierungsordnung findet sich das ja öfters. Auch sind ja Vorgesetzte oft nicht mit 50%+ mit Vorgesetztentätigkeiten tätig.

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