Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Eingruppierungsmerkmal Verantwortung laut Tarifvertrag
MoinMoin:
Der Bedarf bzw. wie der AG es sieht wie viel da an Bedarf ist
ich1974:
Schriftlich beim AG anfordern, welche Tätigkeiten in welchem zeitlichen Umfang wirksam übertragen wurden. (Nachweisgesetz) Alternativ Stellenbeschreibung mit Zeitanteilen schreiben und bei der Personalstelle um Bestätigung bitten. Rechtsmeinung über die Eingruppierung bilden und den AG schriftlich mit konkreter EG und Zahlungsaufforderung um Korrektur der Eingruppierung verlangen oder/und Feststellungsklage beim Arbeitsgericht einreichen.
Cillian:
Wie schon beschrieben, die Tätigkeiten des Verantwortlichen nach §40 VStättV habe ich in der Stellenschreibung, mit mehr als 50% Zeitanteil. Bislang hatte ich nicht die Qualifikation, die Verantwortung gemäß §39 VStättV zu übernehmen - die habe ich ab Oktober 2023 von der IHK bescheinigt bekommen.
Eigentlich ist ja nur fraglich für mich, ob ich im Sinne der Entgeltordnung als Verantwortlicher benannt bin, wenn dies in der Stellenanzeige explizit stand, in der Stellenschreibung aber nur die Tätigkeiten beschrieben werden.
ich1974:
Stellenanzeige und Stellenausschreibung sind in der Regel unverbindlich. Wichtig und für die Eingruppierung ausschlaggebend ist immer die übertragene Tätigkeit, nicht die ausgeübte Tätigkeit, daher beim AG nachfragen welche Tätigkeiten in welchem Zeitumfang wirksam übertragen wurden. Alternativ die Tätigkeiten die ausgeübt werden mit Zeitanteilen dokumentieren und vom AG bestätigen lassen, dass es sich hierbei um die übertrgenen Tätigkeiten handelt.
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