Freut mich zu hören, dass meine Einschätzung korrekt ist und zeigt einmal mehr, dass die Personaler im öD oftmals unfähig sind.
Hinterher mit einer Abmahnung zu drohen ist lächerlich, wenn sie dort etwas hätten abmahnen wollen, dann hätten sie den Urlaubsantrag nicht genehmigen dürfen und dann wird da ein Schuh draus.
Aber da er sich vorher bei seiner Teamleitung erkundigt hat, ob er kurzfristig Urlaub nehmen kann, gäbe es kaum eine Begründung, warum man ihm aus besonderen betrieblichen Gründen den Urlaub nicht geben kann, also fällt auch das weg und er konnte sich darauf verlassen, dass der Urlaub genehmigt wird.
Also sollte die Personalstelle bevor sie eine pseudo Abmahnung ausspricht vorher den SV klären und einen Blick in die DV werfen.
Und um solche Situationen zu vermeiden, kann man natürlich in der DV festlegen, dass Urlaubsanträge 24h vor Urlaubsbeginn gestellt werden müssen, dann wird da ein anderer Schuh draus.
Wobei selbst dann dürfte beim erstmaligem vergehen ein Abmahnung nicht bestand haben, da ein vorheriger Verweis auf ein Fehlverhalten fehlen würde.
Tipp an den Kollegen: Es nicht persönlich nehmen, da scheint halt irgendwer sich profilieren zu wollen, den man kalt ablitzen lassen kann und zukünftig macht man halt Telefonterror in einer solchen Not-Situation.