Autor Thema: Wann würdet ihr euch amtsangemessenen alimentiert fühlen?  (Read 22145 times)

AVP

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Was bezieht/verdient ihr aktuell netto und ab welchem Betrag würdet ihr sagen eure Alimentation ist amtsangemessenen.

Ich und mein Partner arbeiten noch als Beamte bei einem der am schlechtesten bezahlenden Bundesländer, wohnen in einem recht teuren Ballungsgebiet und versuchen derzeit beim Bund unterzukommen (mehrere Bundesbehörden vor Ort). Selbst bei höhengleichem Wechsel hätten wir ab März jeweils rund 500€ netto mehr. Aus unserer aktuellen Perspektive wären wir mit 1.000€+ Haushaltsnetto extrem zufrieden und es würde vieles leichter machen, wir würden -Stand heute- uns bei dem + absolut amtsangemessenen alimentiert sehen. Wie seht ihr das als länger betroffene?

modesty

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Hessen, Netto (vor Abzug PKV) 4050,-€. Kein Kind, kein Rind. Amtangemessen alimentiert fühle ich mich schon, da ich zu den Top 15% in unserer Republik gehöre. Ich fühlte mich auch mit 3000 und 3500 angemessen alimentiert, sonst wäre ich nicht mehr im Beamtenverhältnis. Allerdings geht es nicht darum was ich sage oder fühle, sondern was das oberste Gericht festlegt. Viel wichtiger wäre für mich, dass da mal Klarheit geschaffen wird, damit ich nicht jährlich Einspruch einlegen muss.

Was bringt dir dieser Thread und meine dazu geäusserte Meinung?

Umlauf

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Welches Netto darf es denn sein? Steuerklasse 3/5, 4/4, 4/4 mit Faktor,
Steuerliche Berücksichtigung der privaten Krankenkasse über die Bezügestelle?
Eintragen lassen auf die Lohnsteuerkarte?

Beispiele: Meine Frau lässt ihre private Krankenkasse über die Bezügestelle steuerlich berücksichtigen. Das bring ihr ca. 50 € mehr Netto im Monat. Würde sie es nicht machen, käme das Geld erst über die Einkommensteuererklärung rein.

Eine Kollegin pendelte früher täglich 75 Kilometer mit dem Zug. Sie hat sich die Entfernungspauschale auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Damit hat sie jeden Monat ca. 1/12 der ihrer Entfernungspauschale als reduzierte Lohnsteuer über die Bezügestelle bekommen. Ansonsten würde das Geld ebenfalls erst über die Einkommensteuererklärung reinkommen.

Da gibt es noch viele weitere Stellschrauben, die die monatlichen Vorauszahlung der Einkommensteuer beeinflussen.

So sehr ich den Wunsch verstehe mit den monatlichen Nettogehalt zu arbeiten. Erst nach der Einkommensteuererklärung kennt man das tatsächliche Netto.

Vorher ist der Nettovergleich nicht sinnvoll möglich.

AVP

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Man steckt natürlich immer in seiner Bubble.
Ich lese hier viele Kommentare - auch von Bundesbeamten - die sich über den Tarifabschluss (TVÖD) beschweren und sehr pessimistisch auf ihren Gehaltszettel schauen. Dabei ist gerade die Bundesbesoldung (die hessische übrigens auch) für viele andere Beamte absolut attraktiv (aus ihrer schlechteren Bubble heraus betrachter). Natürlich wird zB mein Gehalt für eine Kassiererin bei Aldi auch sehr attraktiv aussehen - nur sprechen wir hier ja nicht von einer vergleichbaren Tätigkeit oder dem selben Amt.

Mal als Beispiel:

11 Jahre im Dienst im Saarland, verheiratet, 2 Kinder, A 15.

Netto: 4442 € (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/sl?id=beamte-saar-2023r&g=A_15&s=6&f=3&fstand=v&z=100&zulageid=10.1&zulageid=10.2&zulage=&stj=2024&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0)

Bund ab 01.03 mit A12, gleiche Paramter:

Netto: 4327 € (https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/bund?id=beamte-bund-2024&g=A_12&s=5&f=3&z=100&zulage=&stj=2024&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0)

Wenn dann noch eine Zulage dazukommt überholt man mit A12 Bund den A15er im Saarland.

Liegt natürlich auch daran, dass der Bund zum März seine Erhöhung bekommt. Auf der anderen Seite kriegen die meisten Länder - angelehnt an den TV-L - erst ab dem 01.02.2025 ihre prozentuale Erhöhung, wenn der Bund ggf. angelehnt an den TVÖD bereits die nächste Erhöhung eingestrichen hat (Laufzeit 31.12.24).

Trotzdem scheint es mir als ob Bundesbeamte sich ähnlich verfassungswidrig alimentiert fühlen wie Beamte aus den viel schlechter bezahlenden Ländern. Da stell ich mir die Frage, was ist denn nun für jeden „amtsangemessenen“. Wie gesagt, wir hoffen auch bald in den Bund wechseln zu können - der sucht ja auch ordentlich Personal, mal sehen wir wir die Sache dann in 5 Jahren bewerten wenn wir in neuer Bubble angekommen sind 😅

AVP

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Welches Netto darf es denn sein? Steuerklasse 3/5, 4/4, 4/4 mit Faktor,
Steuerliche Berücksichtigung der privaten Krankenkasse über die Bezügestelle?
Eintragen lassen auf die Lohnsteuerkarte?

[…]
Vorher ist der Nettovergleich nicht sinnvoll möglich.

Das netto was der Besoldungsrechner hier bei gleichen Parametern ausspuckt.
Man kann natürlich genau so gut aufs brutto schauen. Das „echte“ netto weicht natürlich von dem ab was hier ausgeheben wird, bei gleichen Paramtern sollte die Vergleichbarkeit aber doch gegeben sein

MoinMoin

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Wenn der am schlechtesten bezahlt Beamte sich erst amtsangemessen besoldet fühlt, wenn er massgeblich nur durch seine Grundbesoldung als Alleinverdiener eine vierköpfige Familie auf Grundsicherungsniveau plus 15% bringt, dann hat er den Anschluss zur Realität der Bevölkerung verloren.

Wenn er sich erst erst dann als amtsangemessen besoldet fühlt, wenn er ein Netto auf dem Konto hat, welches für seine vierköpfige Familie ausreicht um 15% über Grundsicherungsnivau zu sein, dann hat er absolut Recht und man muss sich fragen, wie seit Dekaden diese Beamten es geschafft haben vernünftig zu leben und warum erst jetzt das BVerG zum einschreiten bewegt werden musste und dieser Aufschrei nicht schon früher erfolgt.

Rheini

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Ich fühle mich gut alimentiert, wenn ich mir manche Bezahlungen im sozialen Bereich und deren Knochenjob ansehe.

Ich fühle mich mies alimentiert, wenn ich z. B. den Bahnvorstand incl. der Kriterien zur Erlangung eines Bonus ansehe.

MoinMoin

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Ich fühle mich gut alimentiert, wenn ich mir manche Bezahlungen im sozialen Bereich und deren Knochenjob ansehe.

Ich fühle mich mies alimentiert, wenn ich z. B. den Bahnvorstand incl. der Kriterien zur Erlangung eines Bonus ansehe.
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Angelsaxe

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Ich fühle mich gut alimentiert, wenn ich mir manche Bezahlungen im sozialen Bereich und deren Knochenjob ansehe.

Ich fühle mich mies alimentiert, wenn ich z. B. den Bahnvorstand incl. der Kriterien zur Erlangung eines Bonus ansehe.
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Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

DrStrange

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amtsangemessene Alimentation ist kein Gefühl. Die Frage ist: wirst du entsprechend deines Amtes angemessen alimentiert?
Und das ist aufgrund gebrochener Abstandsgebote regelmäßig nicht der Fall.

Floki

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Die tatsächliche amtsangemessene Alimentation ist tatsächlich kein Gefühl und sämtliche Gefühle sind, Gott sei Dank, absolut irrelevant.

Selbstverständlich kann man nichtsdestotrotz das Gefühl haben, dass die eigene Besoldung gut, fair und damit angemessen ist. Bei mir bspwl. kam erstmalig dieser Eindruck beim Wechsel zum Bund: 400€ netto mehr, bessere Rahmenbedingungen und eine angenehmere Arbeit.

Bastel

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Wenn der am schlechtesten bezahlt Beamte sich erst amtsangemessen besoldet fühlt, wenn er massgeblich nur durch seine Grundbesoldung als Alleinverdiener eine vierköpfige Familie auf Grundsicherungsniveau plus 15% bringt, dann hat er den Anschluss zur Realität der Bevölkerung verloren.


Grundbesoldung + Familienzuschläge welche sich ähnlich wie jetzt im Rahmen halten.


Rheini

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amtsangemessene Alimentation ist kein Gefühl. Die Frage ist: wirst du entsprechend deines Amtes angemessen alimentiert?
Und das ist aufgrund gebrochener Abstandsgebote regelmäßig nicht der Fall.

Danke das Du für mich auf die Frage antwortest, ob ich mich amtsangemessen alimentiert fühle :-*.

Danke, danke, danke ......
« Last Edit: 25.01.2024 09:00 von Rheini »

Blablublu

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Wenn man fürs dritte Kind soviel erhält, wie in den anderen Bundesländern und der Bund wieder der Top Besolder ist, im Vergleich mit anderen Bundesländern. Hier mal eine Tabelle zum Vergleich Ausgangssituation A12 verheiatet Endstufe:

Land/Bund   Jahresbesoldung   Jahresbesoldung Berücksichtigung Arbeitszeit 40 h
Bayern   67.474,00 €   67.474,00 €
Hessen   68.907,00 €   67.226,34 €
Thüringen   66.440,00 €   66.440,00 €
Sachsen   65.965,00 €   65.965,00 €
BAWÜ   66.038,00 €   64.427,32 €
Sachsen-Anhalt   64.313,00 €   64.313,00 €
Berlin   64.288,00 €   64.288,00 €
Niedersachsen   64.275,00 €   64.275,00 €
Bund   65.714,00 €   64.111,22 €
RPL   63.872,00 €   63.872,00 €
Mecklenburg   63.755,00 €   63.755,00 €
Hamburg   63.470,00 €   63.470,00 €
Bremen   62.998,00 €   62.998,00 €
Saarland   62.717,00 €   62.717,00 €
NRW   64.174,00 €   62.608,78 €
Brandenburg   62.270,00 €   62.270,00 €
Schleswig Holstein   63.565,00 €   62.014,63 €


BWBoy

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Wenn meine Besoldung den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts entspricht, die Zulagen nur einen angemessenen Anteil und nicht den Hauptteil der Besoldung ausmachen. Das Binnenabstandsgebot nicht verletzt wird, ein Ortszuschlag so er dann noch benötigt wird vom Standort der Behörde und nicht vom Wohnort abhängig ist (keine eigene Entscheidung vs eigene Entscheidung). Die Besoldung als ganzes der 41 Stunden-Woche auch einigermaßen gerecht wird (wobei mir natürlich klar ist, dass wir eigentlich nur für 39 Stunden bezahlt werden und genau genommen überhaupt nicht stundenbezogen, trotzdem muss es sich im Vergleich lohnen).
Wenn deutlich wird, dass die Besoldung dem Amte entsprechend gezahlt wird und nicht zu einem zusammengewürfelten Hort von Sozialleistungen verkommt. Wenn grundsätzlich immer automatisch genug Abstand zum Bürgergeldniveau gehalten wird. Wir sind eben keine Sozialhilfeempfänger!
Wenn von unsäglichen Taschenspielertricks wie Anrechnung von Partnergehältern grundsätzlich Abstand genommen wird. Es ist mein Amt, ob ich eine Partnerin habe ist für die Wertigkeit meines Amtes und meines Dienstes absolut irrelevant.
Auch so Tricks wie 80-100% Beihilfe sollte es nicht geben. Stattdessen sollte der Dienstherr wie jeder andere Arbeitgeber auch pauschal den Arbeitgeberanteil zahlen. Die Beihilfe ist nämlich nicht so dolle und das führt nur zu teureren Beihilfeergänzungstarifen um den Murks auszugleichen. Bei vielen Versicherern bezahlt der Beihilfeergänzungstarif zudem nur bei Kürzungen. Wenn die Beihilfe etwas gar nicht zahlt, was immer öfter vorkommt im Alter, dann bleibt man auf dem Anteil der Kosten sitzen. Und dann sind 80-90% Beihilfe auf einmal nicht mehr so geil wenn das bedeutet, dass man die selbst zahlt.